Fluglärmbeschwerdensuche
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Obervieland
Status der Meldung
Grün
Zeitpunkt der Störung
18.06.2026
seit vier Tagen
Registriernummer der Meldung
2405519
Beschreibung der Meldung
Ich möchte mich erkundigen, was es mit dem ehemaligen Militärjet Aero L-39C Albatros, Registrierung YL-KSJ, auf sich hat: Seit 4 Tagen (Mo., 15.06., bis heute) dreht es ständig Runden über Süd-Bremen (Kattenturm, Kattennesch und Obervieland).
Um das klarzustellen: Ich lebe seit 3 Jahren in Kattenesch und habe kein Problem mit dem normalen Fluglärm. Nur – alle anderen Flugzeuge kommen, landen und fliegen wieder weg. Nur dieses Ex-Militärjet dreht seit 4 Tagen Runde um Runde über Süd-Bremen.
Können die Fluglotsen des Bremen-Flughafens diesen Flieger nicht mal woanders hinschicken – weiter übers Land und nicht über die Bevölkerung hinweg?
Danke!
Meldung wurde eingetragen am
22.06.2026
Antwort
Im Zeitraum vom 15.-19.06.2026 führten zwei Piloten in der Umgebung des Bremer Flughafens Trainingsflüge im Rahmen der Musterzulassung auf den Typ L39 Albatros durch. Das Luftfahrzeug sowie die Fluglehrer wurden von der in Riga ansässigen Flugkunststaffel bereit gestellt. Die ungewöhnlich hohe Anzahl an Platzrunden des Luftfahrzeuges fand im Rahmen einer privaten Flugausbildung zweier Piloten für das spezifische Muster statt und sind durch das Luftfahrtbundesamt als Trainings vorgegeben. Das Trainingsprogramm schreibt pro Pilot die Durchführung von mindestens 66 Landungen und Starts vor. Die durchführenden Personen waren zuvor bemüht, einen Standort für die Trainingsflüge zu finden, der nicht wie der Bremer Flughafen von dichter Wohnbebauung umgeben ist. Dies konnte nach Aussage der Piloten aus logistischen Gründen leider nicht realisiert werden. Das Trainingsprogramm hat im gesetzlich vorgeschrieben Rahmen stattgefunden. Die Flughafen Bremen GmbH ist im Rahmen der Zulassung gesetzlich dazu verpflichtet, die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die DFS hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gemäß § 27c Luftverkehrsgesetz den sicheren, geordneten und flüssigen Luftverkehr abgewickelt. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Betreibenden bereits vor Beginn des Trainings eine rechtzeitige Information über den tatsächlichen Umfang der Flüge erteilt hätten. Ein Gespräch mit einem der beiden Piloten konnte erst am 19.06.2026 vor Ort stattfinden und diente der Sensibilisierung. Die Einweisungsflüge wurden am Samstag, den 20.06.2026 mit einem Abschlusstraining am Vormittag beendet.
Stuhr
Status der Meldung
Grün
Zeitpunkt der Störung
18.06.2026
00:23
Registriernummer der Meldung
2405518
Beschreibung der Meldung
Donnerstag, der 18.Juni 2026
0:23
Warsaw Cargo
A321
BRE - KTW (Katowice)
Starts in der Nachtzeit sind in der Betriebsgenehmigung des Flughafens nicht vorgesehen.
Diese Nachtstarts inmitten der Stadtgemeinde bedürfen immer und grundsätzlich
einer exclusiven Sondergenehmigung.
Was war hier so besonders? Mit welcher Begründung wurde das genehmigt?
Meldung wurde eingetragen am
22.06.2026
Antwort
Der Grund für den späten Start wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 18.06.2026 um 00:20 Uhr startete der Flug WCG057 nach Casablanca.
Nach Mitteilung der Landesluftfahrtbehörde waren Umlaufverzögerungen der Grund für die Verspätung.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874
Stuhr
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Grün
Zeitpunkt der Störung
04.06.2026
23:20
Registriernummer der Meldung
2405517
Beschreibung der Meldung
Donnerstag, der 4.Juni 2026
23:20 Uhr
Warsaw Cargo
A321
BRE - TNG ( Tanger)
Starts in der Nachtzeit sind in der Betriebsgenehmigung des Flughafens nicht vorgesehen.
