Seit dem Jahr 2000 schließt die Senatorin für Wissenschaft mit den bremischen Hochschulen, der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen und dem Studierendenwerk Bremen jeweils Zielvereinbarungen auf der Grundlage von § 105 a Abs. 1 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) ab. Der Zielvereinbarungszeitraum umfasst in der Regel zwei Jahre.
Die Zielvereinbarungen sind das zentrale Abstimmungs- und Steuerungsinstrument des Landes im Hochschulbereich. In den Zielvereinbarungen werden die vom Land bereitgestellten Finanzmittel sowie die von den Einrichtungen zu erbringenden Leistungen festgelegt.
Universität Bremen
Hochschule für Künste Bremen
Hochschule Bremen
Hochschule Bremerhaven
Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
Studierendenwerk Bremen