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Schutz des Menschens und der Umwelt vor schädlicher Wirkung ionisierender Strahlung

Im Zuständigkeitsbereich der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft liegt der Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituation (radiologischer Notfallschutz) sowie der Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen (Radonvorsorge oder Bewältigung natürlicher radioaktiver Altlasten).

Bei Fragen zum radiologischen Notfallschutz, zum Schutz vor Radon (Radonvorsorge) und zu radioaktiven Altlasten wenden Sie sich an Dr. Steffen Dreger.

Radiologischer Notfallschutz

Ein radiologischer Notfall bezeichnet ein Schadensereignis... WEITER

Schutz vor Radon

Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas... WEITER

Bewältigung radioaktiver Altlasten

Radioaktive Altlasten sind bestehende Kontaminationen... WEITER

Kontakte Strahlenschutz

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Weiterführende Informationen

Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz bieten weitreichende Informationen zur Ionisierender Strahlung und den radiologischen Notfallschutz.

Die Strahlenschutzkommission ist ein Beratungsgremium des Bundesumweltministerium und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen.