Seit Anfang 2015 ist es in Bremen erlaubt, die Asche Verstorbener auf privatem und öffentlichem Grund auszubringen. Diese neue Bestattungsform gibt den Menschen die Freiheit, selbstbestimmt über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden. Wer eine öffentliche Stelle für die Ausbringung wählt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese den Grundsätzen der Pietät nicht widersprechen darf. Ebenso sollten keine Rechte oder Gefühle von Dritten beeinträchtigt werden.
Was genau bei der neuen Bestattungsform zu beachten ist und unter welchen Voraussetzungen diese neue Form der Bestattung möglich ist, finden Sie in den nachfolgend aufgeführten Informationen und Formularen erklärt.
Kontakt: 0421-361-2407 oder 0421-361-0
office@umwelt.bremen.de
Für das Ausbringen der Totenasche gibt es in Bremen auch Aschestreuwiesen auf den Friedhöfen Osterholz und Blumenthal. Dazu und über weitere Bestattungsformen und Grabarten auf den kommunalen Friedhöfen berät Sie gerne der Umweltbetrieb Bremen.
Kontakt: 0421-361-2059
info.Friedhof@ubbremen.de
Die nötigen Formulare für Ihre Antragstellung