Hier erhalten Sie Informationen zu Industrieanlagen und anderen gewerblichen und privaten technischen Anlagen, die die Umwelt durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen (Immissionen) beeinträchtigen können.
Die rechtliche Grundlage für diese Anlagen stellt das Bundes-Immissionsschutzgesetz(BImSchG) mit zahlreichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften dar.
Anzeige- und Informationspflichten nach der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (Legionellenverordnung, 42. BImSchV)
Legionellenverordnung
Anzeigepflichten nach der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)
Anzeigepflicht 44. BImSchV