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Grundwasser und Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete

Grundlage für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind die Grundwasserentnahmen für die öffentliche Trinkwasserversorgung. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Um im Sinne des Vorsorgeprinzips einen langfristigen Schutz der Trinkwasservorräte vor nachteiligen Einwirkungen gewährleisten zu können und somit die Qualität des Trinkwasservorkommens und infolge dessen eine langfristige standortnahe Trinkwasserversorgung der Bevölkerung sowie der Industrie- und der Gewerbebetriebe zu sichern, ist die Ausweisung von Wasserschutzgebieten erforderlich. Mit den in den Wasserschutzgebietsverordnungen geregelten Beschränkungen soll der besondere Schutz des Gewässers durch Beeinträchtigungen zum Wohl der Allgemeinheit und im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung gewährleistet werden. Hierbei sind entsprechende Handlungen und Anlagen mit Gefährdungspotenzial in den jeweiligen Schutzzonen beschränkt zulässig oder verboten. Diese Schutzanordnungen sollen eine wirksame Abwehr nachteiliger Einwirkungen auf die Qualität des Grundwassers bieten.
Zum Gewässerschutz gehört auch, das Bewusstsein für das besondere Schutzbedürfnis und den sorgsamen Umgang mit der wertvollen Grundwasserressource zu stärken. Jeder Einzelne kann durch einfache Maßnahmen einen Beitrag zum Grundwasserschutz und damit zum Erhalt der Trinkwasserressourcen leisten, z.B. durch sparsame Verwendung von Trinkwasser, Verzicht auf Biozide im Hausgarten, sorgsamen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Mineralöle, Lösungsmittel, Lacke und Farben sowie Unterlassung der Entsorgung von Medikamenten über die Toilette.

Eine Übersicht über die Bremer Wasserschutzgebiete finden Sie auf folgenden Karten:

Nachfolgend finden Sie die Verordnungen über die Festsetzung der Wasserschutzgebiete:

Liegt mein Grundstück im Wasserschutzgebiet?

Wenn sie wissen möchten, ob sich Ihr Grundstück im Wasserschutzgebiet befindet, geben Sie Ihre Adresse (WICHTIG mit Hausnummer) bitte hier ein:

Hier erscheinen in Kürze die Beschreibung der Maßnahmen, die in bremischen Wasserschutzgebieten durchgeführt werden.

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zur Ausweisung des Wasserschutzgebietes in Bremen-Vegesack

Mit dem Grundwassergütebericht 2013 (pdf, 4.7 MB) werden umfassend die Ergebnisse des Grundnetzes im Land Bremen dargestellt.
Hier können Sie sich den Grundwassergütebericht 2013 (pdf, 25 MB) auch mit einer hohen Auflösung herunterunterladen.

Altlastenbeobachtungen finden Sie in den Berichten zur Altlastenbedingten Grundwasserverunreinigungen im Land Bremen.

Die Wasserbehörde der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat der wesernetz Bremen GmbH die Bewilligung Nr. 1/2024 (pdf, 12 MB) vom 06. März 2024 erteilt. Der Bescheid bewilligt die Entnahme von Grundwasser über den Förderbrunnen BR 16 im Striekenkamp in Bremen-Blumenthal in einer Menge von insgesamt 1,5 m³ / Jahr zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung.
Hier können die dazugehörigen Unterlagen Anlagen 1-4 (pdf, 16.6 MB), Anlagen 5-8 (pdf, 17.5 MB), Anlagen 9-11 (pdf, 9.7 MB) heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Amtlichen Bekanntmachung (pdf, 132.8 KB) der Bewilligung.

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen für der Einrichtung eines Gartenbrunnens und weitere geologische Informationen.

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zur Erdwärmenutzung und verschiedenen Energiegewinnunggssystemen.

Grundwasserabsenkung im Zuge einer Baumaßnahme
Grundwasserabsenkungen können im Rahmen von Baumaßnahmen erforderlich werden.
  1. Grundwasserabsenkungen

    Bei Baumaßnahmen können vorübergehende zeitlich befristete Grundwasserabsenkungen erforderlich sein, um die Baugrube trocken zu halten und/oder einen hydraulischen Grundbruch zu vermeiden. Für diese Grundwasserabsenkungen müssen Sie vor Beginn der Maßnahme eine Erlaubnis bei der Wasserbehörde beantragen. Alle hierfür wichtigen Informationen erhalten Sie in der Dienstleistungsbeschreibung Wasserrechtliche Erlaubnis für Grundwasserabsenkungen

  2. Niederschlagsversickerung

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft fördert unterschiedliche Maßnahmen zur Niederschlagsversickerung. Beachten Sie die Informationen zu den folgenden zur Verfügung stehenden Förerungsmaßnahmen:

    Förderung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser.
    Förderung zur Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage
    Förderung für die Entsiegelung von Flächen
    Förderung von Dachbegrünungen
    Antrag für die Beseitigung von Niederschlagswasser (pdf, 133.4 KB)

Stefanie Langer

Grundwasserschutz / Trinkwasserversorgung


Jens Wunsch

Anfragen zu Grundwasserständen


Birgit van Hoorn

Anfragen zu Grundwasserständen