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Schöne Bremer Bäume

Das Handlungskonzept Stadtbäume

Der Klimawandel bringt immer häufiger heiße und trockene Sommer mit sich, die vor allem in urbanen Räumen spürbar sind. Stadtbäume spielen eine zentrale Rolle im städtischen Ökosystem: Sie kühlen die Luft, verbessern die Luftqualität, spenden Schatten und bieten Lebensraum für zahlreiche Tiere, um nur einige wenige Ökosystemleistungen von Stadtbäumen zu nennen.
In den öffentlichen Grünanlagen stehen rund 90.000 Bäume und entlang der stadtbremischen Straßen 75.000 Straßenbäume in der Zuständigkeit der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Hinzu kommen Stadtbäume in den Kleingartengebieten, auf den öffentlichen und kirchlichen Friedhöfen, auf öffentlichen Flächen von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und öffentlichen Gebäuden sowie auf Flächen der Deichverbände, der Hanseatischen Naturentwicklung GmbH, der bremenports GmbH und weiteren öffentlichen Trägern. Nicht zu vernachlässigen ist der Baumbestand auf den vielen privaten Grundstücken.
In den letzten zwei Jahrzenten haben die langen Trocken- und Hitzeperioden den Stadtbäumen zunehmend zu schaffen gemacht. Im Land Bremen ist das Jahresmittel der Lufttemperatur im Zeitraum von 1881 bis 2023 um 1,6 °C gestiegen. Die aktuelle Klimanormalperiode 1991 bis 2020 ist dabei 1 °C wärmer als die Klima-Referenzperiode von 1961 bis 1990.
Der Temperaturanstieg ebenso wie die Globalisierung haben unmittelbaren Einfluss auf die Einschleppung invasiver Pflanzenarten sowie die Verbreitung neuer Schädlinge, Pilz-, Bakterien- und Viruserkrankungen für Bäume. Somit hat nicht nur die Erwärmung selbst, sondern haben auch die mit ihr einhergehenden Nebeneffekte einen negativen Einfluss auf die Stadtbäume.
Die Stadtbäume haben aufgrund der dichten Bebauung und Versiegelung ohnehin schlechtere Standortbedingungen als Bäume in der freien Landschaft. Dies wirkt sich oftmals in einer geringeren Lebenserwartung aus. Durch die Klimaveränderungen potenzieren sich die negativen Einflüsse auf die Stadtbäume und es kommt vermehrt zu Erkrankungs- und Absterbeprozessen sowie in der Folge zu Baumfällungen.
Um diesen negativen Trend aufzuhalten, sind Maßnahmen für den Umgang mit Stadtbäumen ein wichtiger Baustein der übergreifenden Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Hintergrund

Im Jahr 2018 beschloss der Senat die Klimaanpassungsstrategie Bremen. Die Klimaanpassungsstrategie enthält 10 Schlüsselmaßnahmen für Bremen, eine davon ist die Schlüsselmaßnahme HB 6, die Erarbeitung eines Handlungskonzeptes Stadtbäume.
In der Beschreibung der Schlüsselmaßnahme HB 6 geht es schwerpunktmäßig um die Erarbeitung eines fachressortübergreifenden Konzeptes zur Erhöhung des Baumanteils, insbesondere in verdichteten und unterversorgten Stadtteilen, sowie um den Erhalt von Bestandsbäumen, die Verbesserung kritischer Baumstandorte und um Bewässerungsstrategien.
Im Jahr 2020 erarbeiteten die Projektverantwortlichen den Rahmen des Handlungskonzeptes Stadtbäume Bremen. Dabei stellte sich schnell heraus, dass die Entwicklung eines Handlungskonzeptes Stadtbäume sehr viel komplexer ist, als die im vorausgegangenen Absatz genannten Schlagworte es vermuten ließen: Es ist ein wichtiges und anzustrebendes Ziel, verdichtete und unterversorgte Stadtteile mit Bäumen zu begrünen, jedoch müssen zuvor die Ursachen für eine fehlende Bepflanzung geklärt und Lösungswege gefunden werden. Es gibt hemmende Faktoren wie enge Straßen, Parkdruck und die unterirdische Infrastruktur. Sie spielen eine wichtige Rolle und müssen bei der Planung und Pflanzung neuer Stadtbäume berücksichtigt werden, oft machen sie Pflanzungen aber auch unmöglich.
Somit fiel bei der inhaltlichen Aufstellung der Handlungsfelder die Entscheidung, dass mit dem Handlungskonzept auch grundlegende, den Fachleuten durchaus bekannte tägliche Problematiken ressortübergreifend diskutiert, bearbeitet, gelöst und kontinuierlich weiterverfolgt werden müssen. Nur wenn die Ursachen eines fehlenden oder zunehmend geschädigten Stadtbaumbestandes angegangen werden, sind auch weiterführende Maßnahmen zur Standortverbesserung, Neupflanzung und Klimaanpassung von Stadtbäumen nachhaltig und erfolgversprechend. Es müssen u. a. die Themen Umsetzung Baumschutz und Baustellenkontrollen besprochen, eine Definition der Qualität von Baumpflanzungen vorgenommen, der Umgang mit dem unterirdischen Leitungsbestand geklärt sowie weitere Problematiken gelöst werden.

