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Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Die Abfall- und Kreislaufwirtschaft ist so alt wie die Menschheit. In vorindustriellen Zeiten nutzten die Menschen die ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen vollständig oder führten sie in den natürlichen Stoffkreislauf zurück. Erst mit Aufkommen der industriellen Produktion entstanden in immer komplexeren Verfahren Stoffe, die keinen Nutzen brachten. Zunehmend ging es darum, diese als Abfälle zu beseitigen. Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Abfälle wertvolle Rohstoffe sein können, deren Nutzung natürliche Ressourcen schonen kann. Abfall vermeiden heißt, weniger Rohstoffe verbrauchen, weniger produzieren und Umweltbelastungen verringern. Abfall verwerten bedeutet, Rohstoffe und Energie in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.

Als oberste Landesbehörde ist die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft im Land Bremen für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in Bremen und für die Gesetzgebung auf Landesebene zuständig. Sie wirkt bei Bundesgesetzen im Bundesratsverfahren mit. Weitere Landesaufgaben sind die Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen und der Vollzug der grenzüberschreitenden Abfallverbringung.

Im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen und dem Gebiet des stadtbremischen Überseehafengebietes Bremerhaven ist die senatorische Behörde für abfallrechtliche Vollzugsaufgaben zuständig. Dazu gehören insbesondere die Überwachung gewerblicher Betriebe und die Erteilung von Erlaubnissen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen. Im Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven werden diese Aufgaben vom Umweltschutzamt Bremerhaven wahrgenommen.

Die genannten Aufgaben sind dem Referat 23, Kreislauf- und Abfallwirtschaft zugeordnet, das organisatorisch zur Abteilung 2, Umweltwirtschaft, Klima- und Ressourcenschutz gehört.
Gern helfen wir Ihnen in Fachfragen zu den beschriebenen Aufgaben. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner/-innen erhalten Sie hier Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.
Bei Fragen zur kommunalen Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte an die Die Bremer Stadtreinigung und die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven.

Abfallwirtschaftsplan 2017

Die Europäische Abfallrahmenrichtlinie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichten die Bundesländer zur Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen. Diese Pläne müssen bestimmte Vorgaben einhalten.
Der aktuelle Plan (AWP 2017) gibt Öffentlichkeit und Verwaltung einen Überblick über den Stand der Abfallwirtschaft im Land Bremen und zeigt, wo erforderlich, notwendige Veränderungen auf. Er stellt, soweit sinnvoll, die Ziele der Abfallvermeidung und –Verwertung, insbesondere des Recyclings, dar, weist die zur Sicherung der Inlandsbeseitigung bis 2026 erforderlichen Anlagen und Flächen im Lande nach und macht Aussagen darüber, wie die Beseitigung der einzelnen Abfälle bis dahin sichergestellt wird. Die Fortschreibung der regelmäßigen Abfallbilanzen des Landes Bremen 2007 bis 2016 sind Bestandteil des AWP 2017. Sie sind in den beiden Anhängen A und B wiedergegeben und unterteilen sich in einen Textteil mit Graphiken sowie einen detaillierten Tabellenteil.
• Anhang A: Bilanz der Siedlungs-, Bau- und Industrieabfälle im Land Bremen 2007 bis 2016
• Anhang B: Bilanz der gefährlichen Abfälle Land Bremen 2007 bis 2016

Abfallbilanz 2021

Die Fortschreibung der Landesabfallbilanz der Siedlungs-, Bau- und Industrieabfälle im Land Bremen für die Jahre 2012 bis 2021 finden Sie hier.

Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen bestimmte Anlagentypen, die typischerweise in besonders hohes Gefährdungspotential aufweisen, einer Genehmigung zu Errichtung und Betrieb. Der Kreis dieser genehmigungsbedürftigen Anlagen ist in der „Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)“ abschließend festgelegt.

Hierunter fallen unter anderem auch Abfallentsorgungsanlagen, sofern sie bestimmte Mengenschwellen überschreiten.

Im Land Bremen werden Abfallentsorgungsanlagen, mit Ausnahme von Verbrennungsanlagen, von der genehmigt.

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zur Genehmigungspflicht sowie zu den Voraussetzungen für einen Genehmigungsantrag und dem Genehmigungsverfahren.

Außerdem können Sie die Übersicht der im Land Bremen zugelassenen Entsorgungsanlagen (pdf, 102.9 KB) aufrufen.