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Gewässerunterhaltung

Was können Gewässeranlieger für Ihre Gewässer tun?

Ein naturnahes Gewässer bietet Entspannung und Erholungsmöglichkeiten.
Wer ein Grundstück an einem Gewässer hat, kann sich glücklich schätzen:
Gewässeranlieger haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustür - damit aber
auch die Verpflichtung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.

Flüsse und Gräben sind die Lebensadern in unserer Landschaft, dienen aber in erster Linie dem Abführen
von Niederschlagswasser und wirken so in niederschlagsreichen Perioden der Überschwemmung und Vernässung der Grundstücke entgegen.

Das Land Bremen verfügt über ca. 900 km Gewässer.

Einteilung der oberirdischen Gewässer:

Die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des aus Quellen wild abfließenden
Wassers werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung wie folgt eingeteilt:

Gewässer:
1. Ordnung - Weser, Ochtum, Lesum, Wümme, Varreler Bäke, Geeste sowie Hafengewässer des Landes und der Stadtgemeinde Bremen.
2. Ordnung - alle anderen Gewässer, die dazu dienen, die Grundstücke mehrerer Eigentümer zu bewässern oder zu entwässern.
3. Ordnung - Gewässer, die der Be- und Entwässerung von nur einem Grundstück dienen.

Unterhaltung durch: Bund, Stadtgemeinde, Wasser- und Bodenverband und Grundstückseigentümer

Der Flyer "Gewässerunterhaltung im Land Bremen" steht zum Download bereit: