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Gute Bedingungen

Das Hochschulreformgesetz

Die Hochschulen müssen den gesellschaftlichen und politischen Veränderungen gerecht werden können, sie benötigen einen gesetzlich gesicherten Raum zur Gestaltung von Initiativen und zur Übernahme von Verantwortung. Deshalb hat Bremen ein modernes Hochschulreformgesetz verabschiedet.
Wichtige Ziele sind:

  • Die Autonomie der Hochschulen wird weiter ausgebaut
    Über Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge entscheiden die Hochschulen ebenso selbst wie über die Festlegung der Zulassungszahlen. Die Wissenschaftssenatorin nimmt nur noch eine Kontroll- und Gewährleistungsfunktion vor.
  • Die Studierbarkeit wird im Rahmen der Bologna-Beschlüsse der KMK verbessert
    Der Zugang zum Masterstudium wird optimiert, die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen verstetigt und die Anzahl der zwingend erforderlichen Prüfungen verringert.
  • Der Hochschulzugang steht nicht nur Abiturienten offen
    Auch beruflich Qualifizierte auf dem Niveau eines Meisterabschusses können in Bremen studieren.
  • Die Präsenz der Frauen in der Wissenschaft wird gestärkt
    Zu ihren Gunsten ist eine Quote von 40% für alle Wahlgremienbesetzungen der Hochschulen eingeführt und die Rechte der Frauenbeauftragten, insbesondere im Bereich der Berufungsverfahren, sind erweitert.
  • Die künstlerische Entwicklung wird der wissenschaftlichen Tätigkeit gleich gestellt
    In zahlreichen Bestimmungen des Bremischen Hochschulgesetzes werden spezielle Regelungen für den Bereich der Kunst bzw. Musik aufgenommen und so zugleich die bessere Wahrnehmbarkeit der Hochschule für Künste gesichert.