Seit dem Jahr 2000 schließt die Senatorin für Wissenschaft mit den bremischen Hochschulen, der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen und dem Studierendenwerk Bremen jeweils Zielvereinbarungen auf der Grundlage von § 105 a Abs. 1 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) ab. Der Zielvereinbarungszeitraum umfasst in der Regel zwei Jahre.
Die Zielvereinbarungen sind das zentrale Abstimmungs- und Steuerungsinstrument des Landes im Hochschulbereich. In den Zielvereinbarungen werden die vom Land bereitgestellten Finanzmittel sowie die von den Einrichtungen zu erbringenden Leistungen festgelegt.
Universität Bremen
Zielvereinbarung 2022-2025 (pdf, 994 KB)
Hochschule für Künste Bremen
Zielvereinbarung 2022-2025 (pdf, 571.4 KB)
Hochschule Bremen
Zielvereinbarung 2022-2025 (pdf, 604.8 KB)
Hochschule Bremerhaven
Zielvereinbarung 2022-2025 (pdf, 741.3 KB)
Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
Zielvereinbarung 2022-2025 (pdf, 3.5 MB)
Studierendenwerk Bremen
Universität Bremen
Hochschule für Künste Bremen
Hochschule Bremen
Hochschule Bremerhaven
Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
Studierendenwerk Bremen