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Fördermöglichkeiten

Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)

Die Freie Hansestadt Bremen gewährt unter Mitfinanzierung durch den Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) Zuwendungen für den nichtproduktiven Naturschutz mit dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der Natur- und Kulturlandschaft in Bremen und Bremerhaven.
Die GAK-Förderung soll ergänzend zur ELER-Förderung einzelne Investitionen und die Erarbeitung von Konzepten fördern, die der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft dienen. Dabei ist anders als bei der ELER-Förderung die Fokussierung auf Natura2000-Gebiete nicht notwendig. Insbesondere die Maßnahmen zum Wassermanagement einschließlich dafür erforderlicher Flächenankäufe tragen durch Minderung von CO2- Emissionen zu den Bremischen Klimaschutzzielen bei.
Diese Förderrichtlinie beruht auf den Fördergrundsätzen des GAK-Rahmenplanes, Förderbereich 4 Ziffer H in der jeweils geltenden Fassung.

Die Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen über die Gewährung von Förderung nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz-GAKG) für den Förderbereich 4H ("Nicht-produktiver investiver Naturschutz“ ist im Transparenzportal Bremen abrufbar.

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