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Grundstücksbezogene Altlastenauskünfte

Einleitung

Altlastenauskünfte werden benötigt, um die mögliche Altlastensituation eines Grundstückes einschätzen zu können oder um einen Altlastenverdacht auszuschließen. Sie sind ein wichtiges Hilfsmittel bei der Planungssicherheit von Investitionsentscheidungen bei gewerblichen und privaten Kauf- oder Verkaufsvorhaben, bei der Bewertung von Grundstücken oder bei geplanten Bauvorhaben.

Altlastenauskünfte werden nach dem Umweltinformationsgesetz an jede interessierte Bürgerin und jeden interessierten Bürger erteilt.

Die Bodenschutzbehörde erteilt auf schriftliche Anfrage für einzelne Grundstücke Auskunft über altlastenrelevante Hinweise, Altlasten, schädliche Bodenveränderungen oder altlastenbedingte Grundwasserverunreinigungen. Grundstücksbezogene Anfragen werden in der Regel innerhalb von vier Wochen bearbeitet. Die Gebühren für eine Auskunft richten sich nach dem Aufwand der Bearbeitung. Sie betragen mindestens 70 Euro pro Grundstück.

Die Überprüfung auf Altlasten durch die Verantwortlichen ist bei bestimmten Bauvorhaben gemäß Landesbauordnung (LBO) §13 obligatorisch. Für Bauvorhaben, für die diese Prüfung durchgeführt werden soll, finden Sie hier das Formular Vorklärung Altlasten (pdf, 146.8 KB) zum Herunterladen. Bitte fügen Sie dem Formular einen Lageplan des Grundstückes mit Darstellung des Bauvorhabens bei.

Sofern Sie grundstücksbezogene Altlastenauskünfte z.B. im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf oder einer Grundstücksbewertung in Bremen benötigen, können Sie mit diesem online-Formular einen Antrag auf grundstücksbezogene Altlastenauskunft stellen. Bitte beachten Sie die örtliche Zuständigkeit des verantwortlichen Dienstgebietes.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, mit diesem Formular grundstücksbezogene Altlastenauskunft Bremen (pdf, 260.7 KB) einen Antrag auf Altlastenauskunft zu stellen.
Für Grundstücke im stadtbremischen Überseehafengebiet und Fischereihafengebiet Bremerhaven stellen Sie mit diesem Formular grundstücksbezogene Altlastenauskunft Bremerhaven (pdf, 257.9 KB) einen Antrag auf Altlastenauskunft.
Bitte speichern Sie das Formular ab und senden es per email an:
altlastenauskunft@umwelt.bremen.de,
bzw. bhv-altlastenauskunft@umwelt.bremen.de.

Nach erfolgreichem Absenden des Formulares erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per mail.

Für die Formulare können Sie hier den kostenlosen Adobe®Reader herunterladen

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Ihre Daten, die Sie im Rahmen der Anfrage angeben, behandeln wir vertraulich. Hier finden Sie Nähere Informationen zur Datenverarbeitung (pdf, 207.3 KB).

Anfragen zu grundstücksbezogenen Altlastenauskünften und Grundwasserverunreinigungen im stadtbremischen Gebiet richten Sie bitte an:

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Merle Kaiser

Referat 24 - Bodenschutz und Altlasten
Altlastenauskunft

An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

+49 421 361-15895
+49 421 496-15895
E-Mail

Anfragen zu grundstücksbezogenen Altlastenauskünften und Grundwasserverunreinigungen im stadtbremischen Überseehafengebiet und Fischereihafengebiet Bremerhaven richten Sie bitte an:

N.N.

Referat 24 - Bodenschutz und Altlasten
Altlastenauskunft Außenstelle Bremerhaven

Bussestraße 27-29
27570 Bremerhaven