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Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
28.07.2025
23.16
Registriernummer der Meldung2390756
Beschreibung der MeldungNächtlicher Fluglärm nach 22.30 von drei Maschinen bis 23.16 Uhr. Zwei davon genehmigungsfrei als HC Carrier plus eine LH Maschine. Wie üblich mit einer Ausnahmegenehmigung versehen. Die dafür zuständige Behörde verwechselt offenbar den Begriff "Ausnahme" mit "Dauer". Bitte um eine sachdienliche Antwort. MfG
Meldung wurde eingetragen am29.07.2025
AntwortDer Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) weitergegeben.
Am 28.07.2025 um 23:01 Uhr landete zusätzlich zu den beiden Home-Carrier-Flügen (LH 2200 um 22:49 und SR 3289 um 23:14 Uhr) der Flug LH 360 aus Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren Verzögerungen durch Zeitnischenvergaben früher am Tage.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug LH 360 wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Für die Entscheidungen über die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen prüft die Genehmigungsbehörde zunächst, ob anhand der rechtlichen Vorgaben (LuftVG, Flughafengenehmigung) ein begründeter Fall vorliegt. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung darüber, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Hierbei sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Einerseits ist dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm Rechnung zu tragen.
Andererseits ist das Interesse an der Erteilung der Ausnahmeerlaubnis zumeist zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr zu sehen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025):
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Stuhr
Abweichung eines Flugverfahrens
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
29.07.2025
08:49
Registriernummer der Meldung
2390755
Beschreibung der Meldung
heute um 08:49 Uhr über unser Wohngebiet.
Flog das Flugzeug wirklich im Bereich der festgelegten Abflugrouten- und höhen ?
MFG
Meldung wurde eingetragen am
29.07.2025
Antwort
Am 29.07.2025 handelte es sich um den Abflug um 08:47 Uhr der Lufthansa mit der Flugnummer LH 353 nach Frankfurt.
Das Luftfahrzeug ist das lange Westabflugverfahren mit Südkurve vor Delmenhorst geflogen. Aufgrund der Vorgaben des Abflugverfahrens muss das Luftfahrzeug bis zum Erreichen von 2.500 Fuß (760 Meter) mit einem Steiggradienten von 6 % 365 Fuß (ca. 110 Meter) pro Nautischer Meile oder 1,852 km steigen. Über Groß Mackenstedt muss das Flugzeug mindestens eine Höhe von 2.200 Fuß (ca. 670 Meter) erreichen.
Das Luftfahrzeug ist im Bereich Ihrer Wohnbebauung in einer Höhe von ca. 4.460 Fuß (ca. 1.360 Meter) über Groß Mackenstedt geflogen.
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
27.07.2025
23.40
Registriernummer der Meldung2390747
Beschreibung der MeldungNächtlicher Fluglärm nach 22.30 von drei Maschinen bis weit nach 23.00 Uhr. Davon waren allerdings zwei HC Carrier. Warum durfte eine dritte Maschine landen? Gibt es einen nachvollziehbaren Grund warum nun fast täglich drei Landungen in der zu schützenden Nachtzeit kommen? Gibt es Aktionen von der zuständigen Behörde die zu einer Vermeidung / Minderung führen? MfG
Meldung wurde eingetragen am28.07.2025
AntwortDer Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) weitergegeben.
Am 27.07.2025 um 23:22 Uhr landete zusätzlich zu den beiden Home-Carrier-Flügen (SR 4799 um 22:47 Uhr und und LH 2200 um 23:19 Uhr) der Flug LH 360 aus Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 wäre um 22:20 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren die Wetterverhältnisse an diesem Tage.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Für die Entscheidungen über die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen prüft die Genehmigungsbehörde zunächst, ob anhand der rechtlichen Vorgaben (LuftVG, Flughafengenehmigung) ein begründeter Fall vorliegt. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung darüber, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Hierbei sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Einerseits ist dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm Rechnung zu tragen.
Andererseits ist das Interesse an der Erteilung der Ausnahmeerlaubnis zumeist zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr zu sehen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025):
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
26.07.2025
23.56
Registriernummer der Meldung2390746
Beschreibung der MeldungNächtliche Ruhestörung durch eine laute Landung einer Maschine kurz vor Mitternacht ohne HC Status.
Eine Ausnahmegenehmigung aufgrund von " Vermeidung von Störungen Luftverkehr" kann nicht vorliegen, da die Maschine erst um 7.20 Uhr wieder ab BRE starten musste. Zeit genug also von z.B. Hannover hierher zu kommen. Bitte um eine nachvollziehbare Antwort. MfG
Meldung wurde eingetragen am27.07.2025
AntwortDer Grund für die Landungen wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 26.07.2025 um 23:54 Uhr landete der Flug SR 4587 aus Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 20:45 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren technische Probleme und daraus resultierende Zeitnischenprobleme.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Für die Entscheidungen über die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen prüft die Genehmigungsbehörde zunächst, ob anhand der rechtlichen Vorgaben (LuftVG, Flughafengenehmigung) ein begründeter Fall vorliegt. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung darüber, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Hierbei sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Einerseits ist dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm Rechnung zu tragen.
Andererseits ist das Interesse an der Erteilung der Ausnahmeerlaubnis zumeist zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr zu sehen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025):
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
24.07.2025
22.47 - 23.15
Registriernummer der Meldung
2390742
Beschreibung der Meldung
Nächtlicher Fluglärm nach 22.30 Uhr von drei Flugzeugen. Hiervon waren zwei Flieger HC Carrier. Warum wurde ein dritter Nachtflug genehmigt ?. Nächtlicher Fluglärm macht krank ! MfG
Meldung wurde eingetragen am
25.07.2025
Antwort
Am 24.07.2025 erfolgten am Bremer Flughafen während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr die drei Landungen SR443 um 22:46 Uhr, LH 360 um 22:48 Uhr und LH 2200 um 23:12 Uhr.
Die Gründe für die Landungen wurden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Zusätzlich zu den beiden Home-Carrier-Flügen SR443 um 22:46 Uhr und LH 2200 um 23:12 Uhr landete um 22:48 Uhr der Flug LH 360 aus Frankfurt, für den eine Ausnahmeerlaubnis zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt wurde. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 wäre um 22:15 Uhr gewesen. Grund für die Verspätung waren Abfertigungsprobleme am Abflughafen.
Am Bremer Verkehrsflughafen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind gemäß der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen zwei abendliche Home Carrier Landungen bis 23 Uhr und im Verspätungsfall bis 24 Uhr, Flüge mit erteilten Ausnahmeerlaubnissen von der Luftfahrtbehörde sowie sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Seehausen
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Zeitpunkt der Störung
24.07.2025
0:00
Registriernummer der Meldung
2390724
Beschreibung der Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Nacht vom 23. auf den 24. Juli wurde unser Wohnhaus gegen Mitternacht mehrfach von einem tief fliegenden Propellerflugzeug mit dem Kennzeichen PCT379 überflogen.
Das Flugzeug passierte unser Haus in kurzen Abständen insgesamt sechs Mal.
Diese nächtlichen Überflüge führten zu erheblicher Lärmbelästigung und Schlafstörung.
Ich bitte Sie daher um Auskunft, aus welchem Grund diese Flüge durchgeführt wurden und ob sie mit den geltenden Vorschriften für nächtlichen Flugbetrieb vereinbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Meldung wurde eingetragen am
24.07.2025
Antwort
In der Nacht vom 23.07.2025 auf den 24.07.2025 fand am Bremer Verkehrsflughafen um 22:50 Uhr die letzte Flugbewegung (Landung LH 2200 aus München) statt.
Bei dem angemahnten Flug handelte es sich um Überpflüge des Ölaufklärers Dornier 228 entlang der Weser.
Das Turbopropellerflugzeug ist für den Umweltschutz im Einsatz und in der Lage am Tag sowie auch in der Nacht Gewässerverschmutzungen festzustellen.
Die Überflüge der Dornier 228 erfolgten in Flughöhen von ca. 1.500 bis 2.000 Fuß.
Es ist davon auszugehen, dass der Einsatz aufgrund des Unfalls am Abend des 23.07.2025 im Bremer Industriehafen mit Öl-Austritt auf dem Gewässer geflogen wurde.
Stuhr
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Zeitpunkt der Störung
23.07.2025
15:28
Registriernummer der Meldung
2390723
Beschreibung der Meldung
um 15:28 Uhr überquerte heute ein Flugzeug in einer sehr ungewöhnlichen Flugkurve unser Haus.
Das Flugzeug befand sich unserer Meinung nach weder in der sog. kurzen Abflugroute noch in der langen aus Richtung Delmenhorst und war auch sehr tief.
Hatte das einen Grund ?
Wie schon mal erwähnt, haben wir im allgemeinen das Gefühl, dass die Flugzeuge tiefer
starten als gewöhnlich.
Hat sich da etwas geändert ?
MfG
Meldung wurde eingetragen am
23.07.2025
Antwort
Bei dem Flug vom Bremer Verkehrsflughafen handelte es sich am 23.07.2025 um 15:25 Uhr um den Abflug der Sundair mit der Flugnummer SR 4738 nach Rhodos. Das Luftfahrzeug ist das lange Westabflugverfahren mit Südkurve vor Delmenhorst geflogen. Aufgrund der Vorgaben des Abflugverfahrens muss das Luftfahrzeug bis zum Erreichen von 2.500 Fuß (760 Meter) mit einem Steiggradienten von 6 % 365 Fuß (ca. 110 Meter) pro Nautischer Meile oder 1,852 km steigen. Über Groß Mackenstedt muss das Flugzeug mindestens eine Höhe von 2.200 Fuß (ca. 670 Meter) erreichen.
Das Luftfahrzeug ist, etwas weiter östlich Ihrer Wohnbebauung, gemäß dem veröffentlichten Abflugverfahren in einer Höhe von ca. 4.090 Fuß (ca.1.240 Fuß) über Groß Mackenstedt geflogen.
Obervieland
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
22.07.2025
Ca. 14:30h bis 15:00h
Registriernummer der Meldung
2390710
Beschreibung der Meldung
DAUERHAFTES Geräusch eines Motors mit Propeller. Ich vermute Kleinflugzeug. Warmlaufen einer Maschine kann so lange nicht dauern.
Meldung wurde eingetragen am
22.07.2025
Antwort
Am 22.07.2025 erfolgten auf dem Gelände des Bremer Flughafens im Zeitraum von 14:28 Uhr bis 15:03 Uhr technische Arbeiten an einer Beechcraft King Air 350.
Diese fanden auf der hierfür ausgewiesenen Fläche auf dem Flughafengelände statt. Die Kompensierfläche liegt aus Gründen der Minimierung der Lärmbelastung möglichst weit von Wohnbebauungen entfernt. Leider lassen sich trotzdem die Geräuscheinwirkungen auch in entfernteren Bereichen nicht komplett verhindern, insbesondere bei für die Schallausbreitung günstigen Wetterlagen.
Neustadt
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
22.07.2025
10:55
Registriernummer der Meldung
2390703
Beschreibung der Meldung
Es fliegen über unsere wohnunhen täglich mehrfach hubschrauber so extrem niedrig das bei uns die ganze wohnung wackelt..
Wir haben haustiere zuhause die mehrmals am tag wegen diese hubschrauber die direkt über unseren dächern fliegen extrem verängstigt sind.. teilweise ist so mehrmals hintereinander und ist extrem störend.. wenn ich nicht zuhause bin während die hunschrauber über die dächer fliegen bekommen unsere haustiere mega die panik attacken.. das läuft schon seid jahren so und ich bitte um aufklärung.. die hunschrauber sind meistens von der ADAC !!
Meldung wurde eingetragen am
22.07.2025
Antwort
Der Inhalt Ihrer Fluglärmbeschwerde zu den Hubschrauber-Überflügen wurde zuständigkeitshalber an die Luftfahrtbehörde bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation weitergeleitet.
Bei den benannten Flügen handelt es sich der Beschreibung nach um Flüge des Rettungshubschraubers „Christoph 6“ der ADAC Luftrettung in Bremen. Der Hubschrauber wird in Bremen und Umgebung als Rettungsmittel und als Notarzt-Einsatzmittel eingesetzt. Die Flüge können somit Notarzt-Einsätze, Flüge zum Krankenhaus oder Flüge zurück zum Standort am Klinikum Links der Weser gewesen sein. Für Flüge zur medizinischen Hilfeleistung (HEMS – Helicopter emergency medical services) gelten besondere Vorschriften, die eine Abweichung von den Mindestflughöhen erlauben, um möglichst schnelle Hilfe zu gewährleisten und Konflikte mit der sonstigen Luftfahrt zu vermeiden.
Obervieland
Verlegung einer Flugroute
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
21.07.2025
18.36
Registriernummer der Meldung
2390702
Beschreibung der Meldung
Tiefer und entsprechend lauter Überflug (Start) direkt über unser Grundstück mit einer großen Maschine der Turkish Airlines. Bitte um eine aussagefähige Begründung warum diese Lärmbelästigung erfolgt ist und die offizielle Flugroute nicht eingehalten werden konnte. MfG
Meldung wurde eingetragen am
21.07.2025
Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung des Abfluges TK 1334 am 21.07.2025 um 18:54 Uhr mit früher Südkurve über Wohngebiete in Habenhausen und Arsten gebeten.
Nach Mitteilung der DFS konnte die Cockpit-Besatzung des Fluges TK 1334 aus Wettergründen dem veröffentlichten Abflugverfahren nicht folgen und beantragte bei der DFS eine geänderte Flugverkehrskontrollfreigabe. Dieser Antrag wurde von der DFS bewilligt.
Für die sichere Führung eines Luftfahrzeuges ist ausschließlich die jeweilige Cockpit-Besatzung verantwortlich. Folgerichtig bewertet diese auch, ob beispielsweise dem originär zugewiesenen Abflugverfahren weiter gefolgt werden kann.
Ist dies nicht möglich, muss die DFS davon ausgehen, dass der entsprechende Antrag einer Cockpit-Besatzung um eine geänderte Flugverkehrskontrollfreigabe ausschließlich im Interesse der Sicherheit im Luftverkehr erfolgt.