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Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete und hochwassergefährdete Gebiete

Überschwemmungsgebiete sind nach § 76 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. In Bereichen mit überwiegendem Tideeinfluss (zum Beispiel der Unterweser) können durch Rechtsverordnungen der Länder hochwassergefährdete Gebiete ausgewiesen werden, was mit der Hochwassergebietsverordnung Weser (Weser-HwGebV) nach § 57 Abs. 1 Bremisches Wassergesetz (BremWG) umgesetzt wurde.

Verordnung über hochwassergefährdete Gebiete im tidebeeinflussten Einzugsbereich der Weser, der Lesum und der Ochtum in der Stadtgemeinde Bremen (Hochwassergebietsverordnung Weser -Weser-HwGebV)

Die hochwassergefährdeten Gebiete im tidebeeinflussten Einzugsbereich der Weser, der Lesum und der Ochtum in der Stadtgemeinde Bremen werden für die Weser von der Staustufe Hemelingen bis zur nördlichen Landesgrenze und für die Lesum und die Ochtum jeweils für den Abschnitt von deren Sperrwerk bis zur Einmündung in die Weser.

Verordnung über hochwassergefährdete Gebiete im tidebeeinflussten Einzugsbereich der Weser, der Lesum und der Ochtum in der Stadtgemeinde Bremen (pdf, 318.3 KB)

Hier finden Sie die Übersichtskarte der Hochwassergebietsverordnung Weser (pdf, 7.9 MB).

Die Teilpläne sind über folgende Links zu öffnen:

Verordnung über das Überschwemmungsgebiet Mittelweser

Das Überschwemmungsgebiet der Mittelweser im Bereich der Stadtgemeinde Bremen umfasst den Abschnitt von der südlichen Landsgrenze bis zur Staustufe Bremen-Hemelingen.

Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Mittelweser im Bereich der Stadtgemeinde Bremen (pdf, 308.1 KB)

Hier finden Sie die Übersichtskarte des ÜSG Mittelweser (pdf, 4.3 MB).

Die Teilpläne sind über folgende Links zu öffnen:

Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Ochtum

Das Überschwemmungsgebiet der Ochtum im Bereich der Stadtgemeinde Bremen wird für den Abschnitt der Ochtum von der südlichen Landesgrenze bis zum Ochtumsperrwerk festgesetzt.

Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ochtum im Bereich der Stadtgemeinde Bremen (pdf, 302.8 KB)

Hier finden Sie die Übersichtskarte des ÜSG Ochtum (pdf, 6.4 MB).

Die Teilpläne sind über folgende Links zu öffnen:

Verordnung über das Überschwemmungsgebiet Lesum

Das Überschwemmungsgebiet der Lesum im Bereich der Stadtgemeinde Bremen wird für den Abschnitt von der östlichen Landesgrenze bis zum Lesumsperrwerk festgesetzt.

Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Lesum im Bereich der Stadtgemeinde Bremen (pdf, 305.2 KB)

Hier finden Sie die Übersichtskarte des ÜSG Lesum (pdf, 4.3 MB).

Die Teilpläne sind über folgende Links zu öffnen:

Verordnung über das Überschwemmungsgebiet Wümme

Das Überschwemmungsgebiet der Wümme im Bereich der Stadtgemeinde Bremen wird für den Abschnitt von der östlichen Landesgrenze bis zum Zusammenfluss mit der Hamme festgesetzt.

Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Wümme im Bereich der Stadtgemeinde Bremen (pdf, 305.7 KB)

Hier finden Sie die Übersichtskarte des ÜSG Wümme (pdf, 5.1 MB).

Die Teilpläne sind über folgende Links zu öffnen:

Verordnung über das Überschwemmungsgebiet Schönebecker Aue

Das Überschwemmungsgebiet der Schönebecker Aue im Bereich der Stadtgemeinde Bremen wird für den Abschnitt von der nördlichen Landesgrenze bis zum Zusammenfluss mit der Weser festgesetzt.

Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Schönebecker Aue im Bereich der Stadtgemeinde Bremen (pdf, 305.5 KB)

Die Übersichtskarte ist über folgenden Link zu öffnen:

Karte des Überschwemmungsgebietes der Schönebecker Aue (pdf, 11.7 MB)

Verordnung über das Überschwemmungsgebiet Blumenthaler Aue und Beckedorfer Beeke

Das Überschwemmungsgebiet der Blumenthaler Aue und der Beckedorfer Beeke im Bereich der Stadtgemeinde Bremen wird für die Beckedorfer Beeke von der östlichen Landesgrenze bis zum Zusammenfluss mit der Blumenthaler Aue und für die Blumenthaler Aue für den Abschnitt von der nördlichen Landesgrenze bis zur Eisenbahnbrücke Bremen-Blumenthal festgesetzt.

Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Blumenthaler Aue und der Beckedorfer Beeke im Bereich der Stadtgemeinde Bremen (pdf, 347.7 KB)

Die Übersichtskarte ist über folgenden Link zu öffnen:

Karte des Überschwemmungsgebietes der Blumenthaler Aue und der Beckedorfer Beeke (pdf, 9.2 MB)

Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Geeste in Bremerhaven

Das Überschwemmungsgebiet der Geeste im Bereich der Stadtgemeinde Bremerhaven wird vom Tidesperrwerk bis zum Sturmflutsperrwerk festgesetzt.

Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Geeste im Bereich der Stadtgemeinde Bremerhaven (pdf, 305.4 KB)

Die Übersichtskarte ist über folgenden Link zu öffnen:
Übersichtskarte des Überschwemmungsgebietes der Geeste (pdf, 1.3 MB)

Entwurf der Verordnung über hochwassergefährdete Gebiete im tidebeeinflussten Einzugsgebiet der Weser und der Geeste in der Stadtgemeinde Bremerhaven

Die Verordnung über hochwassergefährdete Gebiete im tidebeeinflussten Einzugsgebiet der Weser und der Geeste in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Hochwassergebietsverordnung Weser Bremerhaven -Weser-HwGebV Brhv) befindet sich zurzeit im Entwurf und ist noch nicht festgesetzt.

Hier finden Sie die Entwurf der Übersichtskarte der Hochwassergebietsverordnung Weser Bremerhaven (pdf, 11.2 MB).

Die Teilpläne im Entwurf sind über folgende Links zu öffnen:

Allgemeinverfügung über die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes der Ihle

Das vorläufige Überschwemmungsgebiet der Ihle wird von der nördlichen Landesgrenze bis zur Mündung in die Lesum festgesetzt.

Die Übersichtskarte ist über folgenden Link zu öffnen:

Karte des Überschwemmungsgebietes der Ihle (pdf, 8.9 MB)

Die Allgemeinverfügung ist über folgenden Link zu öffnen:

Allgemeinverfügung des Überschwemmungsgebietes der Ihle (pdf, 717.3 KB)

Weser bg_img_weser · Jens Wunsch