Diese Nachtstarts inmitten der Stadtgemeinde bedürfen immer und grundsätzlich
einer exclusiven Sondergenehmigung.
Was war hier so besonders? Mit welcher Begründung wurde das genehmigt?
Meldung wurde eingetragen am
22.06.2026
Antwort
Der Grund für den Start während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 04.06.2026 um 23:20 Uhr startete der Flug WCG059 nach Casablanca.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 22:20 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war eine Verzögerung bei der vorherigen Abfertigung in Casablanca.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874
Obervieland
Status der Meldung
Grün
Zeitpunkt der Störung
18.06.2026
ganztags
Registriernummer der Meldung
2405514
Beschreibung der Meldung
Im Vergleich zu den großen Maschinen ist dieses Flugzeug laut und fliegt sehr oft über unser Haus im Sichtflug. Warum fliegt dieser Düsenjet so häufig?
Meldung wurde eingetragen am
19.06.2026
Antwort
Im Zeitraum vom 15.-19.06.2026 führten zwei Piloten in der Umgebung des Bremer Flughafens Trainingsflüge im Rahmen der Musterzulassung auf den Typ L39 Albatros durch. Das Luftfahrzeug sowie die Fluglehrer wurden von der in Riga ansässigen Flugkunststaffel bereit gestellt. Die ungewöhnlich hohe Anzahl an Platzrunden des Luftfahrzeuges fand im Rahmen einer privaten Flugausbildung zweier Piloten für das spezifische Muster statt und sind durch das Luftfahrtbundesamt als Trainings vorgegeben. Das Trainingsprogramm schreibt pro Pilot die Durchführung von mindestens 66 Landungen und Starts vor. Die durchführenden Personen waren zuvor bemüht, einen Standort für die Trainingsflüge zu finden, der nicht wie der Bremer Flughafen von dichter Wohnbebauung umgeben ist. Dies konnte nach Aussage der Piloten aus logistischen Gründen leider nicht realisiert werden. Das Trainingsprogramm hat im gesetzlich vorgeschrieben Rahmen stattgefunden. Die Flughafen Bremen GmbH ist im Rahmen der Zulassung gesetzlich dazu verpflichtet, die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die DFS hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gemäß § 27c Luftverkehrsgesetz den sicheren, geordneten und flüssigen Luftverkehr abgewickelt. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Betreibenden bereits vor Beginn des Trainings eine rechtzeitige Information über den tatsächlichen Umfang der Flüge erteilt hätten. Ein Gespräch mit einem der beiden Piloten konnte erst am 19.06.2026 vor Ort stattfinden und diente der Sensibilisierung. Die Einweisungsflüge werden am Samstag, den 20.06.2026 mit einem Abschlusstraining am Vormittag beendet.
Huchting
Status der Meldung
Grün
Zeitpunkt der Störung
17.06.2026
den ganzen Tag
Registriernummer der Meldung
2405513
Beschreibung der Meldung
Alle 4 Minuten wird unser Haus von einem drehenden Flugzeug überflogen. Was ist der Grund für diese Schulungsflüge?
