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Rechtliche Grundlagen

Bundesbodenschutzgesetz

Bis in die jüngere Vergangenheit war das Problembewusstsein für Bodenverunreinigungen in unserer Gesellschaft lange Zeit wenig ausgeprägt. Erst im Jahre 1998 wurde mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ein eigenes Gesetz zum Schutz des Bodens und zum Umgang mit Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch Altlasten und andere schädliche Bodenveränderungen erlassen.

Die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 16. Juli 2021, die am 1. August 2023 in Kraft trat, enthält dazu die näheren Ausführungsbestimmungen wie die Festlegung von Grenzwerten, z.B. Prüf- und Maßnahmenwerte, Vorgaben für Sanierungsziele, Untersuchungs- und Analysemethoden.

Das Bremische Bodenschutzgesetz (BremBodSchG)regelt u.a. die Zuständigkeit der Behörden, aber auch Mitwirkungs- und Duldungspflichten von Grundstückseigentümern und –nutzern sowie Mitteilungspflichten (BremBodSchG §3) bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten.

Auf Grundlage des Bremischen Bodenschutzgesetzes (BremBodSchG) ist die Verordnung über die örtliche Zuständigkeit des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr als untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde in der Stadtgemeinde Bremerhaven (BremhvBodSchZVO) erlassen worden.
Der genaue Grenzverlauf des Zuständigkeitsgebiets ist in der Karte der Zuständigkeiten Bodenschutz (pdf, 7.2 MB) (nicht barrierefrei) dargestellt. In der Karte sind die Grenzen des Zuständigkeitsgebiets durch die Außenkanten der Linie bestimmt, welche die schraffierten Flächen umschließen.

Weiterhin hat das Land Bremen eine Rechtsverordnung erlassen, die die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen regelt, die Aufgaben im bodenschutzrechtlichen Bereich wahrnehmen – die Verordnung über Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten.

Für Fragen, die Bodenmaterial betreffen, das als mineralischer Abfall verwendet werden soll, finden Sie weitere Hinweise unter Abfallüberwachung

Neben den bodenschutzrechtlichen Vorgaben können auch Regelungen des Wasserrechts für die Belange des Bodenschutzes einschlägig sein. Als Rechtsgrundlagen sind hier das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – (WHG) sowie das Bremische Wassergesetz (BremWG) zu nennen.

Weitere Rechtsgrundlagen, die im Zusammenhang mit dem Bodenschutz von Bedeutung sind:

Umweltinformationsgesetz (UIG)
Umweltinformationsgesetz für das Land Bremen (BremUIG)

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Tanja Susann Kruppa

Referat 24 - Bodenschutz und Altlasten


Julia Hüchting

Referat 24 - Bodenschutz und Altlasten