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Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

Das Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister gibt auf nationaler und europäischer Ebene Auskunft über Schadstoffemissionen des vergangenen Jahres für die Medien Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers. Überschreiten Betreiber bestimmter industrieller und gewerblicher Anlagen festgelegte Stofffrachten oder Abfallmengen, sind sie verpflichtet, jährlich einen Bericht abzugeben.

Die webbasierte Anwendung BUBE-Online umfasst den gesamten Berichtserstattungsprozess:

  • E-PRTR-VO/SchadRegProt AG
  • 11. BImSchV (Emissionserklärungsverordnung)
  • 13. und 17. BImSchV (GFA)

BUBE-Online wird als Kooperation der 16 Länder und des Bundes unter der Verwal­tungsvereinba­rung zum Aufbau und Betrieb von Umweltinformationssystemen (VKoopUIS) betrieben.

Die gesetzliche Grundlage für die Abgabe eines Berichtes ist die Verordnung (EG) Nr. 166/2006, die durch das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 6. Juni 2007 (SchadRegProtAG) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Über die einzelnen Änderungen (verkürzte Berichtsfristen, Änderungen bezüglich der zu meldenden Daten sowie im Umgang mit vertraulichen Betreiberdaten) informiert das BMUV auf ihrer Webseite.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sind auf dem Portal für transparente und frei zugängliche Umweltinformationen aus Industriebetrieben sowie für Emissionen aus diffusen Quellen (Thru.de) dargestellt.

Der Termin für die Abgabe der nächsten Berichterstattung für das Berichtsjahr 2023 ist der 30.04.2024.

WICHTIG! Die Immissionsschutzbehörde der Freien Hansestadt Bremen legt hiermit fest, dass die Frist zur Abgabe der PRTR/GFA-Berichte bis zum 31. Mai 2024 verlängert wird. Ein separater Antrag der berichtspflichtigen Betreiber ist nicht notwendig.

Begründung: Das Online-Portal BUBE steht den Anderwender*Innen aktuell aus technischen Gründen wahrscheinlich erst Mitte April 2024 zur Verfügung.

Empfehlenswert sind die Bedien- und Fachhilfen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen sowie das Experten-Wiki des Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein.

Hinweis! Derzeit befindet sich die Software BUBE-Online in der Überarbeitung, weshalb ein Zugriff aktuell nicht möglich ist. Die Zugangsdaten zur neuen Online-Anwendung werden den berichtspflichtigen Betreibern spätestens Mitte April 2024 übermittelt.

Für die Erstanmeldung erhalten die Nutzer eine Benutzerkennung und ein Passwort von der Immissionsschutzbehörde. Sollten Sie danach Ihr persönliches Passwort verlegt haben, können Sie auf der Anmeldeseite über die Funktion "Passwort vergessen" mit Ihrer Benutzerkennung ein neues Passwort anfordern.

Neu ist, dass im Rahmen der 2-Faktor-Authentifizierung ein Einmalpasswort, welches von einer App generiert wird, eingegeben werden muss. Für die Nutzerverwaltung in BUBE-Online wird die Anwendung KeyCloak genutzt. Die Anwendung ist bereits in BUBE-Online integriert. Im Anmeldeverfahren von BUBE-Online ist das Push-TAN-Verfahren (Software-Token) implementiert.

KeyCloak empfiehlt, den „FreeOTP Authenticator“ oder den „Google Authenticator“ zu nutzen. Diese Apps funktionieren mit mobilen Endgeräten. Alternativ kann eine App für den Destop, wie z.B. WinAuth, Microsoft Authenticator, SecSign ID Desktop App oder 2fast – Two Factor Authenticator, genutzt werden.

Koordination für das Land Bremen
Fragen zur Verbringung ins Medium Luft

Sandra Batty

Referat 22 Immissions- und Strahlenschutz

Fragen zur Verbringung ins Medium Wasser

Amira Antelmann

Abwasserbeseitigung, Regenwasserbewirtschaftung

Fragen zur Verbringung ins Medium Abfall