Meldung wurde eingetragen am
19.06.2026
Antwort
Im Zeitraum vom 15.-19.06.2026 führten zwei Piloten in der Umgebung des Bremer Flughafens Trainingsflüge im Rahmen der Musterzulassung auf den Typ L39 Albatros durch. Das Luftfahrzeug sowie die Fluglehrer wurden von der in Riga ansässigen Flugkunststaffel bereit gestellt. Die ungewöhnlich hohe Anzahl an Platzrunden des Luftfahrzeuges fand im Rahmen einer privaten Flugausbildung zweier Piloten für das spezifische Muster statt und sind durch das Luftfahrtbundesamt als Trainings vorgegeben. Das Trainingsprogramm schreibt pro Pilot die Durchführung von mindestens 66 Landungen und Starts vor. Die durchführenden Personen waren zuvor bemüht, einen Standort für die Trainingsflüge zu finden, der nicht wie der Bremer Flughafen von dichter Wohnbebauung umgeben ist. Dies konnte nach Aussage der Piloten aus logistischen Gründen leider nicht realisiert werden. Das Trainingsprogramm hat im gesetzlich vorgeschrieben Rahmen stattgefunden. Die Flughafen Bremen GmbH ist im Rahmen der Zulassung gesetzlich dazu verpflichtet, die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die DFS hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gemäß § 27c Luftverkehrsgesetz den sicheren, geordneten und flüssigen Luftverkehr abgewickelt. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Betreibenden bereits vor Beginn des Trainings eine rechtzeitige Information über den tatsächlichen Umfang der Flüge erteilt hätten. Ein Gespräch mit einem der beiden Piloten konnte erst am 19.06.2026 vor Ort stattfinden und diente der Sensibilisierung. Die Einweisungsflüge werden am Samstag, den 20.06.2026 mit einem Abschlusstraining am Vormittag beendet.
Obervieland
Status der Meldung
Grün
Zeitpunkt der Störung
17.06.2026
tagsüber
Registriernummer der Meldung
2405512
Beschreibung der Meldung
Die Platzrunden für Schulungsflüge in Bremen sind begrenzt. Bitte teilen Sie mir mit, um welche Flugschule es sich handelte und ob dem Lehrer die Begrenzung der Platzrunden bekannt war.
Mit freundlichen Grüßen
Meldung wurde eingetragen am
19.06.2026
Antwort
Im Zeitraum vom 15.-19.06.2026 führten zwei Piloten in der Umgebung des Bremer Flughafens Trainingsflüge im Rahmen der Musterzulassung auf den Typ L39 Albatros durch. Das Luftfahrzeug sowie die Fluglehrer wurden von der in Riga ansässigen Flugkunststaffel bereit gestellt. Die ungewöhnlich hohe Anzahl an Platzrunden des Luftfahrzeuges fand im Rahmen einer privaten Flugausbildung zweier Piloten für das spezifische Muster statt und sind durch das Luftfahrtbundesamt als Trainings vorgegeben. Das Trainingsprogramm schreibt pro Pilot die Durchführung von mindestens 66 Landungen und Starts vor. Die durchführenden Personen waren zuvor bemüht, einen Standort für die Trainingsflüge zu finden, der nicht wie der Bremer Flughafen von dichter Wohnbebauung umgeben ist. Dies konnte nach Aussage der Piloten aus logistischen Gründen leider nicht realisiert werden. Das Trainingsprogramm hat im gesetzlich vorgeschrieben Rahmen stattgefunden. Die Flughafen Bremen GmbH ist im Rahmen der Zulassung gesetzlich dazu verpflichtet, die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die DFS hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gemäß § 27c Luftverkehrsgesetz den sicheren, geordneten und flüssigen Luftverkehr abgewickelt. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Betreibenden bereits vor Beginn des Trainings eine rechtzeitige Information über den tatsächlichen Umfang der Flüge erteilt hätten. Ein Gespräch mit einem der beiden Piloten konnte erst am 19.06.2026 vor Ort stattfinden und diente der Sensibilisierung. Die Einweisungsflüge werden am Samstag, den 20.06.2026 mit einem Abschlusstraining am Vormittag beendet.
Grolland
Status der Meldung
Grün
Zeitpunkt der Störung
17.06.2026
tagsüber
Registriernummer der Meldung
2405511
Beschreibung der Meldung
Gestern und heute gab es außergewöhnlich viele Flüge eines Flugzeuges. Störend war das häufige auf- und ab. Was war der Grund für diese Flüge?
