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Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Einheitliche Regelung für Europa

Lange Zeit gab es in der Europäischen Union für den Bereich Wasser eine Vielzahl von Richtlinien. Um diese zusammenzufassen und zu vereinheitlichen, trat am 20. Dezember 2000 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Kraft. Mit dieser Richtlinie wird das Ziel einer ganzheitlichen, ökologisch orientierten Gewässerbewirtschaftung verfolgt.

Gewässer sollen nachhaltig einen Lebensraum für standorttypische Tiere und Pflanzen bieten - dieses ist das Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Solange dieses Ziel nicht erreicht ist und Verbesserungen am Gewässer möglich sind, sollen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels umgesetzt werden.
Bremen hat im Dezember 2009 das erste Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet, in dem erste Schritte auf dem Weg zum guten Zustand dargestellt sind. Dieses Maßnahmenprogramm wurde im Jahr 2015 aktualisiert. Eine Vielzahl der enthaltenen Maßnahmen sowie neu entwickelte sind bereits umgesetzt und werden im Folgenden kurz vorgestellt.

Bremen-Stadt

Weser

Kleine Wümme

Huchtinger Fleet

Embser Mühlengraben

Nebengewässer

Bremen-Nord

Blumenthaler Aue

Dierksgraben

Beckedorfer Beeke

Schönebecker Aue

Bremerhaven

Geeste

Rohr

Nebengewässer

Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, musste erstmals bis zum 22.12.2009 ein Bewirtschaftungsplan für das Weser-Einzugsgebiet aufgestellt werden, der den Rahmen für das wasserwirtschaftliche Handeln im Flussgebiet vorgibt. Bestandteil der Bewirtschaftungsplanung sind Maßnahmenprogramme der Weseranrainer-Länder, in denen diese darlegen, wie sie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie - nämlich den guten ökologischen Zustand in allen natürlichen Gewässern und das gute ökologische Potenzial in allen künstlichen und erheblich veränderten Gewässern sowie den guten chemischen Zustand in allen Gewässer – erreichen wollen.
Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm sind alle sechs Jahre fortzuschreiben, die Dokumente für den dritten Bewirtschaftungszyklus nach Wasserrahmenrichtlinie liegen nun vor. Bremen hat, wie auch beim zweiten Bewirtschaftungszyklus, neben den Berichten für die gesamte Flussgebietsgemeinschaft einen Bremischen Beitrag zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für das Flussgebiet Weser veröffentlicht. Wie im ersten und im zweiten Bewirtschaftungszyklus ging auch der Veröffentlichung des dritten Bewirtschaftungszyklus (2021 bis 2027) eine halbjährige öffentliche Auslegung der Entwürfe voraus.

Dokumente der aktuellen Bewirtschaftungsperiode 2021-2027

Bremische Dokumente der vorherigen Bewirtschaftungsplanperioden

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) stellt einen deutlichen Wechsel in der europäischen Wasserpolitik dar. Mit der Ende 2000 verabschiedeten "Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (Wasserrahmenrichtlinie) wird das Ziel des naturnahen Zustands der Fließgewässer, Grundwasser in ausreichender Menge und Qualität und kostendeckende Wasserpreise angestrebt. Diese Ziele sollen bis zum Jahr 2015 verwirklicht werden. Zentrales Instrument der WRRL sind Bewirtschaftungspläne, die auch nach 2015 permanent fortgeschrieben werden.
Das Land Bremen ist mit den Städten Bremen und Bremerhaven Teil der Fläche der Flussgebietseinheit Weser. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für die Weser wird innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) einvernehmlich von den Ländern Bremen, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erfolgen.

Dokumente und Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie:

Zeitplan der Wasserrahmenrichtlinie (pdf, 12.3 KB)
Wortlaut der Richtlinie (pdf, 913.3 KB)
Flussgebietsgemeinschaft Weser
Weitere Grundlagen zur Umsetzung der WRRL

Die Länder Bremen und Niedersachsen haben eine enge Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vereinbart. Bremen hat Gewässer in vier der 34 Niedersächsischen Bearbeitungsgebieten. Die Wasserkörper verlaufen grenzübergreifend.

Bremische Anteile an niedersächsischen Bearbeitungsgebieten (pdf, 120.2 KB)

Umsetzung in Niedersachsen:

Niedersächsisches Umweltministerium
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Der erste Schritt der Wasserrahmenrichtlinie ist die Bestandsaufnahme. Es handelt sich um eine Beschreibung des Ist-Zustandes, bei dem signifikante (im Sinne von bedeutende) Belastungen auf die Gewässer erfasst werden. An Hand der Belastungssituation erfolgt eine vorläufige Abschätzung, ob ein Gewässer bzw. Gewässerabschnitt die gesetzten Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ohne durchzuführende Maßnahmen erreichen würde oder nicht.
Die Berichte für die einzelnen Flussgebiete wurden bis März 2005 an die Europäische Union übermittelt.
Das Land Bremen mit den Städten Bremen und Bremerhaven liegt in der Flussgebietseinheit Weser. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erfolgt für die Weser innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) einvernehmlich von den Ländern Bremen, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Im Folgenden finden Sie eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme im Land Bremen

Gesamtbericht:
Erstbewertung (pdf, 1.1 MB)
Karten allgemeiner Teil (pdf, 2.3 MB)
Karten und Tabellen Oberflächengewässer (pdf, 2.3 MB)
Karten Schutzgebiete (pdf, 2.8 MB)

Oberflächengewässer:
detaillierte Beschreibung der einzelnen Gewässer (pdf, 3.7 MB)

Grundwasser:
Hydrologische Teilräume (pdf, 30.6 KB)
Methodenbeschreibung (pdf, 464.6 KB)
Steckbriefe (pdf, 41.5 KB)

Bericht der Flussgemeinschaft Weser

Kurzdarstellung der Ergebnisse im Land Bremen

Im Land Bremen gibt es 21 Oberflächengewässer, über die im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an die EU berichtet werden muss, da sie Einzugsgebiete
größer 10 km² aufweisen. Ändern sich die charakteristische Eigenschaften im Gewässerverlauf, werden kleinere Einheiten (sogenannte Wasserkörper) unterteilt. In Bremen wird zum Beispiel der Wasserkörper der Mittelweser am Weserwehr von dem Wasserkörper der Unterweser abgegrenzt, da durch den Tidenhub eine deutliche Veränderung der Charakteristik des Gewässers auftritt. In den 21 Gewässer wurden 33 Wasserkörper festgelegt.
Sieben (21 %) der Wasserkörper werden wahrscheinlich nach dem heutigen Stand der Erkenntnis ohne weitere Maßnahmen den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie entsprechen. Bei je 13 Wasserkörpern (39,5 %) ist ein Erreichen der Ziele unklar oder unwahrscheinlich.
Über die Bremer Seen muss im Rahmen der Umsetzung der WRRL nicht berichtet werden, da kein See eine Fläche größer 50 ha aufweist.

Gewässertypen und Wasserkörper in Bremen (pdf, 161.8 KB)
Gewässertypen und Wasserkörper in Bremerhaven (pdf, 96.7 KB)
Zielerreichung der Gewässer in Bremen (pdf, 148.2 KB)
Zielerreichung der Gewässer in Bremerhaven (pdf, 86.6 KB)

Die Wasserrahmenrichtlinie bezieht auch Schutzgebiete mit ein und zwar insbesondere solche, deren Lebensräume unmittelbar vom Wasser abhängen.

Bewertungsgrundlagen in Bremen/Niedersachsen

Bei der Bestandsaufnahme wurden die Belastungen auf die Gewässer ermittelt und anschließend eine Beurteilung der Auswirkungen durchgeführt. In die Erstbewertung in Bremen und Niedersachsen flossen letztendlich die Belastung mit prioritären (besonders gefährlichen) Stoffen, die biologische Gewässergüte und die Strukturgüte ein.

Prioritäre Stoffe (pdf, 16.6 KB)
Was sind prioritäre Stoffe? (pdf, 11.5 KB)

Biologische Gewässergüte in Bremen (pdf, 158 KB)
Biologische Gewässergüte in Bremerhaven (pdf, 90.6 KB)

Strukturgüte in Bremen (pdf, 154.8 KB)
Strukturgüte in Bremerhaven (pdf, 83.9 KB)
Was ist die Strukturgüte (pdf, 7 KB)

Tabelle zur Bewertung (pdf, 13.2 KB)

Weitere Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finden Sie im Wasserblick

Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie müssen der Naturschutz und die Wasserwirtschaft eng zusammenarbeiten. Die WRRL fordert die Aufstellung eines Verzeichnisses der Natura 2000-Gebiete, die ausgewiesen wurden aufgrund des Vorkommens von wasserabhängigen Lebenraumtypen oder Arten. Sie müssen in den Bewirtschaftungsplan der Flussgebietseinheiten aufgenommen werden. Dieses soll sicherstellen, dass die integrierte Bewirtschaftungsplanung nach WRRL auch dazu beiträgt, die Ziele der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie in diesen Gebieten zu erreichen. Die wasserbezogenen Parameter müssen den günstigen Erhaltungszustand der betroffenen wasserabhängigen Lebensraumtypen und Arten dauerhaft sichern. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den Naturschutzgebieten in Bremen.

Für die Wasserrahmenrichtlinie gibt es mehrere Arten von Untersuchungsprogrammen:

Überblicksüberwachung
Zum Einen die überblicksweise Überwachung, mit der große Einzugsgebiete erfasst werden und die zur Bewertung langfristiger Veränderungen dient. Beprobt werden vorzugsweise Mündungsstellen größerer Flüsse und andere bedeutende Abschnitte. Die Messstellen der Überblicksüberwachung werden bis Ende 2006 endgültig festgelegt und sind von Dauer. Der Untersuchungsrahmen der Überblicksmessstellen umfasst sämtliche biologischen Komponenten, die prioritären Stoffe und weitere wichtige Kenngrößen.
In Bremen wird mit der Messstelle Hemelingen der Übergangspunkt von der Mittelweser in die tidebeeinflusste Unterweser untersucht. Hier beprobt die Umweltbehörde seit Ende der 1970er Jahre, so dass langjährige Datenreihen vorliegen.