Ziele

Das Handlungskonzept Stadtbäume behandelt strukturelle, rechtliche, baumschutzfachliche und investive Themen im Zusammenhang mit Stadtbäumen und der Klimaanpassung. Es bietet sowohl Raum für neue Entwicklungen von Konzepten im Umgang mit Stadtbäumen als auch verbindliche Handlungsanweisungen zum Erhalt und zur Verbesserung des vorhandenen Baumbestandes. Hierfür wurden im Handlungskonzept Stadtbäume verschiedene Ziele definiert. Viele der formulierten Ziele sind nicht neu, doch im Zuge der Erarbeitung von neuem Wissen und Methoden und der Auswertung von Erfahrungen war es wichtig, auch bestehende Ziele wieder zu integrieren.
Einer der wichtigsten Pfeiler im Handlungskonzept Stadtbäume ist der Erhalt des Altbaumbestandes in Verbindung mit der Verbesserung des allgemeinen Baumschutzes. Vorhandenes Grün, also gerade die etablierten Bestände, benötigen unseren Schutz und unsere Aufmerksamkeit. Ihre Ökosystemleistungen wie Temperatur und Niederschlagsregulierung, Luftreinhaltung und die natürliche Ästhetik von Stadtgrün sind schützenswerte und ausbauwürdige Qualitäten, die allen Einwohner und Einwohnerinnen der Stadtgemeinde Bremen zugutekommen.
Es ist daher erklärtes Ziel, den Anteil der Stadtbäume zu erhalten und mittelfristig zu erhöhen. Vor allem soll es sich dabei um qualitative und nicht nur um quantitative Neupflanzungen handeln, denn nur Bäume, die qualitativ hochwertig und nachhaltig gepflanzt werden, haben die Chance, am Standort alt zu werden. Gerade Altbäume bieten einen großen ökologischen Nutzen für verschiedenste Tiergesellschaften als Habitatbaum. Es ist daher wichtig, gesunde und zukunftsfähige Stadtbäume zu pflanzen, welche den Widrigkeiten des Klimawandels und den fordernden Ansprüchen im städtischen Bereich gerecht werden.
Der Platz im urbanen Raum ist häufig beengt. Um Stadtbäumen mehr Raum zu verschaffen, möchte Bremen neue Wege gehen. Quartiere, welche mit Stadtbäumen unterversorgt sind, sollen profitieren. Mit neuen Bauweisen sollen Lösungen erprobt werden, um Stadtbäume einfacher in enge Straßen zu integrieren. Baumstandorte sollen neue Funktionen übernehmen, zum Beispiel als Versickerungsflächen für die Niederschlagsregulierung. Stadtgrün soll zukünftig noch mehr zur Luftreinhaltung und Temperierung der urbanen Flächen beitragen.
Durch den Klimawandel bedingte neue Baumkrankheiten, Pilze, Bakterien und Schädlinge können die Gesundheit der Bäume erheblich schwächen. Um dem entgegenzuwirken, ist es sinnvoll, die Angriffsfläche für diese Schädlinge zu verringern. Neben der regelmäßigen Pflege und Überwachung der Baumzustände ist bei Baumneu- und Baumnachpflanzungen die standortgerechte Baumartenauswahl, eine Durchmischung der Baumarten und eine artenreiche Krautflora als Unterpflanzung vor dem Hintergrund einer vielfältigen Biodiversität entscheidend, um die Bäume optimal an die jeweiligen Bedingungen anzupassen und ihre Widerstandskraft zu erhöhen.
Strategien der blau-grünen Infrastruktur sollen helfen, Oberflächenwasser für die Bäume zu nutzen oder in Trockenperioden zugänglich zu machen. Neue Bewässerungsansätze sind gefragt, um insbesondere Jungbäume in Trocken- und Hitzeperioden überlebensfähig zu machen und am Standort langfristig zu etablieren.
Durch Öffentlichkeitsarbeit soll ein Bewusstsein in der Bevölkerung für den Baum als Ganzes, mit Standort und Baumwurzeln, geschaffen werden. Alle Bürger und Bürgerinnen dieser Stadt können etwas für den Baumstandort vor ihrer Haustür und somit für den Baumschutz und die Klimaanpassung tun.
Die Vision ist, dass mit dem Handlungskonzept Stadtbäume ein ressortübergreifendes Konzept für einen erhaltenswerten Stadtbaumbestand erarbeitet wurde, sodass der Stadtbaumbestand Schritt für Schritt vergrößert wird, um so die Anforderungen der Klimaanpassungsstrategie sowie die EU-WVO zu erfüllen.
Das Engagement der Bürger und Bürgerinnen bei der Begrünung und Pflege von kleinen begrünten Straßenbereichen oder Baumscheiben ist wesentlich. Ebenso ist der Respekt vor jedem Baumstandort durch Anpassung eines baumgerechten Handelns wichtig. Diese kleinsten Beiträge sind ein unverzichtbarer Baustein für eine klimaangepasste, begrünte Stadt und durch die Stadt selbst nicht leistbar.

Inhalte und Ergebnisse

Für das Handlungskonzept Stadtbäume wurden 31 Handlungsfelder in den Schwerpunktthemen Baumschutz, Neupflanzungen, Klimaanpassung und strukturelle Maßnahmen erarbeitet. Über den Bearbeitungs- und Umsetzungsstand des Handlungskonzeptes Stadtbäume wurde in den zuständigen Deputationen für Umwelt, Klima und Landwirtschaft sowie für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung jährlich von 2021 bis 2025 berichtet.
Die Erarbeitung des Handlungskonzeptes Stadtbäume war ein umfangreicher Prozess. Dies war einerseits der Tatsache geschuldet, dass die Erarbeitung in der Projektleitung, aber auch in den vielen Arbeitsgruppen mit vorhandenem Personal bewältigt wurde und gleichzeitig viele Handlungsfelder parallel zur Konzepterarbeitung implementiert und umgesetzt wurden. Andererseits hat das Handlungskonzept Stadtbäume Auswirkungen auf diverse Ressorts und Träger öffentlicher Belange. In einem iterativen Prozess wurden in der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe in 21 Arbeitsgruppensitzungen fachfremde Kollegen und Kolleginnen inhaltlich mitgenommen. Es wurde ein allgemeines Verständnis erarbeitet, welche Anforderungen Stadtbäume haben, wie wichtig Bäume für einen verdichteten Siedlungsraum sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen es seitens der „grünen“ Fachsparte gibt. Gleiches erfolgte in umgekehrte Richtung: Die „grünen“ Fachleute wurden für Tiefbau, Leitungsbau und Wasserthemen sensibilisiert. Dieses gegenseitige Verständnis war erforderlich, um ein Umdenken zu erwirken. Insbesondere bei schwierigen Handlungsfeldern mit unterschiedlichen Interessen und komplexen Rechtslagen wurde der Grundstein für Pilotprojekte und die weitere Umsetzung gelegt.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe und der unterschiedlichen Kleinarbeitsgruppen dienen als Multiplikatoren und Multiplikatorinnen. Es liegt an ihrem Engagement, das erworbene Verständnis und Wissen an ihre Kolleginnen und Kollegen zu vermitteln.
Zusammenfassend ist positiv hervorzuheben, dass das Handlungskonzept Stadtbäume einen stadtweiten Handlungsrahmen zum einheitlichen Umgang mit Stadtbäumen liefert. Darüber hinaus ist es die Voraussetzung für die weitere Fördermittelakquise und das Fundament für eine kontinuierliche, qualitativ hochwertige Entwicklung und Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen mit Stadtbäumen. Das Konzept ist ein Instrument, dass die Einhaltung der vorgegebenen und rechtlichen Rahmenbedingungen unterstützt, die sich aus dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG 01. Juli 2024 Bundesgesetz) und der EU-Wiederherstellungsverordnung ergeben.
Mit dem Handlungskonzept Stadtbäume werden die Weichen für eine grüne, lebenswerte und zukunftsfähige Stadt gestellt, in der Stadtbäume als unverzichtbare Partner für die Bevölkerung wahrgenommen und geschützt werden.

Umsetzung

Der Klimawandel schreitet voran mit negativen Auswirkungen auf unsere Städte und insbesondere auf unsere Stadtbäume. Die Zeit bleibt nicht stehen, bis Maßnahmen und Konzepte zur Klimaanpassung erarbeitet sind. Die Bürger und Bürgerinnen Bremens, die Ortsbeiräte und die Politik forderten nach Beschluss der Klimaanpassungsstrategie Bremen 2018 frühzeitig Lösungen und deren Umsetzung im Hinblick auf den sich verschlechternden Zustand der Stadtbäume. Vor diesem Hintergrund war es bei der Erarbeitung des Handlungskonzeptes Stadtbäume von Anfang an Ziel, bereits während der Erarbeitung dieses umfassenden Konzeptes Schritt für Schritt in die Umsetzung zu gehen, soweit dies im Rahmen der Mittelverfügbarkeit möglich war.

Umsetzung im Rahmen des Verwaltungshandelns
Am Anfang des Prozesses wurden Handlungsfelder definiert, deren Bearbeitung mit geringen Personalressourcen der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, des Umweltbetriebs Bremen und des Amtes für Straßen und Verkehr möglich war. Dies waren u. a. die Erarbeitung der Klimabaumliste (HF 3.02), der Handlungsleitfaden „Zu kleine Baumscheiben“ (HF 1.10) und die Erarbeitung des Leitfadens für Baumpflanzungen (HF 2.06). Die Ergebnisse wurden erfolgreich im Zuge des Verwaltungshandelns in die gelebte Praxis integriert.
Im Lauf der Bearbeitung wurden viele weitere Handlungsfelder, z. B. durch sogenannte ressortübergreifend abgestimmte Handlungsleitfäden, in das Verwaltungshandeln integriert. Eine wichtige Plattform der ressortübergreifenden Kommunikation war und ist die Bereitstellung abgestimmter Unterlagen über die Internetseite. Mit dem Beschluss der Klimaanpassungsstrategie 2025
und dem Beginn des Prozesses Schwammstadt sind zwischen den beiden Prozessen Schnittstellen entstanden, die kontinuierlich mitgedacht werden.
Die HF 1.01 bis 1.05 sowie das HF 1.08 – Verfolgung von rechtswidrigen Baumbeschädigungen sind personell etabliert und verstetigt.
Ab 2021 wurde eine neue Baumschutzverordnung (HF 4.07) für das Land Bremen erarbeitet. Dabei wurde besonderer Wert auf Regelungen zu Bestimmtheit und Transparenz gelegt, wodurch es den Adressaten deutlich besser als bisher möglich sein soll, die naturschutzbehördlichen Entscheidungen nachzuvollziehen. Darüber hinaus war beabsichtigt, zukünftig weitaus mehr Bäume in den Schutzbereich zu stellen und ihnen damit auch auf rechtlicher Ebene die aus unserer Sicht angemessene Wertschätzung zukommen zu lassen. In einem Anhörungsverfahren im Jahr 2023 hatten die Ämter der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und des Landes Bremen sowie die Naturschutzverbände und diverse externe Institutionen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die neue Baumschutzverordnung wurde 2025 vom Senat beschlossen.
Ziel der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ist es, effiziente und schnelle Planungsverfahren und den notwendigen Schutz von Bäumen zusammen zu denken. Dafür wurden bei der Novellierung der Baumschutzverordnung der effiziente Vollzug berücksichtigt und eine ausreichende Personalausstattung erreicht. Der Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren und Akteurinnen im Zuge von Planungsverfahren hat hierbei eine große Bedeutung.

