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Schutz des Menschens und der Umwelt vor schädlicher Wirkung ionisierender Strahlung

Kontakt Dr. Steffen Dreger

Im Zuständigkeitsbereich der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft liegt der Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituation (radiologischer Notfallschutz) sowie der Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen (Radonvorsorge oder Bewältigung natürlicher radioaktiver Altlasten).

Bei Fragen zum radiologischen Notfallschutz, zur Radonvorsorge und zur Bewältigung natürlicher radioaktiver Altlasten wenden Sie sich gerne an Dr. Steffen Dreger.

Kontakte

Die Aufgaben des Landes Bremen im Bereich Strahlenschutz sind vielfältig. Eine Auflistung der wichtigsten Kontakte haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist für die Entgegennahme von Anzeigen und die Erteilung von Genehmigungen nach §§ 12, 17, 25 und 29 Strahlenschutzgesetz zuständig.

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist für die Entgegennahme der Ernennung von Strahlenschutzverantwortlichen und der Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten nach §§ 69 und 70 Strahlenschutzgesetz verantwortlich.

Bei Fragen zum betrieblichen Strahlenschutz oder ionisierende und nicht ionisierende Strahlung wenden Sie sich bitte an die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Thorsten Otten

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Faulenstraße 9/15
28195 Bremen

Ansprechpartnerin für die Abgabe radioaktiver Abfälle bei der Landessammelstelle ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Thorsten Otten

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Faulenstraße 9/15
28195 Bremen

Die Ärztekammer Bremen ist für die Anerkennung von Fachkunde und Kursen in der Medizin zuständig.

Weiterführende Informationen

Eine Zusammenstellung der gesetzlichen Grundlagen und weitere relevante Informationsquellen für den Bereich Strahlenschutz finden Sie hier:

Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz bieten weitreichende Informationen zur Ionisierender Strahlung und den radiologischen Notfallschutz.

Die Strahlenschutzkommission ist ein Beratungsgremium des Bundesumweltministerium und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen.