Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
19.07.2025
11:00
Registriernummer der Meldung
2390700
Beschreibung der Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringlichen Beschwerde an Sie, da die Belastung durch den Flugverkehr von Hobby- und Kleinflugzeugen in meiner Wohngegend zunehmend unerträglich geworden ist.
Insbesondere an Wochenenden, vor allem samstags, sowie an wetterbedingt schönen Tagen kommt es zu einer auffällig hohen Frequenz von Kleinflugzeugen, die mitunter in sehr niedriger Flughöhe und damit extrem lautstark über unsere Wohngebiete hinwegfliegen. Die dabei entstehende Lärmbelastung beeinträchtigt nicht nur massiv die Lebensqualität, sondern stellt auch ein nicht zu vernachlässigendes gesundheitliches Risiko für Anwohner:innen dar, die Erholung im eigenen Zuhause suchen.
Was auffällt:
• Die Flugzeuge fliegen häufig niedriger als erwartet, wodurch der Lärm besonders stark wahrgenommen wird.
• Es handelt sich nicht um einzelne Flüge, sondern oft um eine dauerhafte Abfolge von Überflügen – mit teils nur wenigen Minuten Abstand.
• Gerade in den Mittags- und Nachmittagsstunden entsteht eine permanente Geräuschkulisse, die an freie Tage kaum noch Erholung zulässt.
Ich bitte daher eindringlich darum,
1. den Umfang dieser Flüge zu prüfen,
2. die Einhaltung von Flughöhen und Flugrouten zu kontrollieren,
3. und ggf. Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung zu veranlassen – insbesondere an Wochenenden.
Als Anwohner bin ich auf einen erträglichen Lärmhintergrund angewiesen. Ich erwarte eine Rückmeldung zu den Möglichkeiten, wie sich die Situation für uns vor Ort verbessern lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Meldung wurde eingetragen am
21.07.2025
Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung gebeten.
Nach Mitteilung der DFS sind am 19.07.2025 im Zeitraum von 10 bis 12 Uhr lediglich zwei Kleinflugzeuge im Drei-Minuten-Abstand entlang der Weser, nahe Ihres Wohnbereichs in der Neustadt geflogen. Die Flüge erfolgten in Höhen von etwa 1.500 bzw. 1.600 Fuß (ca. 460 bis 490 Meter).
Allgemein ist zu beachten, dass sich Ihre Wohnbebauung querab der Sichtabflugstrecke zum Pflichtmeldepunkt „November“ befindet. Diese Abflugstrecke verläuft entlang der Weser und dient dazu, die Kontrollzone nach Norden zu verlassen. In diesem Bereich ist daher grundsätzlich mit Verkehr von Kleinflugzeugen, Motorflugzeugen sowie Flügen nach Sichtflugregeln zu rechnen. Vor allem an Wochenenden. Dies zeigt sich auch bei den Flügen vom 19.07.2025, die die Abflugstrecke „November“ nutzten.
Bei der Auswertung des gesamten Tages konnten zwischen ca. 12:21 Uhr und 17:00 Uhr Überflüge eines Kleinflugzeuges von einem Flugplatz in Niedersachsen über der Neustadt festgestellt werden.
Diesbezüglich wurde der Luftfahrt-Verein kontaktiert.
Nach Mitteilung des Piloten des einmotorigen Leichtflugzeuges Robin DR 400 des Luftfahrt-Vereins wurden im Rahmen einer Veranstaltung zur Jugend- und Nachwuchsförderung im Luftsport auf dem Flugplatz In diesem Jahr am 19.07.2025 insgesamt vier Flüge durchgeführt. Dabei wurde jeweils vom Flugplatz in Niedersachsen aus in die Bremer Kontrollzone eingeflogen und über der Bremer Altstadt jeweils 1-2 Vollkreise gedreht. Im Anschluss wurde ein Anflug auf die Piste 09 des Bremer Flughafens durchgeführt. Der Weg von der Altstadt zum Flughafen führte dabei über Teile der Bremer Neustadt. Nach dem Tiefanflug folgte im Anschluss der Ausflug aus der Kontrollzone Richtung Verden. Die Flüge wurden mit der Genehmigung der zuständigen Flugsicherung „Bremen Turm“ und unter Einhaltung der Mindestflughöhen und Luftraumgrenzen durchgeführt. Zudem wurde darüber informiert, dass Lärmschutz ein wichtiges Anliegen, sowohl beim Flugbetrieb in der Umgebung des eigenen Flugplatzes als auch an anderen Flugplätzen oder auf der Flugstrecke, ist.