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Fluglärmbeschwerdensuche




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Horn-Lehe

allgemeiner Fluglärm

gelb

Status der Meldung

gelb

Zeitpunkt der Störung

02.09.2026

19:45

Registriernummer der Meldung

2456574

Beschreibung der Meldung

Heute Abend hörten wir in Bremen Horn ein wahnsinniges lautes Geräusch am Himmel : es war ein Flugzeug, es flog sehr tief. Und gestern gab es auch ziemlich tiefer Flug, aber nur gehört, nicht gesehen. Können Sie bitte mehr dazu sagen?

Meldung wurde eingetragen am

02.09.2026

Antwort

Die DFS Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung des Fluges gebeten.

Huchting

Militär

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

01.09.2026

16:06

Registriernummer der Meldung

2456572

Beschreibung der Meldung

Heute um 16.06. Uhr starteten 2 Militärtransportflugzeuge vom Flughafen
Bremen über die Flutgeschädigten-Siedlung Wienberger Str. / Hohenhorster
Weg /Kirchhuchting.
Die beiden nebeneinander startenden Flugzeuge flogen sehr niedrig über
die Siedlung ab. Leider kenne ich mich mit den Namen der Abflugrouten
nicht aus. Aber es handelt sich hier nicht um eine der üblichen Routen.
Die Lautstärke war so stark, dass sie sicher die noch zu tolerierende
Lärmschwelle bei weitem überschritten haben. Ich möchte um Klärung bitten, welche Ausnahmegenehmigung hier zum
tragen kam und mit welcher Begründung?


Meldung wurde eingetragen am

02.09.2026

Antwort

Am 01.09.2026 um 16:05 Uhr flogen zwei Transportflugzeuge vom Typ Airbus A400M am Bremer Flughafen. Für die genannten Flüge von militärischen Luftfahrzeugen bedarf es keiner Ausnahmeerlaubnis.

Zur Überwachung der Fluggeräusche von an- und abfliegenden Luftfahrzeugen betreibt die Flughafen Bremen GmbH eine Fluglärmmessanlage mit insgesamt neun fest installierten Messstationen in der Umgebung des Bremer Flughafens.
Nachfolgend erhalten Sie die mit den Überflügen verbundenen maximalen Schalldruckpegel in dB(A), gemessen an den Messstellen 7 (Roland Center) und 8 (Hohenhorster Weg) in Kirchhuchting.
MS 7: 87,8 dB(A) am Roland Center
MS 8: 82,8 dB(A) im Hohenhorster Weg

Bei Fragen und Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb können Sie sich direkt an die zentrale Ansprechstelle der Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr wenden:
Kostenlose Rufnummer Bürgertelefon: 0800-8620730 (Montag - Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr)
E-Mail: fliz@Bundeswehr.org
Internet: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/das-luftfahrtamt-der-bundeswehr/buergerservice-rund-um-den-militaerischen-flugbetrieb


Obervieland

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

24.08.2026

22:45

Registriernummer der Meldung

2456514

Beschreibung der Meldung

Ich zeige den Start einer Ryanair-Maschine mit Ziel Mallorca an.
Ein öffentliches Interesse bestünde in einer ungestörten Nachtruhe!


Meldung wurde eingetragen am

25.08.2026

Antwort

Der Grund für den Flug FR 6587 um 22:44 Uhr während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Nach Mitteilung der Luftfahrtbehörde wäre der planmäßige Zeitpunkt für den Start des Fluges FR 6587 nach Mallorca um 18:45 Uhr gewesen.
Der Grund für die Verspätung war ein Wetterereignis und eine daraus resultierende abweichende Zeitnischenvergabe.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874

Stuhr

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

22.08.2026

00:06 Uhr

Registriernummer der Meldung

2456513

Beschreibung der Meldung

Am Samstag, den 22.08.2026, gegen 00:06 Uhr flog eine Ryanair Boeing 737-800 mit der Registrierung EI-DCJ vom Flughafen Bremen (BRE) ab. Die Maschine flog anschließend in südlicher Richtung über den Bereich Stuhr/Weyhe hinweg.

Der Start erfolgte somit deutlich nach Beginn der für den Bremer Flughafen geltenden Nachtflugbeschränkung.

Der Flug war aufgrund der Uhrzeit und der damit verbundenen erheblichen Geräuschentwicklung für mich deutlich wahrnehmbar und ruhestörend.

Ich bitte Sie daher um Mitteilung,

1. auf welcher Rechtsgrundlage der Start der EI-DCJ zu diesem Zeitpunkt zulässig war,
2. ob für diesen konkreten Start eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde,
3. falls ja, aus welchem Grund diese Ausnahmegenehmigung erteilt wurde,
4. ob es sich bei dem Flug um einen planmäßigen Flug, einen verspäteten Flug oder beispielsweise um einen Positionierungsflug handelte und
5. welche tatsächliche Startzeit für EI-DCJ bei der zuständigen Stelle dokumentiert ist.

Ich bitte ausdrücklich darum, den konkreten Vorgang bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde zu prüfen und mir die Begründung für die nächtliche Flugbewegung mitzuteilen.


Meldung wurde eingetragen am

25.08.2026

Antwort

Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Am 22.08.2026 um 00:05 Uhr startete der Flug FR 6587 nach Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre am 21.08.2026 um 20:55 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war eine abweichende Zeitnischenvergabe in Folge eines technischen Problems am Luftfahrzeug.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.

Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874


Weyhe

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

24.08.2026

22:50

Registriernummer der Meldung

2456511

Beschreibung der Meldung

Sehr lange, deutlich lauter als sonst

Meldung wurde eingetragen am

24.08.2026

Antwort

Am Verkehrsflughafen Bremen startete um 22:44 Uhr ein Luftfahrzeug von Ryanair (Flugnummer FR 6587) nach Mallorca. Das Luftfahrzeug ist entsprechend des Abflugverfahrens über das Autobahnkreuz in Hemelingen geflogen und befand sich im Weiterflug ca. 2,5 km östlich Ihres Wohngebiets.
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Nach Mitteilung der Luftfahrtbehörde wäre der planmäßige Zeitpunkt für den Start des Fluges FR 6587 nach Mallorca um 18:45 Uhr gewesen.
Der Grund für die Verspätung war ein Wetterereignis und eine daraus resultierende abweichende Zeitnischenvergabe.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

20.08.2026

23:55

Registriernummer der Meldung

2446537

Beschreibung der Meldung

Warum bekommt ein Luftfahrzeug mitten in der Nacht eine Landegenehmigung und stöhrt die Nachtruhe der Anwohner?

Meldung wurde eingetragen am

21.08.2026

Antwort

Der Grund für die Landung der Lufthansa während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 20.08.2026 um 23:50 Uhr landete der Flug LH2200 aus München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 23:00 Uhr gewesen.
Eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.


Stuhr

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

15.08.2026

23::03

Registriernummer der Meldung

2407462

Beschreibung der Meldung

Wieder Ryanair !
Bre-PMI
Boeing 737-BAS
Es sollte geprüft werden, ob nicht Ryanair selbst zu einer Störung im Flugverkehr beiträgt.

Meldung wurde eingetragen am

17.08.2026

Antwort

Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 15.08.2026 um 23:01 Uhr startete der Flug FR 6587 nach Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:40 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren technische Probleme am Luftfahrzeug.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874



Huchting

allgemeiner Fluglärm

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

13.08.2026

11:00

Registriernummer der Meldung

2407445

Beschreibung der Meldung

Ein ständig über dem südlichen Stadtgebiet, Huchting sowie dem angrenzenden Delmenhorst kreisender und dabei lärmender Hubschrauber. DAS NERVT!
Die Beobachtung wurde in den letzten Tagen häufig gemacht. Jetzt ist der Geduldsfaden gerissen und diese Beschwerde platziert.