Meldung wurde eingetragen am
19.06.2026
Antwort
Im Zeitraum vom 15.-19.06.2026 führten zwei Piloten in der Umgebung des Bremer Flughafens Trainingsflüge im Rahmen der Musterzulassung auf den Typ L39 Albatros durch. Das Luftfahrzeug sowie die Fluglehrer wurden von der in Riga ansässigen Flugkunststaffel bereit gestellt. Die ungewöhnlich hohe Anzahl an Platzrunden des Luftfahrzeuges fand im Rahmen einer privaten Flugausbildung zweier Piloten für das spezifische Muster statt und sind durch das Luftfahrtbundesamt als Trainings vorgegeben. Das Trainingsprogramm schreibt pro Pilot die Durchführung von mindestens 66 Landungen und Starts vor. Die durchführenden Personen waren zuvor bemüht, einen Standort für die Trainingsflüge zu finden, der nicht wie der Bremer Flughafen von dichter Wohnbebauung umgeben ist. Dies konnte nach Aussage der Piloten aus logistischen Gründen leider nicht realisiert werden. Das Trainingsprogramm hat im gesetzlich vorgeschrieben Rahmen stattgefunden. Die Flughafen Bremen GmbH ist im Rahmen der Zulassung gesetzlich dazu verpflichtet, die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die DFS hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gemäß § 27c Luftverkehrsgesetz den sicheren, geordneten und flüssigen Luftverkehr abgewickelt. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Betreibenden bereits vor Beginn des Trainings eine rechtzeitige Information über den tatsächlichen Umfang der Flüge erteilt hätten. Ein Gespräch mit einem der beiden Piloten konnte erst am 19.06.2026 vor Ort stattfinden und diente der Sensibilisierung. Die Einweisungsflüge werden am Samstag, den 20.06.2026 mit einem Abschlusstraining am Vormittag beendet.
Östliche Vorstadt
Status der Meldung
Grün
Zeitpunkt der Störung
16.06.2026
Ganzer Tag
Registriernummer der Meldung
2405510
Beschreibung der Meldung
Den ganzen Tag flog ein Flugzeug im 5-Minuten-Rhytmus in einer Höhe von ca. 1.800 ft über uns. Was war der Grund für die häufigen Überflüge?
Meldung wurde eingetragen am
19.06.2026
Antwort
Im Zeitraum vom 15.-19.06.2026 führten zwei Piloten in der Umgebung des Bremer Flughafens Trainingsflüge im Rahmen der Musterzulassung auf den Typ L39 Albatros durch. Das Luftfahrzeug sowie die Fluglehrer wurden von der in Riga ansässigen Flugkunststaffel bereit gestellt. Die ungewöhnlich hohe Anzahl an Platzrunden des Luftfahrzeuges fand im Rahmen einer privaten Flugausbildung zweier Piloten für das spezifische Muster statt und sind durch das Luftfahrtbundesamt als Trainings vorgegeben. Das Trainingsprogramm schreibt pro Pilot die Durchführung von mindestens 66 Landungen und Starts vor. Die durchführenden Personen waren zuvor bemüht, einen Standort für die Trainingsflüge zu finden, der nicht wie der Bremer Flughafen von dichter Wohnbebauung umgeben ist. Dies konnte nach Aussage der Piloten aus logistischen Gründen leider nicht realisiert werden. Das Trainingsprogramm hat im gesetzlich vorgeschrieben Rahmen stattgefunden. Die Flughafen Bremen GmbH ist im Rahmen der Zulassung gesetzlich dazu verpflichtet, die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die DFS hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gemäß § 27c Luftverkehrsgesetz den sicheren, geordneten und flüssigen Luftverkehr abgewickelt. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Betreibenden bereits vor Beginn des Trainings eine rechtzeitige Information über den tatsächlichen Umfang der Flüge erteilt hätten. Ein Gespräch mit einem der beiden Piloten konnte erst am 19.06.2026 vor Ort stattfinden und diente der Sensibilisierung. Die Einweisungsflüge werden am Samstag, den 20.06.2026 mit einem Abschlusstraining am Vormittag beendet.
Huchting
Status der Meldung
Grün
Zeitpunkt der Störung
06.06.2026
02:02 Uhr
Registriernummer der Meldung
2405509
Beschreibung der Meldung
Es ist eine bodenlose Frechheit, das am Samstag morgen um 2.02 Uhr über Huchting ein Flugzeug geflogen ist.
