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Umgang mit Fischsterben in Bremen

Auf Grund der Charakteristika von Marschengewässer, die im Land Bremen in der Mehrzahl die typische Gewässerdynamik bestimmen (geringe Fließgeschwindigkeit, stehende Wasserkörper mit geringem Wasseraustausch), kann es insbesondere in den Sommermonaten in den Bremer Gewässern zu Fischsterben kommen. Trotz der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte kann ein plötzliches Fischsterben durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden, zum Beispiel durch Verunreinigungen des Gewässers, durch meteorologisch ungünstige Bedingungen (hohe Wassertemperaturen mit der Folge von Sauerstoffmangel im Gewässer und bei starken Regenereignissen ggf. zusätzliche Belastungen durch Niederschlagswassereinleitungen und/oder Mischwasserentlastungen) oder auch durch Fischkrankheiten. Häufig treten mehrere Ursachen gemeinsam auf und verstärken somit die Problematik. Bei einem Auftreten von Fischsterben oder bei Gewässerverunreinigungen ist es wichtig, dass schnell die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden, um die Gewässer mit ihren Lebensgemeinschaften vor weiteren nachteiligen Folgen zu schützen und die auftretenden Geruchsbelästigungen zu reduzieren.

Meldung von Fischsterben
Sollten Sie ein Fischsterben beobachten, bitten wir Sie zeitnah den Ort, die Art und die ungefähre Anzahl der toten Fische bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zu melden.

  • Während der Dienstzeiten (i.d.R. zwischen 08:45 und 16:00 Uhr, freitags bis 14:00 Uhr) können Sie telefonisch bei Frau Völkel (0421/361-59206) oder bei Herrn Budde (0421-361-5603) die Meldung weitergeben.
  • Außerhalb der Dienstzeiten bitten wir die Meldungen an unsere Rufbereitschaft (015209093066) weiterzureichen.

Im dem Merkbatt Vorgehensweise Fischsterben (docx, 74.9 KB) finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.