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Landschaftsplanung

Neues Landschaftsprogramm für das Land Bremen

Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsprogramms - Teil Bremerhaven

Die Neuaufstellung des Landschaftsprogramms folgt den gewachsenen Anforderungen der europäischen Natur- und Gewässerschutzrichtlinien sowie der stärkeren Betonung der Erholungsvorsorge und des Biotopverbunds im neueren Naturschutzrecht. Hinsichtlich der landesweiten Erfordernisse wird das erste Landschaftsprogramm von 1991 fortgeschrieben, erstmals werden auch die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen flächendeckend bearbeitet (Neuaufstellung). Gegenüber dem Programm von 1991 wird der besiedelte Bereich insgesamt sehr viel differenzierter bearbeitet, vor allem hinsichtlich vernetzter Freiräume und Grünflächen.
Das Landschaftsprogramm konkretisiert die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen für den Planungsraum (§ 9 Abs. 2 BNatSchG). Die Darstellung erfolgt in Text und Karten. Der programmatische Teil (Darstellungen) besteht aus den Plänen 1 bis 4 (mit tabellarischen Erläuterungen im Anhang B) sowie den textlichen Zielen, Maßnahmen und Erfordernissen (Kapitel 4 und 5). Die übrigen Kapitel und der Kartensatz „Zustandsanalyse“ haben begründende Funktion.

Die öffentliche Auslegung hat vom 23. Juni bis 18. August 2023 stattgefunden. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet.

Folgende Texte und Karten des Entwurfs ( Stand 30.05.2023) sind als PDF-Datei abrufbar:

Folgende umweltbezogene Informationen sind ebenfalls als PDF-Datei abrufbar:

Landschaftsprogramm für die Stadtgemeinde Bremen

Verkündung des Landschaftsprogramms am 29. April 2015 Verkündung (pdf, 236.6 KB)

Mitteilung des Senats vom 3. März 2015 an die Bremische Bürgerschaft Miteilung des Senats (pdf, 116.3 KB)

Der Teil für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen wurde nach Durchführung eines mehrstufigen Verfahrens zur Beteiligung von Behörden, Ortsbeiräten und Öffentlichkeit am 22. April 2015 von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossen.

Internetseite zum Landschaftsprogramm Bremen

Bedeutung und Verfahren der Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft
  • die Festlegung der für den Planungsraum konkretisierten Ziele des Naturschutzes
  • die Darstellung der Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele durch die Naturschutzbehörden sowie im Zuständigkeitsbereich anderer öffentlicher Stellen

Die Mindestinhalte gehen im Einzelnen aus dem unmittelbar geltenden Bremischen Naturschutzgesetz §§ 8-12 (pdf, 16.7 KB) hervor. Das Verfahren zur Aufstellung des Landschaftsprogramms bestimmen §§ 4-7 des Bremischen Naturschutzgesetzes (pdf, 89.9 KB).

Im Sinne einer nachhaltigen Nutzung bietet die Landschaftsplanung Maßstäbe für andere raumrelevante Planungen und liefert damit wichtige Beiträge zur Steuerung einer umweltverträglichen Flächennutzung.

Grünordnungspläne

Auf der Ebene von Bebauungsplänen können vermehrt Grünordnungspläne aufgestellt werden, um Freiräume und Grünstrukturen mit besonderen ökologischen, sozialen und kulturellen Funktionen bei Innenentwicklungsvorhaben zu sichern und aufzuwerten. Grünordnungspläne werden aus dem Landschaftsprogramm entwickelt und konkretisieren dessen Ziele für einzelne Stadtquartiere.

Bremen
Für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen wurde das Landschaftsprogramm von 1991 durch die am 22. April 2015 von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Neufassung ersetzt. Text und Karten können Sie hier herunterladen: Landschaftsprogramm– oder als kostenloses Druckexemplar bestellen oder abholen (Kontakt s.u.oder Tel.0421 361-4336).

Bremerhaven
Bis zur Neuaufstellung des Teils Bremerhaven gilt hier noch das Landschaftsprogramm von 1991. Aufgrund der damaligen Rechtslage stellt dieses nur die überörtlichen Ziele und Maßnahmen dar. Folgende Karten können Sie in reduzierter Auflösung als PDF-Datei herunterladen:

Karte 1.2: Naturräumliche Landschaftseinheiten (pdf, 1.6 MB)
Karte 9.2: Ziele und Maßnahmen, Lebensräume für Tiere und Pflanzen (pdf, 1.8 MB)
Karte 10.2: Ziele und Maßnahmen, Landschaftsbild (pdf, 1.8 MB)
Karte 11.2: Leitlinien Erholung (pdf, 1.6 MB)

Hier können Sie sich den Text des Erläuterungsbandes für den Teil Bremerhaven als PDF herunterladen: Erläuterungsband Bremerhaven (pdf, 657.3 KB)

Verfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Aufstellungsverfahren für das Landschaftsprogramm Bremen beginnt mit einem Aufstellungsbeschluss der zuständigen Fachdeputation. Die Verfahrensschritte zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit folgen den Vorschriften des Baugesetzbuchs. Für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist ein Zeitraum von einem Monat vorgesehen. In diesem Rahmen erfolgt auch die Beteiligung der betroffenen Ortsämter und Beiräte in öffentlicher Sitzung. Nach der Auswertung der in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Anregungen und Bedenken und eventuellen Planänderungen erfolgt wiederum für einen Zeitraum von einem Monat die öffentliche Auslegung. Eingeleitet wird dieser Verfahrensschritt durch eine offizielle Bekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen. Auch die bereits im ersten Verfahrensschritt beteiligten Träger öffentlicher Belange werden nochmals benachrichtigt. Nach der abschließenden Prüfung und Auswertung der in beiden Verfahrensschritten eingegangenen Anregungen und Bedenken und eventuellen Planänderungen wird die Planung – für den Teil Bremerhaven nach Anhörung des Magistrats - der staatlichen der Fachdeputation zur Zustimmung vorgelegt. Danach legt der Senat die Planung mit einer Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Anregungen und Bedenken der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) zur Beschlussfassung vor. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgemacht. Dort wird auch angegeben, wo und wann das Landschaftsprogramm eingesehen werden kann.

Landschaftspläne nach altem Recht

Die aufgrund des bis 2010 geltenden Naturschutzrechts als Satzung erlassenen Landschaftspläne Nr. 1 „Lesumufer“ (1984), Nr. 3 „Niederung Huchting-Grolland“ (1985) und Nr. 4 „Schönebecker Aue“ (1997) sind durch das Landschaftsprogramm von 2015 nicht gänzlich aufgehoben. Nur einzelne im Landschaftsprogramm konkret benannte Darstellungen und Festsetzungen dieser Pläne sind nicht mehr gültig. Im Übrigen sind die Landschaftspläne weiterhin zu beachten. Die Pläne 1, 3 und 4 sind noch als Broschüren erhältlich. In Bremerhaven gilt der Landschaftsplan Nr. 1 Wurster Marsch mit den Änderungen durch den Teil Bremerhaven des Landschaftsprogramms weiter.

Kontakt

Christine Rückmann


Anne-Kristina Galdia