Ich bitte Sie dringend um Abhilfe das ist LÄRMBELÄSTIGUNG!!!!!!!!!!!!
MFG
Meldung wurde eingetragen am
19.06.2026
Antwort
Der Grund für den späten Nachtflug wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Ist hier wirklich eine Antwort der Luftfahrtbehörde gefragt.
Es handelte sich um eine militärische Flugbewegung, die nicht durch die Luftfahrtbehörde genehmigt werden muss.
Bei Fragen und Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb können Sie sich direkt an die zentrale Ansprechstelle der Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr wenden:
Kostenlose Rufnummer Bürgertelefon: 0800-8620730 (Montag - Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr)
E-Mail: fliz@Bundeswehr.org
Internet:
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/das-luftfahrtamt-der-bundeswehr/buergerservice-rund-um-den-militaerischen-flugbetrieb
Borgfeld
Status der Meldung
Grün
Zeitpunkt der Störung
09.06.2026
mehrere Wochen
Registriernummer der Meldung
2405433
Beschreibung der Meldung
Kann es sein, dass bestimmte An- oder Abflugrouten des Bremer Flughafens in den letzten Wochen geändert wurden? Meine Frau und ich haben ein Wochenendhaus in Borgfeld-Timmersloh, und uns ist aufgefallen, dass seit einigen Wochen dort vermehrt Flugzeuge in relativ niedriger Höhe an- oder abfliegen. Das war früher nicht der Fall, und der Fluglärm über einem Landschafts- und Naturschutzgebiet an der Landesgrenze Bremens wundert uns.
Freundliche Grüße
Meldung wurde eingetragen am
15.06.2026
Antwort
Die Flugverfahren am Bremer Flughafen wurden nicht geändert. Bezüglich Ihrer Beobachtungen in Borgfeld-Timmersloh wurde die DFS Deutsche Flugsicherung um Überprüfung der Flüge gebeten.
Nachfolgend erhalten Sie das Untersuchungsergebnis der DFS.
Ausgewertet wurden die Flugbewegungen im Bereich Borgfeld und Timmerloh im Zeitraum vom 12. Mai bis 09. Juni. Insgesamt wurden während der angegebenen Zeit etwa 85 Luftfahrzeuge erfasst, die am Flughafen Bremen gestartet oder gelandet sind.
Dies entspricht bei einem Betrachtungszeitraum von 29 Kalendertagen durchschnittlich rund drei Überflüge pro Tag.
Bei den meisten erfassten Überflügen handelt es sich um Flüge von KLM, Ryanair, Sundair und Beluga, die aus westlicher Richtung anfliegen und bei Betriebsrichtung Ost auf dem Flughafen Bremen landen.
Die weiteren Flugbewegungen sind überwiegend der Allgemeinen Luftfahrt unter Sichtflugbedingungen (VFR) sowie Rettungshubschrauberflügen, Schulungsflügen und militärischen Flugbewegungen zuzuordnen.
Flüge unter Sichtflugbedingungen überfliegen den ausgewerteten Bereich in Höhen zwischen etwa 1.300 Fuß und 5.000 Fuß.
Linien- und Charterflüge, die den Flughafen Bremen im Rahmen des festen Flugplans anfliegen, bewegen sich im ausgewerteten Bereich überwiegend in Flughöhen zwischen 6.000 Fuß und 12.000 Fuß.
Sämtliche im Rahmen der Auswertung erfassten Flugbewegungen sind aus flugsicherungsfachlicher Sicht unauffällig. Hinweise auf Abweichungen von den festgelegten Flugverfahren oder sonstige Besonderheiten konnten nicht festgestellt werden.
Darüber hinaus haben sich die An- und Abflugverfahren für den Flughafen Bremen im betrachteten Zeitraum nicht verändert. Auch die Arbeitsweise der Deutschen Flugsicherung sowie die operative Durchführung der Flugverkehrskontrolle erfolgten unverändert.