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Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
10.09.2025
0:30
Registriernummer der Meldung2391214
Beschreibung der MeldungEin landendes Flugzeug
Meldung wurde eingetragen am11.09.2025
AntwortDer Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Da es am 10.09.2025 zur angegebenen Uhrzeit weder eine Landung noch einen Start eines Flugzeuges am Bremer Verkehrsflughafen gab, ist davon auszugehen, dass die Landung um 00:28 Uhr am 11.09.2025 gemeint war. Am 11.09.2025 landete um 00:28 Uhr der verspätete Home Carrier mit der Flugnummer SR 4739 aus Rhodos. Die geplante Landung war am 10.09.2025 um 22:55 Uhr. Grund für die Verspätung waren Umlaufprobleme.
Nach der Flughafengenehmigung (Abschnitt E.2.2) kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
11.09.2025
0.28
Registriernummer der Meldung
2391213
Beschreibung der Meldung
Beschwerde über ein Aufweckmanöver einer lauten Landung nach Mitternacht.
Die Bremer Nachtfugbeschränkung erweist sie wieder einmal als zahnloser Papiertiger.
Findet überhaupt eine Abwägung der zuständigen Genehmigungsbehörde statt ?.
Das Flugzeug wurde erst wieder um 7.30 in Bremen benötigt - also gab es auch andere Alternativen.
Meldung wurde eingetragen am
11.09.2025
Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 11.09.2025 um 00:28 Uhr landete der verspätete Home Carrier Flug SR 4739 aus Rhodos.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war eine Verzögerung durch Umlaufprobleme.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Gemäß der bestandskräftigen Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen dürfen Home Carrier bis 24 Uhr ohne Erteilung einer Einzelerlaubnis landen. Für verspätete Home Carrier Landungen nach 24 Uhr bedarf es einer Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen ist insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das heißt, dass die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis vor allem angemessen sein muss. Daher sind die Interessen
der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Stuhr
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
09.09.2025
23:20
Registriernummer der Meldung2391210
Beschreibung der MeldungRaynair mitten in der Nacht nach Palma!
Was für eine unglaubliche Erweiterung der Ausnahmegenehmigung.
Meldung wurde eingetragen am10.09.2025
AntwortDer Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den Flug während der Nachtflugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 09.09.2025 um 23:20 Uhr startete der Flug FR 3782 nach Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:25 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war eine Verzögerung durch eine Zeitnischenvergabe.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874
Stuhr
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
09.09.2025
23:40
Registriernummer der Meldung2391209
Beschreibung der MeldungDas ist nicht der erste Flug von Sundair mitten in der Nacht nach Beirut.
Was soll das? Wird hier gegen alle Regeln der Flugplan erweitert.
Wer erteilt dafür eine Ausnahme und mit welcher Begründung?
Meldung wurde eingetragen am10.09.2025
AntwortDer Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den Flug während der Nachtflugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 09.09.2025 um 23:40 Uhr startete der Flug SR 220 nach Beirut.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:30 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war eine Verzögerung durch eine Zeitnischenvergabe.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
08.09.1025
22.45- 23.10
Registriernummer der Meldung
2391208
Beschreibung der Meldung
Bekannte Restriktionen in der Zeit nach 22.30 - maximal zwei Home Carrier dürfen in der Zeit ab 22.30 landen. Warum kamen in der Nacht drei Flugzeuge nach 22.45Uhr. Warum die Ausnahmegenehmigung? Nächtlicher Fluglärm macht krank! mfg
Meldung wurde eingetragen am
09.09.2025
Antwort
Der Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den Flug während der Nachtflugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 08.09.2025 landete (neben den beiden planmäßigen Home Carriern SR 3289 aus Fuerteventura und LH 2200 aus München) um 22:50 Uhr der Flug LH 360 aus Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren Probleme mit der Technik in Frankfurt.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Delmenhorst
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
05.09.2025
00:47
Registriernummer der Meldung
2391201
Beschreibung der Meldung
Ich musste in den letzten Wochen mehrfach feststellen das sich nicht an das Nachtflugverbot ab 23:00Uhr gehalten wird.
In den meisten Fällen ist es die Lufthansa Maschine von München nach Bremen die planmäßig um 22:55 in Bremen landen soll.
Heute ist sie erneut weit nach 23 Uhr über Delmenhorst geflogen. Genauer gesagt im 00:47Uhr!
LH2200 MUE - BRE
Ich bitte um Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Meldung wurde eingetragen am
05.09.2025
Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde an die Landesluftfahrtbehörde weitergeleitet.
