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Integrierter Bewirtschaftungsplan Weser

Die Weser im Kreuzungspunkt von Wirtschaft und Naturschutz

Das Weserästuar und die Unterweser wurden als hochkomplexer Naturraum von den Landesregierungen Bremens und Niedersachsens in großen Teilen als "besondere Schutzgebiete" nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie gemeldet. Mehr als 90 Prozent ihrer Wasser- und Vordeichsflächen gehören zum europäischen Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000.

Die Weser und die Lesum haben darin als Wanderkorridore für geschützte Fischarten und Neunaugen hohe Bedeutung. Die Weser zwischen Ochtummündung und Rekum ist zudem zentrales Laichgebiet für die Weserpopulation der seltenen Fischart Finte. Weitere Beispiele für besonders geschützte Arten an der Tideweser sind Seehund, Schweinswal, Teichfledermaus, Säbelschnäbler und Rohrdommel.

Die Tideweser unterliegt jedoch auch einer Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsansprüche und stellt für Norddeutschland, vor allem durch die Weserhäfen, einen Wirtschaftsraum von herausragender Bedeutung dar. Auch Industrieansiedlungen sowie die Landwirtschaft, die Fischerei, der Hochwasser- und Küstenschutz und der Tourismus sind an der Weser von hoher Bedeutung. So sind in Bremerhaven und Bremen die Flussufer überwiegend von Hafenanlagen und Siedlungen mit befestigten Ufern geprägt.

Die Bewahrung dieses wertvollen Naturraums - verbunden mit einer Harmonisierung der ökologischen und wirtschaftlichen Interessen im Raum - ist ein gemeinsames Anliegen der Länder Bremen und Niedersachsen sowie der Bundeswasserstraßenverwaltung. Auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung der drei Partner wurde ein gemeinsamer Bewirtschaftungsplan für die Natura 2000-Gebiete des Weserästuars, der Unterweser und ihrer Nebenflüsse Lesum und Hunte bis Oldenburg erarbeitet. Der IBP Weser wurde am 21. Februar 2012 auf der gemeinsamen Sitzung der Landesregierungen Niedersachsens und Bremens beschlossen.

Der IBP beinhaltet ein Handlungsprogramm konsensfähiger Maßnahmen für die nächsten 15 Jahre. Der Plan soll als Leitlinie staatlichen Handelns bei der Erfüllung der Anforderungen aus den europäischen Naturschutzrichtlinien dienen. Dabei sind die Natur- und Gewässerschutzanforderungen des europäischen Rechts mit den regionalen wirtschaftlichen, landeskulturellen und sozialen Belange in Einklang zu bringen. Die Umsetzung wird von der Obersten Naturschutzbehörde bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS), in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen und der Bundeswasserstraßenverwaltung, weiterhin fachlich und koordinierend begleitet werden.

Die Seite Weser in Bewegung stellt den IBP Weser in übersichtlicher Weise vor und gibt Auskunft über den Umsetzungsstand seiner Maßnahmen.

Herr Dirk Hürter