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Fördermöglichkeiten

Förderprogramm für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Fassaden in der Stadtgemeinde Bremen

Im Zuge des Klimawandels steigt auch in Gebäuden die Hitzebelastung. Damit sind einerseits gesundheitliche Gefahren und andererseits erhöhter Kühlbedarf verbunden. Durch Begrünung und Bepflanzung kann die Erhitzung außerhalb und innerhalb von Gebäuden verringert werden.
Fassaden von Privat- und Gewerbegebäuden stellen ein oft ungenutztes Potenzial für eine Begrünung dar. Gerade im städtischen Umfeld, in dem für Grün meist weniger Platz ist, können Fassaden als Vertikalgrünflächen zu einem gesünderen, lebenswerteren und attraktiveren Wohnumfeld beitragen.
Durch eine ökologisch wertvolle und standortangepasste Vegetation werden die innerstädtische Biodiversität gefördert und Feinstaub und Stickoxide gebunden.

Begrünte Fassaden bieten lokal folgende weitere Vorteile:

  • unversiegelte Fläche der Bepflanzungen lassen Regenwasser versickern, das so im natürlichen Wasserkreislauf verbleibt
  • - Energieeinsparungen, da weniger zusätzlich gekühlt werden muss
  • Gesundheitsschutz, besonders bei Hitzebelastung und vulnerablen Personengruppen durch ein kühleres Wohnumfeld
  • hervorragende Nahrungsquelle für Insekten und Vögel

Das menschliche Wohlbefinden und die Gesundheit werden gefördert und es wird ein Beitrag zu einem ökologisch nachhaltigen Wohnumfeld geleistet. Die Förderung soll zur Eigeninitiative anregen und zu einer umfangreicheren Verbreitung der Begrünung insbesondere auch größerer Fassaden beitragen. Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen.

Gefördert wird die Neuanlage von Fassadenbegrünungen (boden- oder wandgebunden) bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Fassaden. Eine Fassadenbegrünung wird gefördert, wenn diese so angelegt ist, dass sie eine Endgröße von mindestens 10 m² erreichen kann. Antragsberechtigt sind private Grund- und Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte im Land Bremen.
Die gesamte Richtlinie ist hier zu finden.

Für die Beratung und Antragstellung ist die Bremer Umweltberatung e.V. beauftragt.
Weitere Information sind hier zu finden.

Förderung von Naturschutzmaßnahmen durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER)

Im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplanes haben die Länder den Bereich der sogenannten 2. Säule, der ELER-Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums, ausgestaltet. Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Freie Hansestadt Hamburg haben hierzu eine gemeinsame Förderregion gebildet und mit KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen) ein neues Förderkonzept entwickelt. Näheres dazu finden Sie hier.

Im Rahmen dieses GAP-Strategieplanes werden auch verschiedene investive Naturschutzmaßnahmen gefördert.

  1. Richtlinie Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)
    Fördergegenstände dieser Richtlinie sind insbesondere spezielle Biotopschutz-, Artenschutz- und Artenhilfsmaßnahmen, Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien sowie das Management von Schutzgebieten.
    Die Förderrichtlinie und Näheres zu diesem Programm und zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
  2. Richtlinie Netzwerke und Kooperationen zur Landschaftspflege (NuK)
    Die Richtlinie NuK dient der Förderung der Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum. Gefördert werden Kooperationen zum Naturschutz, insbesondere in Gebieten mit Bedeutung für die biologische Vielfalt: Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, sonstige Gebiete mit bedeutsamen Vorkommen von Lebensräumen und Arten sowie für den Biotopverbund bedeutsame Bereiche der Kulturlandschaft.
    Die Förderrichtlinie und Näheres zu diesem Programm und zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Fördergegenstände sind spezielle Biotopschutzmaßnahmen sowie Artenschutz- und Artenhilfsmaßnahmen. Die Förderrichtlinie und Näheres zu diesem Programm finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Im Rahmen der Richtlinie EELA werden gefördert:

a. Managementpläne für Natura 2000-Gebiete, Pflege- und Entwicklungspläne für sonstige Gebiete mit hohem Wert für den Naturschutz, sonstigen projektbezogene Planungen und Konzepte und Konzepte für Artenschutz- und Artenhilfsmaßnahmen,

b. Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen der ländlichen Landschaften sowie der entsprechenden Arten und deren Lebensgemeinschaften.

Die Förderrichtlinie und Näheres zu diesem Programm finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Die Richtlinie LaGe dient der Förderung der Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum, der Effizienzsteigerung der angebotenen Fördermaßnahmen, der kooperativen Steuerung der Maßnahmenumsetzung und kooperativer Ansätze für das Management von Schutzgebieten. Zum einen soll durch die Kooperation die Akzeptanz von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen und zum anderen die Effektivität der einzelnen Förderinstrumente verbessert werden.
Die Förderrichtlinie und Näheres zu diesem Programm finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Antragsunterlagen für die Richtlinien SAB, EELA und LaGe erhalten Sie bei der zuständigen Bewilligungsstelle, dem Niedersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz:

Bremer Grünlandsäume

Mit dem Förderprogramm „Bremer Grünlandsäume“ sollen blühende und strukturreiche
Säume im Bremer Grünland entstehen. Durch den Mix aus genutzten Flächen
und Schonflächen werden zusätzliche Strukturen in der Agrarlandschaft und
Übergänge zu ökologisch wichtigen Bereichen geschaffen – ein wertvolles Mosaik
entsteht. Diese Schutz-, Brut- oder Rückzugsflächen sind wichtige Räume für viele
Arten. Insbesondere werden Insekten, Vögel und Niederwild von den Saumstrukturen
profitieren. Aber auch gefährdete Niedermoorpflanzen und andere selten gewordene
Pflanzen des Grünlandes werden durch das Programm gefördert.

Die Naturschutzbehörde Bremen hat die Broschüre Bremer Grünlandsäume (pdf, 422.7 KB) herausgegeben, in der Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner genannt sind.
Die entsprechende Richtlinie ist hier als PDF-Datei abrufbar.

Ansprechpartner/in für Antragsteller/innen aus Bremen