Zunächst kann Ihnen mitgeteilt werden, dass am Bremer Verkehrsflughafen von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Nachtflugbeschränkungszeit gilt. Während dieser Zeit sind gemäß der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen zwei abendliche Home Carrier Landungen bis 23 Uhr und im Verspätungsfall bis 24 Uhr, Flüge mit erteilten Ausnahmeerlaubnissen von der Luftfahrtbehörde sowie sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig. Ein generelles Nachtflugverbot ab 23 Uhr gibt es gemäß der Flughafengenehmigung nicht.
Nachfolgend erhalten Sie die Mitteilung der Luftfahrtbehörde.
Am 05.09.2025 um 00:48 Uhr landete der Home Carrier Flug LH 2200 aus München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war ein Gewitter über München.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Woltmershausen
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
03.09.2025
Zwischen 10 und 10:30
Registriernummer der Meldung
2391190
Beschreibung der Meldung
Mehrer Überschalldruckwrllen, wie bei Kampfjets, die Haus und Fenster stark vibrieren lassen und Explosionsgeräusche verursachen. Ein Verschenken hat umgehauen. Scheiben zum Glück heil geblieben. Nur zur Info.
Meldung wurde eingetragen am
03.09.2025
Antwort
Es handelte sich um drei Kampfflugzeuge der Bundeswehr im Luftraum TRA Weser, welcher in der Hauptsache zur Durchführung von Luftkampf- und Abfangübungen genutzt wird. Im oberen Luftraum kam es dreimal zu Überschallgeschwindigkeit. Mit dem Eintritt in den Bereich der Schallgeschwindigkeit treten Druckverdichtungen in der das Flugzeug umgebenden Atmosphäre auf, welche sich durch Druckstöße entladen. Diese breiten sich kegelförmig hinter der Schallquelle aus. Diese Druckstöße werden als Knall und Druckschwankungen wahrgenommen.
Obervieland
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
18.08.2025
20:50
Registriernummer der Meldung
2391160
Beschreibung der Meldung
Mehrere sehr laute Vorbeiflüge, die beim Einschlafen stören. Wurde die Flugroute eingehalten? Wie hoch war die gemessene Lautstärke? Bitte verhindern, dass die Lärmbelastung so bleibt.
Meldung wurde eingetragen am
28.08.2025
Antwort
Zur angegebenen Uhrzeit konnte keine Flugbewegung am Bremer Flughafen festgestellt werden.
Um 20:01 startete ein Airbus A319 in Startrichtung Ost. Mit dem Flug war an der Messstelle 4 (Werder Karree in Habenhausen) der Fluglärmmessanlage ein maximaler Schalldruckpegel von 77,0 dB(A) verbunden.
Um 20:18 Uhr landete eine Piper 28 A in Betriebsrichtung 09 (Ost). Die nächste Flugbewegung war die Landung einer Embraer von KLM um 21:40 Uhr die über Huchting zur Landung in Betriebsrichtung 09 geflogen ist.
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
25.08.2025
22.45- 23.10
Registriernummer der Meldung2391137
Beschreibung der MeldungWie bekannt - Nachtflugbeschränkung ab 22.30 Uhr. Ausnahme jedoch für die Landung von zwei HC Flugzeugen. Warum kamen drei Flugzeuge nach 22.45 Uhr ?. Nächtlicher Fluglärm macht krank! MfG
Meldung wurde eingetragen am26.08.2025
AntwortDer Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) weitergegeben.
Am 25.08.2025 um 22:40 Uhr landete der Flug LH 360 aus Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren Probleme beim Boarding in Frankfurt.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach der Flughafengenehmigung (Abschnitt E.2.2) kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874
Bezüglich Ihrer Frage, warum in Bremen drei Flugbewegungen innerhalb der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr erfolgten, kann Ihnen mitgeteilt werden, dass nach der Flughafengenehmigung zwei abendliche Home Carrier Landungen sowie Landungen und Starts erlaubt sind, für die eine Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde.
Stuhr
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
19.08.2025
23:45
Registriernummer der Meldung2391093
Beschreibung der MeldungSundair
Starts sind auch für Home Carrier grundsätzlich in der Nachtzeit verboten.
Was hat dazu geführt, dass dieser Fluggesellschaft eine Ausnahme erteilt werden musste?
Gefahr für Leib und Leben??
Meldung wurde eingetragen am21.08.2025
AntwortDer Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 19.08.2025 um 23:40 Uhr startete der Flug SR 2209 nach Beirut.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:30 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war eine Umlaufverspätung.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach der Flughafengenehmigung (Abschnitt E.2.2) kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874