Meldung wurde eingetragen am

13.08.2026

Antwort

Bezüglich des genannten Hubschrauberfluges am 13.06.2026 wurde die DFS Deutsche Flugsicherung um Überprüfung gebeten.
Bei der genannten Flugbewegung handelte es sich um einen militärischen Hubschrauber (Mehrzweckhubschrauber NH-90) der Bundeswehr.
Bei Fragen und Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb können Sie sich direkt an die zentrale Ansprechstelle der Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr wenden:
Kostenlose Rufnummer Bürgertelefon: 0800-8620730 (Montag - Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr)
E-Mail: fliz@Bundeswehr.org
Internet: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/das-luftfahrtamt-der-bundeswehr/buergerservice-rund-um-den-militaerischen-flugbetrieb


Stuhr

Kleinflieger

gelb

Status der Meldung

gelb

Zeitpunkt der Störung

11.08.2026

12:15 Uhr

Registriernummer der Meldung

2407426

Beschreibung der Meldung

Am 11.08.2026 flog die Beech F33A Bonanza N5609S wiederholt enge Schleifen über dem Bereich Stuhr/südlich von Bremen. Anschließend setzte das Luftfahrzeug seinen Flug in nördlicher Richtung fort.
Nach den von ADS-B aufgezeichneten Daten befand sich das Flugzeug dabei in etwa 2.500–3.100 ft Höhe.
Ich bitte um Prüfung, welchem flugbetrieblichen Zweck die wiederholten Schleifen dienten und ob diese Flugführung über dem dicht besiedelten Wohngebiet aus flugbetrieblichen Gründen erforderlich war.
Insbesondere bitte ich um Prüfung, ob für diesen Flug eine weniger lärmbelastende Flugführung über weniger dicht besiedeltem Gebiet möglich gewesen wäre.
Sollte es sich um einen Trainings-, Warteschleifen- oder sonstigen Übungsflug gehandelt haben, bitte ich um Mitteilung, weshalb hierfür gerade der Bereich über den Wohngebieten von Stuhr gewählt wurde.

Meldung wurde eingetragen am

11.08.2026

Antwort

Bezüglich des aus Hamburg kommenden genannten Luftfahrzeuges wurde die DFS Deutsche Flugsicherung um Überprüfung des Fluges am Bremer Verkehrsflughafen gebeten.


Obervieland

Zusatzflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

09.08.2026

18:56

Registriernummer der Meldung

2407424

Beschreibung der Meldung

Der ADAC Hubschrauber Christoph sechs flog direkt über unser Haus in niedriger Höhe.
Schon vor ein paar Tagen war ein Flug mit ähnlicher Flugroute aus Richtung Innenstadt, im Anflug auf Krankenhaus Links der Weser durchgeführt worden.
Der Lärmpegel am Boden war ähnlich.

Meldung wurde eingetragen am

09.08.2026

Antwort

Bezüglich Ihrer Fluglärmbeschwerde zum Flug von Christoph 6 am 09. August 2026 erhalten Sie nachfolgend die Auswertung der ADAC Luftrettung.
Nach Prüfung des Einsatzes kann mitgeteilt werden, dass der Anflug auf das Klinikum Bremen Links der Weser entsprechend der geltenden flugbetrieblichen Verfahren und Standards durchgeführt wurde.
Aufgrund der Nähe des Landeplatzes zum Verkehrsflughafen Bremen bestehen zwischen den beteiligten Stellen abgestimmte Betriebsverfahren. Diese sehen für den Anflugbereich unter anderem Flughöhen von weniger als 500 Fuß über Grund vor. Der dokumentierte Flugverlauf entsprach diesen Vorgaben. Die gewählte Flugroute stellt daher keinen ungewöhnlichen Anflug dar.

Darüber hinaus kann der subjektive Eindruck einer erhöhten Lärmbelastung dadurch entstehen, dass Hubschrauber im Rahmen eines Anfluges ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen. Gerade in diesen Flugphasen werden Rotorgeräusche am Boden oftmals als lauter wahrgenommen als bei einem schnellen Überflug in größerer Entfernung. Dies ist ein normaler flugbetrieblicher Effekt und dient der sicheren Durchführung des Anfluges.

Es besteht Verständnis dafür, dass die Lärmwahrnehmung insbesondere bei Überflügen in geringer Höhe als störend empfunden werden kann. Gleichzeitig sind die Besatzungen verpflichtet, Einsatzorte und Krankenhauslandeplätze unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsanforderungen auf dem dafür vorgesehenen Anflugweg anzufliegen.


Delmenhorst

Verlegung einer Flugroute

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

01.08.2026

7.55 Uhr UTC

Registriernummer der Meldung

2407418

Beschreibung der Meldung

Auf welcher Grundlage hat der Flug XQ218 Richtung BRE uber Adelheide stattgefunden ? Bei einem Go-around passiert das schon mal, was verständlich ist, den hat es nicht gegeben. Wie tief darf denn dort überhaupt geflogen werden ?

Meldung wurde eingetragen am

06.08.2026

Antwort

Es handelte sich am 01.08.2026 um 09:58 Uhr Ortszeit um die Landung der Boeing 737-8 von SunExpress aus Antalya. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung des Fluges über Ihren Wohnbereich gebeten.
Nach Mitteilung der DFS meldete der Flug XQ218 aus Antalya einen medizinischen Notfall an Bord.
Zur Unterstützung der Besatzung und im Interesse einer zeitnahen Landung wurde dem Luftfahrzeug ein verkürzter Anflugweg ermöglicht.
Im Rahmen dieser Maßnahme kam es zu dem ungewöhnlich niedrigen Überflug im Bereich Delmenhorst-Adelheide in einer Höhe von etwa 2.000 Fuß.


Stuhr

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

01.08.2026

23:02

Registriernummer der Meldung

2407367

Beschreibung der Meldung

Rayanair
Bremen- Mallorca
Boeing 737-8AS
FR 6587
Wieder Rayanair - der Start wurde wieder:
- zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt !?.


Meldung wurde eingetragen am

03.08.2026

Antwort

Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 01.08.2026 um 23:02 Uhr startete der Flug FR 6587 nach Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:40 Uhr gewesen.
Der Grund für die Verspätung war ein Unwetter über Mallorca.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874

Borgfeld

allgemeiner Fluglärm

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

14.07.2026

ganztags

Registriernummer der Meldung

2407365

Beschreibung der Meldung

In unserem Urlaub waren wir längere Zeit in Borgfeld, Timmersloh und Fischerhude. Als Beispiel habe ich am Dienstag, dem 14. Juli mal versucht, einige Überflüge von Düsenflugzeugen zu notieren. In der Zeit von 9.00 Uhr bis ca. 12.30 Uhr gab es etwa 15 Überflüge in diesem Bereich. Ganz konkret später auch um 14.50 Uhr, 15.05 Uhr, 19.30 Uhr und 20.45 Uhr, zum Teil in erstaunlich geringer Höhe. Meine Frau und ich können uns diese starke Zunahme des Flugverkehrs über dem Landschaftsschutzgebiet einfach nicht erklären, erst recht nicht die Überflüge in relativ geringer Höhe. Hängt das auch von der Wind- bzw. Startrichtung am Bremer Flughafen ab oder hat der militärische Flugverkehr so stark zugenommen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diesen einen Tag exemplarisch noch einmal überprüfen lassen könnten.
Mit freundlichen Grüßen

Meldung wurde eingetragen am

03.08.2026

Antwort

Die DFS Deutsche Flugsicherung hat die Flüge über dem Stadtteil Borgfeld am 14.07.2026 ausgewertet. Im gesamten Tagesverlauf konnten neun Überflüge registriert werden.
Von diesen neun Flugbewegungen erfolgten vier nach Instrumentenflugregeln (IFR). Hierbei handelte es sich lediglich bei den folgenden beiden Luftfahrzeugen um strahlgetriebene Flugzeuge:
Ein Airbus A320 von Pegasus Airline im Anflug auf den Bremer Verkehrsflughafen in einer Flughöhe von ca. 10.000 Fuß (3.000 Meter) sowie ein privater Citation Jet C25A in einer Flughöhe von ca. 9.000 Fuß (2.700 Meter) nach Newcastle. Die übrigen Flugbewegungen wurden nach Sichtflugregeln (VFR) durchgeführt.
Sowohl die Flugverläufe als auch die jeweiligen Flughöhen sind aus flugsicherungsbetrieblicher Sicht unauffällig.
Bezüglich Ihrer Frage zur Betriebsrichtung kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden. Da Flugzeuge gegen den Wind starten und landen legt die Flugsicherung in Abhängigkeit vom Boden- und Höhenwind die jeweils aktive Start- und Landerichtung fest. Da überwiegend Westwind vorkommt wird die Betriebsrichtung 27 (Westbetrieb), d.h. die Luftfahrzeuge starten und landen in Richtung Westen, entsprechend häufiger geflogen als die Betriebsrichtung 09 (Ostbetrieb).


Obervieland

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

31.07.2026

23:37

Registriernummer der Meldung

2407364

Beschreibung der Meldung

Um 23:37 stört eine Landung die Ruhe der Anwohner. Warum gab es eine Genehmigung
dafür?

Meldung wurde eingetragen am

02.08.2026

Antwort

Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde zur Landung am 31.07.2026 um 23:37 Uhr der Lufthansa (Flugnummer 2200) aus München wurde an die zuständige Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) weitergegeben.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 23:00 Uhr gewesen.
Eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Der Home Carrier Status berechtigt zur Inanspruchnahme der Rechte aus Ziffer E.2.1.3 und Ziffer E.2.1.4 der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen. Gemäß der Betriebsgenehmigung sind pro Nacht zwei planmäßige Landungen bis 23:00 Uhr und verspätete Landungen bis 24:00 Uhr zulässig.


Delmenhorst

allgemeiner Fluglärm

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

01.08.2026

7-9.30

Registriernummer der Meldung

2407362

Beschreibung der Meldung

Betreff: Beschwerde wegen erheblicher Fluglärmbelastung und Bitte um Überprüfung der Flugrouten

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mich über die seit mehreren Wochen deutlich zunehmende Fluglärmbelastung in unserem Wohngebiet beschweren.

Wir stellen fest, dass außergewöhnlich viele Flugzeuge direkt über unser Haus fliegen. Die Situation hat sich in den vergangenen Wochen/Monaten erheblich verschlechtert und beeinträchtigt unsere Lebensqualität zunehmend.

Besonders heute war die Belastung extrem: Bereits ab 07:00 Uhr morgens bis etwa 09:30 Uhr überflogen unzählige Flugzeuge unser Wohngebiet. An einen erholsamen Schlaf war nicht zu denken. Auch Ruhezeiten am Morgen sind aufgrund des permanenten Fluglärms kaum noch möglich.

Darüber hinaus wird die Nutzung unseres Außenbereichs erheblich eingeschränkt. Gespräche im Garten oder auf der Terrasse müssen regelmäßig unterbrochen werden, da die Flugzeuge mit hoher Lärmbelastung über unser Haus fliegen. Ich habe gerade mit Nachbarn gesprochen die heute ebenfalls „aus dem Bett gefallen sind“
Die andauernde Geräuschkulisse führt zu erheblichem Stress und beeinträchtigt unser Wohlbefinden nachhaltig.

Wir bitten Sie daher um eine Prüfung der aktuellen Flugrouten und der Ursachen für die erhöhte Anzahl der Überflüge. Außerdem wünschen wir uns Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung in der Tannenbergstraße,insbesondere eine Änderung der Flugroute, damit die Belastung für die betroffenen Anwohner spürbar verringert wird.

Bitte teilen Sie uns mit, aus welchen Gründen die Flugbewegungen in den letzten Wochen zugenommen haben und welche Möglichkeiten bestehen, die Situation zu verbessern.

Wir erwarten Ihre Stellungnahme und bedanken uns für die Prüfung unseres Anliegens.

Mit freundlichen Grüßen



Meldung wurde eingetragen am

01.08.2026

Antwort

Die DFS Deutsche Flugsicherung wurde zunächst um Überprüfung der Flüge gebeten.
Die DFS hat die Flüge am 01.08.2026 in der Zeit von 07:00 bis 10:00 Uhr überprüft. In diesem Zeitraum erfolgten insgesamt sieben Anflüge der Fluggesellschaften Lufthansa (ein Anflug), Turkish Airlines (ein Anflug), SunExpress (zwei Anflüge) und Ryanair (drei Anflüge). Die genannten Flüge befanden sich im Endanflug auf die Landebahn 09. Sowohl die Flugverläufe als auch die Flughöhen waren aus Sicht der Flugsicherung unauffällig und haben Ihr Wohngebiet in Delmenhorst nicht überflogen. Der Endanflug verläuft ca. 900 m weiter südlich.
Im genannten Zeitraum konnte ein Überflug eines Kleinflugzeuges (Pilatus PC-6) über Ihrem Wohngebiet festgestellt werden. Dieses Kleinflugzeug startete und landete jedoch am Flugplatz Ganderkesee und befand sich beim Überflug in einer Flughöhe von etwa 7.000 Fuß (ca. 2.100 Meter).

Obervieland

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

30.07.2026

23.29

Registriernummer der Meldung

2407246

Beschreibung der Meldung

Beschwerde über eine nächtliche Ruhestörung um 23.29 Uhr von einer Maschine der Sprint Air . Bitte um Erklärung der Notwendigkeit der späten Landung. Warum war die Landung wichtiger als die Gesundheit der Anwohner. MfG

Meldung wurde eingetragen am

31.07.2026

Antwort

Bei der Landung am 30.07.2026 um 23:29 Uhr handelte es sich um einen Frachtflug der ATR-72 mit der Flugnummer SRN 136 aus Paris, Le Bourget.
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde mit der Bitte um Angabe des Grundes für die späte Landung an die zuständige Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) weitergegeben.
Nach Mitteilung der Landesluftfahrtbehörde war der Grund für die Verspätung eine Verzögerung bei der Abfertigung des Luftfahrzeuges am Flughafen La Bourget, Paris. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874



Obervieland

Verlegung einer Flugroute

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

13.07.2026

Seit einer Woche

Registriernummer der Meldung

2407081

Beschreibung der Meldung

Seit ca. 14 Tagen beobachte ich, dass die startenden und landenden Flugzeuge am Bremer Flughafen die Wesertalrute über das Werdercarre in Habenhausen nicht mehr nutzen. Die Airlines fliegen direkt über das Wohngebiet Habenhauser Landstraße. Auf mehrfacher Anfrage beim Tower habe ich keine konkrete Antwort bekommen. Es handelt sich hierbei um keine Nachtflüge, so dass ich keinen Standardtextbaustein der Landesluftfahrtbehörde erwarte.
Mit freundlichen Grüßen

Meldung wurde eingetragen am

29.07.2026

Antwort

Die genannte "Wesertalroute" betrifft Verfahren für Abflüge. Bei Betriebsrichtung 09 ist bei den drei Abflugverfahren der sogenannten "Wesertalroute" für das Abdrehen in den Süden ein Navigationspunkt definiert. Der Navigationspunkt DW090 ist ein Überflugpunkt und befindet sich östlich vom Werderkarree in Habenhausen.
Der Inhalt Ihrer Fluglärmbeschwerde bezüglich vermuteter Änderungen hinsichtlich der Überflüge von an- und abfliegenden Luftfahrzeugen über das Werder Karree wurde mit der Bitte um Überprüfung an die DFS Deutsche Flugsicherung weitergeleitet.
Die DFS hat die Flüge im Zeitraum vom 13.07. bis zum 27.07.2026 ausgewertet.
Das Untersuchungsergebnis zeigt, dass die Flugverläufe als auch die Flughöhen der An- und Abflüge in diesem Zeitraum flugsicherungsseitig, betrieblich unauffällig sind.
Es konnten keine Besonderheiten festgestellt werden.


