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Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

Verzögerung Berichterstattung

Das Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister gibt auf nationaler und europäischer Ebene Auskunft über Schadstoffemissionen für die Medien Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers. Überschreiten Betreiber bestimmter industrieller und gewerblicher Anlagen festgelegte Stofffrachten oder Abfallmengen unterliegen sie der jährlichen Berichtspflicht.

Die gesetzliche Grundlage für die Abgabe eines Berichtes ist die Verordnung (EG) Nr. 166/2006, die durch das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 6. Juni 2007 (SchadRegProtAG) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Über die einzelnen Änderungen (verkürzte Berichtsfristen, Änderungen bezüglich der zu meldenden Daten sowie im Umgang mit vertraulichen Betreiberdaten) informiert das BMUV auf ihrer Webseite.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sind auf dem Portal für transparente und frei zugängliche Umweltinformationen aus Industriebetrieben sowie für Emissionen aus diffusen Quellen (Thru.de) dargestellt.

BUBE-Online wird als Kooperation der 16 Länder und des Bundes unter der Verwal­tungsvereinba­rung zum Aufbau und Betrieb von Umweltinformationssystemen (VKoopUIS) betrieben.

Der Termin für die Abgabe der nächsten Berichterstattung für das Berichtsjahr 2024 ist der 30.04.2025.

Empfehlenswert sind die Bedien- und Fachhilfen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen sowie das Experten-Wiki des Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein.

Für die Erstanmeldung erhalten die Nutzer eine Benutzerkennung und ein Passwort von der Immissionsschutzbehörde. Sollten Sie danach Ihr persönliches Passwort verlegt haben, können Sie auf der Anmeldeseite über die Funktion "Passwort vergessen" mit Ihrer Benutzerkennung ein neues Passwort anfordern.

Im Rahmen der 2-Faktor-Authentifizierung muss ein Einmalpasswort, welches von einer App generiert wird, eingegeben. Für die Nutzerverwaltung in BUBE-Online wird die Anwendung KeyCloak genutzt. Die Anwendung ist bereits in BUBE-Online integriert. Im Anmeldeverfahren von BUBE-Online ist das Push-TAN-Verfahren (Software-Token) implementiert.

KeyCloak empfiehlt, den „FreeOTP Authenticator“ oder den „Google Authenticator“ zu nutzen. Diese Apps funktionieren mit mobilen Endgeräten. Alternativ kann eine App für den Desktop genutzt werden.

Koordination für das Land Bremen

Sandra Batty

Referat 22 Immissions- und Strahlenschutz