Neben den öffentlichen Grünflächen – Parkanlagen, Alleen und Wegeverbindungen – prägen private Gärten das Gesicht der Stadt. Bäume sind dabei oft der wichtigste Bestandteil dieser grünen Inseln. Sie sorgen dafür, dass sich Stadtmenschen wohlfühlen können, sie sind darüber hinaus aber auch Lebensraum und Nahrungsquelle für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen und spielen eine wichtige Rolle im Kleinklima unserer Stadt. Daher bedürfen sie auch eines besonderen Schutzes.
Um diesem Schutzbedürfnis Rechnung zu tragen, gilt auf privaten und öffentlichen Flächen im Land Bremen die Baumschutzverordnung. Sie soll dazu beitragen, den wertvollen Altbaumbestand möglichst lange zu erhalten.
Der Vollzug der Baumschutzverordnung einschließlich der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde.
Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung) vom 23. Juni 2009 (BremGBl. S. 223):
Baumschutzverordnung (pdf, 42.4 KB)
Bremer Baumschutzfibel - Das Wichtigste zum Baumschutz im Land Bremen finden Sie in der
Baumschutzfibel (pdf, 4.8 MB)
Informationen zum Schutz von Bäumen und zum Artenschutz bei Baumaßnahmen finden Sie im Merkblatt Baumschutz auf Baustellen (pdf, 2.1 MB).
Möchten Sie einen Antrag auf Befreiung von den Verboten der Bremer Baumschutzverordnung für einen Baum oder mehrere Bäume auf privaten Flächen stellen, benötigen Sie eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist.
Bei allgemeinen Fragen zum Baumschutz in der Stadtgemeinde Bremen wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon Bremen.
Folgende Sachbearbeiter*innen stehen Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung:
Eine Karte der Zuständigkeiten im Baumschutz (pdf, 236.2 KB) können Sie hier herunterladen.