Obervieland

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

20.07.2026

040

Registriernummer der Meldung

2406789

Beschreibung der Meldung

Massiver Lärm einer Frachtmaschine aus Casablanca. nach Mitternacht.
Frage an die zuständige Behörde - weshalb wogen die Entscheidungsargumente gegen das Ruhebedürfnis der Bremer Bevölkerung geringer als eventuelle " Störungen im Luftverkehr' oder "Umlaufprobleme" einer Frachtmaschine ?. Dieser Flieger ist schon öfter mit Verspätungen auffällig geworden. Welche Maßnahmen werden angedacht ? MfG

Meldung wurde eingetragen am

20.07.2026

Antwort

Der Grund für die genannte späte Landung des Fluges WCG092 aus Casablanca wurde bereits bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Die Fragen Ihrer Nachtflugbeschwerde wurden ebenso an die Landesluftfahrtbehörde weitergegeben.
Nach Mitteilung der Landesluftfahrtbehörde war der Grund für die verspätete Landung um 00:40 Uhr eine Verzögerung bei der Bereitstellung des Flugpersonals. Das Unternehmen wurde hinsichtlich der Verspätungssituation kontaktiert.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874



andere

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

19.07.2026

0:30

Registriernummer der Meldung

2406788

Beschreibung der Meldung

Als Anwohner der Gemeinde Bruchhausen-Vilsen mit Wohnadresse indirekt in der Einflugschneise ist am 19.07.2026 - gegen 0:30 durch den Flug WCG092 (CMN-BRE) erheblicher Fluglärm entstanden (trotz höhe von 4430ft) - diese Belästigung ist deutlich ausserhab der Zeiten und es handelt sich NICHT um einen HomeCarrier sondern Cargo. Bitte im Aufklärung.

Meldung wurde eingetragen am

20.07.2026

Antwort

Der Grund für die späte Landung am 20.07.2026 um 00:40 Uhr des Airbus A321 aus Casablanca wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Nach Mitteilung der Landesluftfahrtbehörde war der Grund für die verspätete Landung des Fluges WCG092 eine Verzögerung bei der Bereitstellung des Flugpersonals. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt. Das Unternehmen wurde hinsichtlich der Verspätungssituation kontaktiert.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874


Huchting

allgemeiner Fluglärm

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

16.07.2026

ca. 13:45 Uhr

Registriernummer der Meldung

2406758

Beschreibung der Meldung

Ein sehr lauter Hubschrauber fliegt über unserem Wohngebiet. Was war der Grund für die Lärmbelästigung?

Meldung wurde eingetragen am

16.07.2026

Antwort

Nach Mitteilung der Vorfeldkontrolle handelte es sich um einen Übungsanflug eines militärischen Hubschraubers am Verkehrsflughafen Bremen.
Nachfolgend erhalten Sie die mit dem Überflug des Mehrzweckhubschraubers NH-90 verbundenen maximalen Schalldruckpegel in dB(A) an den Messstellen 9 und 7 der Fluglärmmessanlage der Flughafen Bremen GmbH.
MS 9: (Hengeloer Straße, Sodenmatt): 82,1 dB(A)
MS 7: (Roland Center, Kirchhuchting): 78,0 dB(A)

Bei Fragen und Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb können Sie sich direkt an die zentrale Ansprechstelle der Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr wenden.
Kostenlose Rufnummer Bürgertelefon: 0800-8620730 (Montag - Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr)
E-Mail: fliz@Bundeswehr.org
Internet: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/das-luftfahrtamt-der-bundeswehr/buergerservice-rund-um-den-militaerischen-flugbetrieb



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