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Förderung der "Außerschulischen Umweltbildung für Kinder und Jugendliche"

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft gewährt auf Antrag Zuschüsse für Projekte zur "Außerschulischen Umweltbildung für Kinder und Jugendliche" im Land Bremen. Leitgedanke dieser Förderung ist eine umweltgerechte, zukunftsfähige Entwicklung. Dazu gehören ein in allen gesellschaftlichen Gruppen verankerter verantwortungsbewusster Umgang mit Natur und Umwelt und das Wissen um die globalen Auswirkungen unseres Handelns. Gefördert werden gemeinnützige Projekte und Aktivitäten, die mit einem deutlichen Umweltbezug dieser Orientierung dienen, indem Bewusstseins- und Verhaltensänderungen initiiert bzw. begleitet werden. Wünschenswert ist dabei, zielgerichtetes Umweltengagement mit einer ausgewogenen Kombination aus Professionalität, Ehrenamt und freiwilligen Diensten zu verbinden.

Die Förderung für außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche gliedert sich in zwei Bereiche:

BINGO!-Projektförderung: Umweltbildung für Kinder und Jugendliche

Gefördert werden Projekte für Kinder und Jugendliche im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), die einen aktiven inhaltlichen Bildungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen aufweisen, insbesondere in den Themenfeldern:

  1. Umwelt- und Naturschutz
  2. globales Lernen,
  3. entwicklungspolitische bzw. interkulturelle Bildungsarbeit.

Der Vergaberat setzt in Förderaufrufen zusätzliche aktuelle Förderschwerpunkte.

  • Die Antragstellung ist im Rahmen von Förderaufrufen möglich
  • Vor einer Antragstellung können Sie eine Projektskizze zum beabsichtigten Vorhaben bei der Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen des Fördervereins Umwelt Bildung Bremen e. V. einreichen, um mögliche Fragen im Vorfeld zu klären.
  • Verwenden Sie für den Antrag bitte die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Formulare. Reichen Sie das Antragsformular, den Kosten- und Finanzierungsplan, den Nachweis der Gemeinnützigkeit und weitere im Antragsformular genannte Unterlagen ein.
  • Bitte beachten Sie die in den Förderaufrufen festgelegte Antragsfrist.
  • Ca. 8 Wochen nach Ende der Antragsfrist berät der Vergaberat Umwelt Bildung Bremen über die Anträge. Das Umweltressort entscheidet danach über die Förderung.

Bitte senden Sie alle Antragsunterlagen in der im Förderaufruf geforderten Anzahl per Post an:

Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen

Außerdem senden Sie bitte ein digitales Exemplar per E-Mail an: info@umweltbildung-bremen.de.

Förderung außerschulischer Lernorte zur Umwelt- und Klimabildung / Bildung für nachhaltige Entwicklung für Kinder und Jugendliche (AuLeOs)

Gefördert werden stadtteilbezogene Projekte zur außerschulischen Umwelt- und Klimabildungsarbeit / Bildung für nachhaltige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Projekte sollen grundlegende Erfahrungen und Kenntnisse im Natur-, Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz vermitteln, Naturerleben im urbanen Raum ermöglichen und die Handlungskompetenz der Kinder und Jugendlichen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) fördern. Damit leistet die Förderung einen nachhaltigen Beitrag zu Bewusstseins- und Verhaltensänderungen und zum Schutz natürlicher Ökosysteme. Sie trägt zudem zu den Zielen der Bremischen Biodiversitätsstrategie 2030 und zum Bremischen Insektenschutzprogramm 2030 bei.

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  1. Möglichst breit gestreute Erfahrungen im Bereich der Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsbildung
  2. Vorhandene Ausstattung für Bildungsangebote im Bereich der Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsbildung
  3. Vorhandene Angebote und Aktivitäten zum Naturerleben und zur erlebnisorientierten Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen über Natur und Umwelt, insbesondere über Klima- und Ressourcenschutz
  4. Vorhandensein eines Geländes, das sich als außerschulischer Lernort eignet und gut erreichbar ist, sowie von Räumlichkeiten als Wetterschutz
  5. Möglichst Ausrichtung auf verschiedene Zielgruppen und verschiedene Veranstaltungsformen
  6. Gute Erreichbarkeit mit festen Öffnungszeiten und Telefonpräsenz
  • Die Antragstellung ist im Rahmen von Förderaufrufen möglich
  • Vor einer Antragstellung können Sie eine Projektskizze zum beabsichtigten Vorhaben bei der Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen des Fördervereins Umwelt Bildung Bremen e. V. einreichen, um mögliche Fragen im Vorfeld zu klären.
  • Verwenden Sie für den Antrag bitte die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Formulare. Reichen Sie das Antragsformular, den Kosten- und Finanzierungsplan, den Nachweis der Gemeinnützigkeit und weitere im Antragsformular genannte Unterlagen ein.
  • Bitte beachten Sie die in den Förderaufrufen festgelegte Antragsfrist.
  • Ca. 8 Wochen nach Ende der Antragsfrist berät der Vergaberat Umwelt Bildung Bremen über die Anträge. Das Umweltressort entscheidet danach über die Förderung.