Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
17.09.2025
0.15
Registriernummer der Meldung2391241
Beschreibung der Meldungder zweite Tag hintereinander wo nach Mitternacht ein Linienflieger, der auch kein HC Flieger ist, hier landet. Was erfolgt von der zuständigen Behörde außer Ausnahmegenehmigungen zu erteilen? Nächtlicher Fluglärm macht krank! MfG
Meldung wurde eingetragen am17.09.2025
AntwortDer Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den späten Nachtflug während der Nachtflugbeschränkungszeit wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 17.09.2025 um 00:14 Uhr landete der Flug KL 1767 aus Amsterdam.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 21:45 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren die Wetterverhältnisse in Amsterdam.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Für die Entscheidungen über die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen prüft die Genehmigungsbehörde zunächst, ob anhand der rechtlichen Vorgaben (LuftVG, Flughafengenehmigung) ein begründeter Fall vorliegt. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung darüber, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Hierbei sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Einerseits ist dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm Rechnung zu tragen.
Andererseits ist das Interesse an der Erteilung der Ausnahmeerlaubnis zumeist zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr zu sehen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025):
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874