Umsetzung investiver Maßnahmen
Die bautechnische Umsetzung erfolgt teilweise über sogenannte „Gelegenheitsfenster“. Handlungsfelder, die ein investives Budget nach sich ziehen, werden im Zuge von Baumaßnahmen oder bei städtebaulichen Entwicklungsprojekten kontinuierlich berücksichtigt.
Für das HF 3.01 – Erhöhung des Baumanteils – Neue Baumstandorte wurde bereits 2020 ein Förderantrag im Klimafonds Bremen gestellt. Nach Bewilligung des Antrages wurde ein Mitarbeiter eingestellt, der seitdem eine Potenzialanalyse für neue Baumstandorte erarbeitet und an dem Prozess Handlungskonzept Stadtbäume mitwirkt. Im Zuge des Förderprojektes „Green First - Mit Stadtbäumen zur klimagerechten und durchgrünten Stadt“ konnten bereits 139 neue Baumstandorte im Stadtgebiet geplant und umgesetzt werden.
Für das HF 1.10 – Zu kleine Baumscheiben Straßenbäume wurde 2025 ein Antrag auf Entsiegelung und Verbesserung von Baumstandorten über das Förderprogramm NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen gestellt und bewilligt. Mit diesem Förderprogramm sollen in allen Unterhaltungsbezirken des Umweltbetriebs Bremen verstärkt zu kleine Baumstandorte entsiegelt und Baumstandortverbesserungen durchgeführt werden.

Weiterführende Inhalte

In Bremen heißt der Landtag Bremische Bürgerschaft und die Regierung Senat. Die Bürgerschaft setzt die Deputation zur Beratung und Beschlussfassung über die Angelegenheiten der jeweiligen Verwaltungszweige ein. Darüber hinaus befasst sich die Deputation mit der Beratung und Beschlussfassung von der Bürgerschaft erteilten Aufträge und berichtet über von der Bürgerschaft überwiesene Angelegenheiten.
Das Handlungskonzept Stadtbäume ist jedes Jahr in Form eines Berichtes der Verwaltung oder einer Beschlussvorlage in der Deputation für Umwelt, Klima und Wissenschaft sowie Mobilität, Bau und Stadtentwicklung. Die in 2025 beschlossene Vorlage können Sie über folgenden Link einsehen:
Handlungskonzept Stadtbäume Deputationsbeschluss (pdf, 130.4 KB)

Das Handlungskonzept Stadtbäume wurde am 28.04.2026 vom Senat beschlossen. Die Senatsvorlage können Sie über folgenden Link einsehen:
Senatsbeschluss Handlungskonzept Stadtbäume 28.04.2026

Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Hochwasser beeinflussen Bremen als Lebens- und Wirtschaftsstandort künftig immer mehr. Diesen und anderen Folgen des Klimawandels gemeinsam vorzubeugen - das ist das Ziel des Bresilient-Projektes. Informieren Sie sich hier:
BREsilient

Die Ergebnisse der interdisziplinären Zusammenarbeit im Rahmen des HF. 3.05 Ökosystemleistungen bei der Stadtplanung zielführend einsetzen können Sie hier einsehen:
BREsilient: Ökonomischer Wert grüner Klimaanpassungsmaßnahmen

Einige Handlungsfelder des Handlungskonzeptes Stadtbäume sind Teil des Schwammstadtkonzeptes, das derzeit von der Stadt Bremen erarbeitet wird. Die Internetseite der Schwammstadt können Sie über folgenden Link einsehen:
Link zur Webseite von Schwammstadt Bremen

Umgang mit Bäumen, wie er nicht sein sollte

Kontakt

75.058 Straßenbäume
90.000 Bäume in Grünanlagen
69 Neue Bäume Green First 2022
70 Neue Bäume Green First 2023
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