Sie sind hier:




21 bis 30 von 683 Treffer

Einträge pro Seite

Delmenhorst

Verlegung einer Flugroute
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
15.08.2025

6:20

Registriernummer der Meldung
2391077

Beschreibung der Meldung
Flogen die Flugzeuge bisher in südlicher Richtung und einiger Entfernung an unserem Grundstück vorbei, überfliegen sie es nun teilweise unmittelbar und in geringer Flughöhe, z.B. täglich ab ca. 6:20 Uhr. Der Lärm ist teilweise unerträglich geworden!

Meldung wurde eingetragen am
16.08.2025

Antwort
Zur angegebenen Zeit handelte es sich um den Westabflug der KL 1760 nach Amsterdam.
Die DFS Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung des Fluges gebeten.
Das Untersuchungsergebnis der DFS zeigt, dass die Flüge flugsicherungsseitig betrieblich unauffällig sind.

Obervieland

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
16.08.2025

0:10 und ca. 2:00

Registriernummer der Meldung
2391076

Beschreibung der Meldung
In der Nacht landete um ca. 0:10 und um ca. 2:00 je ein Flugzeug, welche die Nachtruhe erheblich störten.

Meldung wurde eingetragen am
16.08.2025

Antwort
Bei der Landung des Dassault Falcon 50 Jets am 16.08.2025 um 01:51 Uhr handelte es sich um einen Ambulanzflug.
Der Ambulanzflug war von der Flughafengenehmigung abgedeckt, so dass keine Ausnahmeerlaubnis für die Landung während der späten Nachtzeit erforderlich war.


Blumenthal

Kleinflieger
Die Meldung ist in Bearbeitung (gelb)
Status der Meldung
Die Meldung ist in Bearbeitung (gelb)

Zeitpunkt der Störung
11.08.2025

10-20 Uhr

Registriernummer der Meldung
2390924

Beschreibung der Meldung
Seit ca. einem Jahr ist eine deutliche Zunahme der Flugbewegungen von Groß- und Kleinflugzeugen in Bremen- Farge zu beobachten und zu hören. Vor allem die Kleinflugzeuge sind es, die gerade am Wochenende tagsüber von morgens bis abends kreuz und quer und teilweise sehr tief über die Wohngebiete fliegen. Der damit verbundene Fluglärm hat somit erheblich zugenommen und ist nicht mehr zumutbar!
Wieso ist gerade hier die Kleinfliegerei so stark angestiegen? Wurden die Flugrouten in diese Region verlegt, weil man sich anderswo auch schon über den Fluglärm beschwert hat?

Meldung wurde eingetragen am
11.08.2025

Antwort
Die DFS wurde zunächst um Überprüfung der Flüge im Bereich Farge während des angegebenen Zeitraumes am 11.08.2025 gebeten.

Obervieland

Kleinflieger
Die Meldung ist in Bearbeitung (gelb)
Status der Meldung
Die Meldung ist in Bearbeitung (gelb)

Zeitpunkt der Störung
10.08.2025

13:30-14:30 und darüber hinaus

Registriernummer der Meldung
2390912

Beschreibung der Meldung
Obwohl es vorgeschrieben ist, dass auf einem Sonntag nach 13:00 Uhr keine Kleinflugzeuge mehr fliegen sollen, sind diverse Kleinflugzeuge am Himmel und verursachen eine erhebliche Lärmbelästigung durch ihre lauten Motoren und das tiefe Fliegen. Es liegt eine permanente Belästigung vor. Ich bitte um Angabe der Gründe, warum trotz Verbot, hierr so viel geflogen wird?
Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

Meldung wurde eingetragen am
10.08.2025

Antwort
Zunächst wurde die DFS Deutsche Flugsicherung um Überprüfung der Flüge im angegebenen Zeitraum gebeten.

Obervieland

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
04.08.2025

22.41- 23.00

Registriernummer der Meldung
2390848

Beschreibung der Meldung
Wie allgemein bekannt gilt die Nachtflugbeschränkung ab 22.30 Uhr. Ausgenommen 2 HC Flieger. Wieso wurden am 4.8. 2025 - drei Flieger eingeplant - die dann auch ab 22.41 Uhr bis 23.00 Uhr gekommen sind. Bitte um eine Aufklärung ob die Regeln für HC Flieger geändert wurden - und wo ich das nachlesen kann. MfG

Meldung wurde eingetragen am
05.08.2025

Antwort
Die entsprechenden Regelungen zu zeitlichen Flugbeschränkungen finden Sie in der bestandskräftigen Genehmigung für den Verkehrsflughafen Bremen. Die Ihnen bekannte Home Carrier Regelung wurde nicht geändert und ist in den Ziffern E.2.1.3 und E.2.1.4 der Flughafengenehmigung enthalten.

In Ziffer E.2.1.3 heißt es:
„Zwei Landungen bis 23.00 Uhr von Luftfahrzeugen, die mindestens ICAO-Anhang 16, Kap. 3 erfüllen, deren Halter Luftfahrtunternehmer sind, die am Flughafen Bremen einen Schwerpunkt ihres Wartungsbetriebes unterhalten und von der Genehmigungsbehörde als "Home-Carrier" anerkannt sind.“

In Ziffer 2.1.4 heißt es:
„Verspätete Landungen bis 24.00 Uhr von Luftfahrzeugen, die unter E.2.1.3 genannt sind.“

Zudem kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gemäß Ziffer E.2.2 der Flughafengenehmigung in begründeten Fällen, insbesondere zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr oder in Fällen besonderen öffentlichen Interesses, Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen erteilten.

Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) weitergegeben.
Am 04.08.2025 um 22:41 Uhr landete zusätzlich zu den beiden Home-Carrier-Flügen (LH 2200 um 22:54 Uhr und SR 3289 um 22:58 Uhr) der Flug LH 360 aus Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren Probleme am Abflughafen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
28.07.2025

23.16

Registriernummer der Meldung
2390756

Beschreibung der Meldung
Nächtlicher Fluglärm nach 22.30 von drei Maschinen bis 23.16 Uhr. Zwei davon genehmigungsfrei als HC Carrier plus eine LH Maschine. Wie üblich mit einer Ausnahmegenehmigung versehen. Die dafür zuständige Behörde verwechselt offenbar den Begriff "Ausnahme" mit "Dauer". Bitte um eine sachdienliche Antwort. MfG

Meldung wurde eingetragen am
29.07.2025

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) weitergegeben.
Am 28.07.2025 um 23:01 Uhr landete zusätzlich zu den beiden Home-Carrier-Flügen (LH 2200 um 22:49 und SR 3289 um 23:14 Uhr) der Flug LH 360 aus Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren Verzögerungen durch Zeitnischenvergaben früher am Tage.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug LH 360 wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Für die Entscheidungen über die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen prüft die Genehmigungsbehörde zunächst, ob anhand der rechtlichen Vorgaben (LuftVG, Flughafengenehmigung) ein begründeter Fall vorliegt. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung darüber, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Hierbei sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Einerseits ist dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm Rechnung zu tragen.
Andererseits ist das Interesse an der Erteilung der Ausnahmeerlaubnis zumeist zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr zu sehen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874



Stuhr

Abweichung eines Flugverfahrens
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
29.07.2025

08:49

Registriernummer der Meldung
2390755

Beschreibung der Meldung
heute um 08:49 Uhr über unser Wohngebiet.

Flog das Flugzeug wirklich im Bereich der festgelegten Abflugrouten- und höhen ?

MFG

Meldung wurde eingetragen am
29.07.2025

Antwort
Am 29.07.2025 handelte es sich um den Abflug um 08:47 Uhr der Lufthansa mit der Flugnummer LH 353 nach Frankfurt.
Das Luftfahrzeug ist das lange Westabflugverfahren mit Südkurve vor Delmenhorst geflogen. Aufgrund der Vorgaben des Abflugverfahrens muss das Luftfahrzeug bis zum Erreichen von 2.500 Fuß (760 Meter) mit einem Steiggradienten von 6 % 365 Fuß (ca. 110 Meter) pro Nautischer Meile oder 1,852 km steigen. Über Groß Mackenstedt muss das Flugzeug mindestens eine Höhe von 2.200 Fuß (ca. 670 Meter) erreichen.

Das Luftfahrzeug ist im Bereich Ihrer Wohnbebauung in einer Höhe von ca. 4.460 Fuß (ca. 1.360 Meter) über Groß Mackenstedt geflogen.


Obervieland

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
27.07.2025

23.40

Registriernummer der Meldung
2390747

Beschreibung der Meldung
Nächtlicher Fluglärm nach 22.30 von drei Maschinen bis weit nach 23.00 Uhr. Davon waren allerdings zwei HC Carrier. Warum durfte eine dritte Maschine landen? Gibt es einen nachvollziehbaren Grund warum nun fast täglich drei Landungen in der zu schützenden Nachtzeit kommen? Gibt es Aktionen von der zuständigen Behörde die zu einer Vermeidung / Minderung führen? MfG

Meldung wurde eingetragen am
28.07.2025

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) weitergegeben.
Am 27.07.2025 um 23:22 Uhr landete zusätzlich zu den beiden Home-Carrier-Flügen (SR 4799 um 22:47 Uhr und und LH 2200 um 23:19 Uhr) der Flug LH 360 aus Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 wäre um 22:20 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren die Wetterverhältnisse an diesem Tage.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Für die Entscheidungen über die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen prüft die Genehmigungsbehörde zunächst, ob anhand der rechtlichen Vorgaben (LuftVG, Flughafengenehmigung) ein begründeter Fall vorliegt. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung darüber, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Hierbei sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Einerseits ist dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm Rechnung zu tragen.
Andererseits ist das Interesse an der Erteilung der Ausnahmeerlaubnis zumeist zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr zu sehen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
26.07.2025

23.56

Registriernummer der Meldung
2390746

Beschreibung der Meldung
Nächtliche Ruhestörung durch eine laute Landung einer Maschine kurz vor Mitternacht ohne HC Status.
Eine Ausnahmegenehmigung aufgrund von " Vermeidung von Störungen Luftverkehr" kann nicht vorliegen, da die Maschine erst um 7.20 Uhr wieder ab BRE starten musste. Zeit genug also von z.B. Hannover hierher zu kommen. Bitte um eine nachvollziehbare Antwort. MfG

Meldung wurde eingetragen am
27.07.2025

Antwort
Der Grund für die Landungen wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 26.07.2025 um 23:54 Uhr landete der Flug SR 4587 aus Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 20:45 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren technische Probleme und daraus resultierende Zeitnischenprobleme.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Für die Entscheidungen über die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen prüft die Genehmigungsbehörde zunächst, ob anhand der rechtlichen Vorgaben (LuftVG, Flughafengenehmigung) ein begründeter Fall vorliegt. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung darüber, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Hierbei sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Einerseits ist dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm Rechnung zu tragen.
Andererseits ist das Interesse an der Erteilung der Ausnahmeerlaubnis zumeist zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr zu sehen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874




Obervieland

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
24.07.2025

22.47 - 23.15

Registriernummer der Meldung
2390742

Beschreibung der Meldung
Nächtlicher Fluglärm nach 22.30 Uhr von drei Flugzeugen. Hiervon waren zwei Flieger HC Carrier. Warum wurde ein dritter Nachtflug genehmigt ?. Nächtlicher Fluglärm macht krank ! MfG

Meldung wurde eingetragen am
25.07.2025

Antwort
Am 24.07.2025 erfolgten am Bremer Flughafen während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr die drei Landungen SR443 um 22:46 Uhr, LH 360 um 22:48 Uhr und LH 2200 um 23:12 Uhr.
Die Gründe für die Landungen wurden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Zusätzlich zu den beiden Home-Carrier-Flügen SR443 um 22:46 Uhr und LH 2200 um 23:12 Uhr landete um 22:48 Uhr der Flug LH 360 aus Frankfurt, für den eine Ausnahmeerlaubnis zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt wurde. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 wäre um 22:15 Uhr gewesen. Grund für die Verspätung waren Abfertigungsprobleme am Abflughafen.

Am Bremer Verkehrsflughafen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind gemäß der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen zwei abendliche Home Carrier Landungen bis 23 Uhr und im Verspätungsfall bis 24 Uhr, Flüge mit erteilten Ausnahmeerlaubnissen von der Luftfahrtbehörde sowie sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.




Einträge pro Seite