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Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete und hochwassergefährdete Gebiete

Überschwemmungsgebiete sind nach § 76 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. In Bereichen mit überwiegendem Tideeinfluss (zum Beispiel der Unterweser) können durch Rechtsverordnungen der Länder hochwassergefährdete Gebiete ausgewiesen werden, was mit der Hochwassergebietsverordnung Weser (Weser-HwGebV) nach § 57 Abs. 1 Bremisches Wassergesetz (BremWG) umgesetzt wurde.

Die hochwassergefährdeten Gebiete im tidebeeinflussten Einzugsbereich der Weser, der Lesum und der Ochtum in der Stadtgemeinde Bremen werden für die Weser von der Staustufe Hemelingen bis zur nördlichen Landesgrenze und für die Lesum und die Ochtum jeweils für den Abschnitt von deren Sperrwerk bis zur Einmündung in die Weser.

Verordnung über hochwassergefährdete Gebiete im tidebeeinflussten Einzugsbereich der Weser, der Lesum und der Ochtum in der Stadtgemeinde Bremen (pdf, 318.3 KB)

Hier finden Sie die Übersichtskarte der Hochwassergebietsverordnung Weser (pdf, 7.9 MB).

Die Teilpläne sind über folgende Links zu öffnen:

Das Überschwemmungsgebiet der Blumenthaler Aue und der Beckedorfer Beeke im Bereich der Stadtgemeinde Bremen wird für die Beckedorfer Beeke von der östlichen Landesgrenze bis zum Zusammenfluss mit der Blumenthaler Aue und für die Blumenthaler Aue für den Abschnitt von der nördlichen Landesgrenze bis zur Eisenbahnbrücke Bremen-Blumenthal festgesetzt.

Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Blumenthaler Aue und der Beckedorfer Beeke im Bereich der Stadtgemeinde Bremen (pdf, 347.7 KB)

Die Übersichtskarte ist über folgenden Link zu öffnen:

Karte des Überschwemmungsgebietes der Blumenthaler Aue und der Beckedorfer Beeke (pdf, 9.2 MB)

Die Verordnung über hochwassergefährdete Gebiete im tidebeeinflussten Einzugsgebiet der Weser und der Geeste in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Hochwassergebietsverordnung Weser Bremerhaven -Weser-HwGebV Brhv) befindet sich zurzeit im Entwurf und ist noch nicht festgesetzt.

Hier finden Sie die Entwurf der Übersichtskarte der Hochwassergebietsverordnung Weser Bremerhaven (pdf, 11.2 MB).

Die Teilpläne im Entwurf sind über folgende Links zu öffnen:

Das vorläufige Überschwemmungsgebiet der Ihle wird von der nördlichen Landesgrenze bis zur Mündung in die Lesum festgesetzt.

Die Übersichtskarte ist über folgenden Link zu öffnen:

Karte des Überschwemmungsgebietes der Ihle (pdf, 8.9 MB)

Die Allgemeinverfügung ist über folgenden Link zu öffnen:

Allgemeinverfügung des Überschwemmungsgebietes der Ihle (pdf, 717.3 KB)