Operative Überwachung
Sämtliche Wasserkörper, bei denen zur Erreichung der Ziele nach Wasserrahmenrichtlinie Maßnahmen erforderlich sind, werden durch die operative Überwachung untersucht. Bei diesem Messnetz handelt es sich um ein flexibles Messnetz mit variierendem Parameterumfang, das immer in Abhängigkeit von der Art der Belastung gestaltet wird. Hier werden nur Parameter analysiert, die für die Belastung kennzeichnend sind. Bei den biologischen Komponenten werden lediglich die untersucht, die am empfindlichsten auf die entsprechende Belastung reagieren. Ist ein Wasserkörper im guten Zustand, braucht er nicht operativ untersucht werden.
In jedem bremischen Wasserkörper ist derzeit ein operative Messstelle festgelegt. Einige Wasserkörper werden in Absprache durch das Land Niedersachsen abgedeckt.

Überwachung zu Ermittlungszwecken
Eine dritte Form ist die Überwachung zu Ermittlungszwecken. Sie erfolgt, wenn nicht klar ist, woher Belastungen in Gewässern stammen, um die Auswirkung unbeabsichtigter Verschmutzungen zu beurteilen oder bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Hochwasser.

Wirtschaftliche Instrumente haben eine zunehmende Bedeutung in der Umweltpolitik. Wasser ist ein entscheidender Wirtschafts- und Standortfaktor: Es wird täglich und überall gebraucht, in Haushalten, in der Industrie und in der Landwirtschaft. Menschliche Tätigkeit und wirtschaftliche Aktivitäten können im gesamten Einzugsgebiet eines Gewässers direkt oder indirekt negative Auswirkungen auf das Wasser haben. Gewässer werden auf vielfältige Weise genutzt wie Schifffahrt, Tourismus und Sport. Es entstehen Folgekosten für die Umwelt, die oft erst viel später deutlich werden.

Die Wasserrahmenrichtlinie betrachtet deshalb nicht nur die Qualität und naturräumliche Merkmale eines Gewässers, sondern auch seine wirtschaftliche Bedeutung und die Wechselwirkung zwischen der Richtlinie und wirtschaftlichen Belangen. Grundlagen dafür sind:

  • die Flächennutzungen sowie die Bevölkerungsdaten mit ihren jeweiligen Einflüssen auf die Gewässer
  • die Beanspruchungen der Gewässer durch menschliche Tätigkeiten und deren gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung
  • die Wassernutzungen durch Dienstleistungen, produzierendes Gewerbes, Haushalte, Landwirtschaft, öffentliche Ver- und Entsorger, Schifffahrt usw.

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie schreibt über die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen hinaus auch Prognosen über die erwartenden Veränderungen dieser Grundlagen vor. Damit soll abgeschätzt werden, wie sich Gewässer bis zum Jahr 2015 verändern würden, wenn keine Maßnahmen erfolgten, damit diese Veränderungen bereits bei der Maßnahmenplanung berücksichtigt werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Umsetzungsprozess ist neben dem Erreichen des guten Zustands von Oberflächengewässern und Grundwasser und der Einbeziehung ökonomischer Aspekte ein wichtiges Ziel der Wasserrahmenrichtlinie. Dieses bezieht sich nicht nur auf das Anhörungsverfahren zum Bewirtschaftungsplan. Durch eine frühzeitige Einbindung aller Betroffenen soll die Transparenz im Planungsprozesse erhöht werden und das Wissen aller Interessengruppen einfließen.

Unter Öffentlichkeit werden organisierte Interessengruppen wie Verbände, Vereine oder Wirtschaftsvertreter ebenso verstanden wie die breite Öffentlichkeit der Einwohner in einem Flussgebiet.

In Bremen und Niedersachsen läuft die Information der Öffentlichkeit zum einen über das Internet sowie über Informationsveranstaltungen und Broschüren. Zum anderen sollen aber die lokalen Wassernutzer auch aktiv in die Planungen einbezogen werden. Dieses erfolgt in den Gebietsforen / Gebietskooperationen, die in jedem Bearbeitungsgebiet in Niedersachsen/Bremen gegründet wurden. Je Interessengruppe sitzt i.d.R. ein Vertreter im Gremium. Die Betriebsstellen des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) sind geschäftsführend, die Leitung wurde teilweise von den Unterhaltungsverbänden übernommen. Ein bremischer Behördenvertreter sitzt in jeder Gebietskooperation, in der Bremen Flächenanteile am Bearbeitungsgebiet hat.

Aktuelle Auslegungsverfahren

Martina Völkel

Oberflächengewässer/Wasserrahmenrichtlinie