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Landwirtschaft

KLARA 2023-2027

Collage landwirtschaftlicher Foto zum Förderkonzept KLARA

Alle Mitgliedsstaaten der EU haben für die neue Förderperiode 2023 bis 2027 erstmals einen Nationalen GAP-Strategieplan entwickelt. In Deutschland wurde dieser Strategieplan gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet.

Den Bereich der sogenannten 2. Säule, der ELER-Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums, haben die Länder ausgestaltet. Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg haben hierzu eine gemeinsame Förderregion gebildet und mit KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen) ein neues Förderkonzept entwickelt. Dabei haben alle drei Länder mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen ihre länderspezifischen Bedarfe adressiert. Nach der Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die EU-Kommission beginnt die Förderung zum 01.01.2023. Detaillierte Informationen zu KLARA.

Die Schwerpunkte der Förderung KLARA für Bremen

Die Themen biologische Vielfalt, Umwelt und Klima erhalten einen deutlich höheren Stellenwert als bisher. Auch die Klimafolgenanpassung spielt mit der Finanzierung des Küstenschutzes bzw. des Hochwasserschutzes im Binnenland eine bedeutende Rolle.

Die flächenbezogene Ökolandbauförderung wird ausgebaut. Weitere Mittel stehen für die Unterstützung von Transformationsprozessen in der Landwirtschaft hin zu nachhaltigerem Wirtschaften durch Investitions-, Beratungs- sowie Kooperationsmaßnahmen zur Verfügung. Der Einstieg in die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen unterstützt Betriebe in ihrem Risikomanagement.

Die Förderinhalte

Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM): Das Angebot von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen leistet Beiträge zum Klimaschutz, zur nachhaltigen Entwicklung und effizienten Bewirtschaftung von Wasser, Boden und Luft, zum Schutz der Biodiversität, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen und zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften. Viele bewährte Fördermaßnahmen werden fortgeführt. Zum Teil sind Anpassungen an die neuen Regelungen der 1. Säule der GAP (Konditionalität und Ökoregelungen) notwendig. Neu hinzu kommen insbesondere Klimaschutzmaßnahmen im Bereich des Moorbodenschutzes.

Ökolandbau: Die Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus werden gefördert. Die Nachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln ist in der Vergangenheit stetig gestiegen und konnte aus heimischer Erzeugung nicht gedeckt werden.

Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV): Diese Maßnahme greift das bisherige Förderangebot der verschiedenen investiven Naturschutzfördermaßnahmen auf und fasst diese zusammen. Künftig sollen auch Vorhaben zum Moorschutz und zum Moormanagement außerhalb der Kulisse Natura 2000/ NSG/ Großschutzgebiete finanziert werden. Ziel ist die Verbesserung der Ökosystemdienstleistungen (Klimaschutz, Schutz von Gewässern und Boden).

Netzwerke und Kooperationen zur Landschaftspflege (NUK): Die bisherige Fördermaßnahme "Landschaftspflege und Gebietsmanagement" wird erweitert um die Förderung der Zusammenarbeit in Moorgebieten. Es geht um die Einrichtung von Gebietskooperationen zur Umsetzung eines gebietsbezogenen Wassermanagements und zur Verwirklichung von moorschonenden Bewirtschaftungsmaßnahmen.

Hochwasserschutz im Binnenland: Die bisherige Maßnahme wird fortgeführt. Ziel ist es, durch eine Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes das landwirtschaftliche Produktionspotential zu schützen. Außerdem sollen Folgen von Naturkatastrophen und widrigen Witterungsverhältnissen verringert werden.

Küstenschutz: In Folge des Klimawandels kommt es zu einem steigenden Meeresspiegel, der zu erhöhten Anforderungen an den Küstenschutz führt. Daher wird diese Maßnahme weiterhin angeboten. Bei Küstenschutzinvestitionen sind die Grundsätze der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie zu beachten.

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP): Bei der Agrarinvestitionsförderung stehen Tierwohl, Klima- und Umweltschutz weiter im Fokus. Neben dem ELER bestehen Fördermöglichkeiten des Bundes, die in der Finanzplanung berücksichtigt wurden. Konkurrierende Fördertatbestände von Bund und Land werden so vermieden.

Risikomanagement: Der Einstieg in die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen ist geplant. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe und der Ausstieg aus Nothilfen (z. B. Dürre- oder Hochwasserhilfen von Bund und Ländern). Das Risikomanagement gewinnt für die Betriebe an Bedeutung, denn einerseits nehmen Witterungsrisiken zu, andererseits nimmt die Einkommensstabilisierung mittels Direktzahlungen immer mehr ab, da diese im Laufe der Jahre zurückgehen.

Einzelbetriebliche Beratung: Ziel dieser Intervention ist es, durch eine gezielte Beratung die wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen sowie die Klimafreundlichkeit und –resilienz von landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern. Auch die Verbesserung des Tierschutzes und Tierwohls wird berücksichtigt. Mit der Beratung erhalten die Betriebe eine konkrete Unterstützung bei der Bewältigung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen.

Der indikative Finanzplan der drei Länder lässt sich der obenstehenden Tabelle entnehmen.

Die Bremer Ausrichtung für das ELER Förderkonzept 2023 – 2027

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Dr. Maike Schäfer stellt anlässlich der länderübergreifenden ELER-Veranstaltung mit den Wirtschafts– und Sozialpartner*innen aus Bremen und Niedersachsen am 24.02.2021 den „Bremer Weg“ für die zukünftige Ausrichtung der ELER-Förderung 2023 -2027 vor.

Entwicklungskonzept Landwirtschaft Bremen 2035
Die Landwirtschaft steht vor einer Reihe von Herausforderungen die von zahlreichen Konflikten und Spannungslagen geprägt sind. Inmitten eines globalen Wandels unseres Klimas, aber auch unserer Gesellschaft und unserer Anforderungen an die Landwirtschaft, sind neue Wege gefragt um in Zukunft eine Versorgung mit gesunden Lebensmitteln, sowie faire Arbeitsbedingungen und Zukunftsperspektiven für die landwirtschaftlichen Betriebe sicherzustellen.

Deswegen entwickelt das Ressort seit Anfang 2021 das "Entwicklungskonzept Landwirtschaft Bremen 2035". Dies wird aufzeigen mit welchen konkreten Maßnahmen und unter welchen Bedingungen eine ökonomisch, ökologisch und sozial zukunftsfähige Landwirtschaft im Land Bremen erhalten und gestärkt werden kann.

Als Startpunkt hat am 18.03.2022 eine Gruppe von Interessenvertretungen aus Landwirtschaft, Lebensmittelwirtschaft, Umweltschutz und Gesellschaft zusammen mit der Verwaltung einen gemeinsamen Zukunftsprozess initiiert. Im Rahmen von vier digitalen und analogen Arbeitstreffen und Zukunftswerkstätten haben Vertreterinnen und Vertreter der Bremer Landwirtschaft, des Umweltschutzes, sozialer Verbände, des Verbraucherschutzes und der Behörden erstmalig ein gemeinsames Zukunftsbild für die Entwicklung der Bremer Landwirtschaft erarbeitet. Bei der Abschlussveranstaltung am 07.09.2022 wurde dieses unter dem Titel "Zukunft der Bremer Landwirtschaft – Rahmen für das Entwicklungskonzept Landwirtschaft Bremen 2035" erstmalig vorgestellt. Das vollständige Dokument finden Sie hier zum Download (pdf, 3 MB).

"Entwicklungsstrategie Milchvieh- und Weidehaltung im Land Bremen"
Das Projekt "Entwicklungsstrategie für die Milchvieh- und Weideviehhaltung im Land Bremen" dient der Zweckerfüllung der Bremer Richtlinie Weideprämie. Die Weideprämie wurde 2021 für die Förderung und Beibehaltung der Weidehaltung von Rindern im Land Bremen eingeführt. Für die Zukunft soll der Anteil von Rindern mit Weidegang erhöht werden. Zudem hat die Förderperiode der GAP ab 2023 auch für die Milchvieh- und Weidehaltung maßgebliche Veränderungen gebracht. Das Ressort hat die Landwirtschaftskammer Bremen im Jahr 2021 mit der Erstellung einer Entwicklungsstrategie beauftragt. Diese hat Maßnahmen für die Herausforderungen in der Weidehaltung, der Wertschöpfung, der Biodiversität und dem Klimaschutz im Land Bremen definiert.
Das vollständige Dokument finden Sie hier zum Download (pdf, 1.8 MB).
Weiterführende Links zu dem Projekt: https://bauernverband-bremen.de/milchvieh-und-weidehaltung-befragung/

Handlungskonzept zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
Das Handlungskonzept zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf Landwirtschaftlichen Flächen im Land Bremen stellt die derzeitige Situation in der bremischen Landwirtschaft dar und stellt Maßnahmen vor, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Weiterhin werden Pilotprojekte vorgestellt, in denen die Umsetzung dieser Maßnahmen in Zukunft erprobt werden können. Das vollständige Handlungskonzept finden Sie hier zum Download.

  • Pilotprojekt 1 – Einrichtung von Demonstrationsbetrieben in Bremen Mit dem Ziel das Risiko eines negativen Einflusses auf die Biodiversität durch den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel im Pflanzenbau zu minimieren, soll dieser durch innovative und praxistaugliche Verfahren ersetzt werden. Um diese Verfahren zu erproben und zu evaluieren, werden Demonstrationsbetriebe in Bremen zur Erprobung alternativer Pflanzenschutzverfahren und der Sammlung von Biodiversitätsdaten eingerichtet.
  • Pilotprojekt 2 - Grünlanderneuerung Ziel des Projektes ist die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf Dauergrünlandflächen in Bremen. Welche Möglichkeiten zur Grünlanderneuerung ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz verbleiben bzw. zu entwickeln sind, soll im Rahmen dieses Projekt geprüft werden. Mit der Neuanlage des Dauergrünlands soll sowohl hoch produktives Wirtschaftsgrünland als auch artenreiches Extensiv-Grünland etabliert werden.
  • Pilotprojekt 3 – Betriebspartnerschaften zur Entwicklung von Strategien zur Pflanzenschutzmittelreduktion Da in der ökologischen Landwirtschaft keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel angewendet werden dürfen, liegt in den Erfahrungen um die alternativen Methoden ein großes Potential zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im konventionellen Landbau. Durch eine geförderte Kooperation zwischen je einem ökologischen und einem konventionellen Betrieb sollen beide Betriebe jeweils von dem Wissen und den Erfahrungen des jeweils anderen profitieren und dieses in ihre Betriebsweise nach Bedarf integrieren. Weiterführende Links zu dem Projekt:
    https://finka-projekt.de/betriebspaare-bremen/
    http://www.betriebspaare-bremen.de/
Milchkühe im Bremer Blockland auf dem Weg zum Melkstand

Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert.
Weitgehend geschlossene Stoffkreisläufe, vielfältige Fruchtfolgen, tiergerechte Haltungsverfahren und der Verzicht auf genetisch veränderte Organismen sind Kennzeichen des ökologischen Landbaus. Zugleich erfüllen Öko-Lebensmittel die Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher nach umweltfreundlich und tiergerecht erzeugten Lebensmitteln aus der Region.

Die Bedeutung des ökologischen Landbaus hat in Bremen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. In Bremen wirtschaften derzeit 41 Erzeugerbetriebe (landwirtschaftliche Betriebe, Gärtnereien, Imkereien) nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus. Insgesamt 2.657 ha Fläche werden in Bremen nach diesen Richtlinien bewirtschaftet und damit rund 31 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche Bremens. Damit liegt Bremen im Bundesvergleich deutlich über dem gesamtdeutschen Schnitt von 11,2 Prozent. Die Bremer Betriebe des ökologischen Landbaus sind überwiegend Rinderhalter mit Milch- bzw. Fleischerzeugung.
Insgesamt sind in Bremen in das Kontrollverfahren nach der "Verordnung über die ökologische Produktion" der Europäischen Union (EU), neben den landwirtschaftlichen Erzeugern, ca. 230 Verarbeitungs-, Import- sowie Handelsunternehmen mit den Produkten Kaffee, Tee, Öle, Obst und Gemüse, Honig, Gewürze, Fisch etc. einbezogen.

Der ökologische Landbau hat mit den entsprechenden Verordnungen der Europäischen Union (EU) und den nationalen Gesetzen/Verordnungen zum ökologischen Landbau (u.a. dem Öko-Landbaugesetz ÖLG) eine klare gesetzliche Grundlage. Nur solche Lebensmittel dürfen als Bio- oder Öko-Produkte gekennzeichnet werden, die tatsächlich nach diesen Regelungen erzeugt, verarbeitet, importiert und in den Handel gebracht worden sind. Die gesetzlichen Regelungen schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung, aber auch die Erzeugerbetriebe, die verarbeitenden Unternehmen und den Handel vor unlauterem Wettbewerb.

Das Kontrollverfahren auf Einhaltung dieser Regelungen ist zweistufig organisiert:

  • Die Kontrollen in den erzeugenden, verarbeitenden, importierenden und handelnden Unternehmen führen private, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassene Kontrollstellen nach klaren gesetzlichen Vorgaben durch.
  • Durch den Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich des ökologischen Landbaus wurden die Aufgaben der zuständigen Behörde für den ökologischen Landbau zum 01.01.2022 auf das Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) übertragen. Damit übernimmt das LAVES in Niedersachsen die Fachaufsicht über die in Bremen tätigen Öko-Kontrollstellen und die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen. Das LAVES ist außerdem ab dem 01.01.2022 zuständige Behörde für Bremen für die Bearbeitung und Ahndung von Unregelmäßigkeiten und Verstößen gegen die Regelungen des ökologischen Landbaus (Dezernat42@laves.niedersachsen.de).

    Eine Ausnahme von diesem Staatsvertrag bilden die Aufgaben im Zusammenhang mit den amtlichen Kontrollen zu den Bio-Importen. Diese werden ab dem 01.01.2022 im Land Bremen vom Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet Bremen) wahrgenommen (bioimportkontrollenHB@lmtvet.bremen.de bzw. bioimportkontrollenBHV@lmtvet.bremen.de)

Nach dem Willen der Landesregierung soll der ökologische Landbau in Bremen weiter ausgebaut werden. Das Projekt BIOStadt Bremen stellt dabei wichtige flankierende Maßnahmen bereit.

Wildblumenwiese

Zum Konzept der natur- und umweltbewussten Landbewirtschaftung in Bremen gehört auch, dass hier im Lande gentechnikfrei gewirtschaftet wird. Die Schaffung von gentechnikfreien Regionen auf der Basis freiwilliger Selbstverpflichtungserklärungen ist – neben der ökologischen Landwirtschaft – eine Möglichkeit für Bauern und Bäuerinnen, sich für eine gentechnikfreie Produktion zu entscheiden und diese auch zu garantieren.

Seit dem 14. Januar 2011 ist Bremen auf freiwilliger Basis eine gentechnikfreie Region. Bremen war damit das erste gentechnikfreie Bundesland. Dazu haben Landwirte eine gemeinsame Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben, die besagt, dass kein gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzengut angewendet werden darf. Ein Teil der Landwirte verzichtet zudem auf den Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln.
Auf kommunalen Flächen ist in Bremen die Verwendung von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut bereits seit dem 9. Dezember 2008 verboten. Entsprechende Klauseln wurden auch in den Pachtverträgen verankert.

Bremen ist im Mai 2015 dem Europäischen Netzwerk Gentechnikfreier Regionen beigetreten. Die Ziele des Netzwerks wurden bereits im Jahr 2005 in der "Charta von Florenz" formuliert. Dazu gehören der Schutz von gentechnikfreiem Saatgut vor Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen und der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen.

Norddeutsche Milchkuh

Mit der Zeichnung der Charta "Weideland Norddeutschland" durch Bremens Umweltsenator Joachim Lohse am 7. Dezember 2016 wird das Land Bremen Mitglied einer starken Gemeinschaft, die sich für den Erhalt der Weidehaltung und des Grünlands einsetzt. Des Weiteren haben sich die Landwirtschaftskammer Bremen, der BUND sowie der NABU Bremen gemeinsam der Charta-Gemeinschaft angeschlossen. Für die Bremer Landwirtschaft hat die Milchviehhaltung eine große Bedeutung und die Charta soll die Weidehaltung als wichtigen Imageträger der Milchwirtschaft stärken. Weidehaltung ist absolut sinnvoll, denn sie dient dem Tierwohl, hilft Grünland zu erhalten, trägt zur Artenvielfalt bei und schafft Anreize für die Vermarktung von Weidemilchprodukten.

Die Charta-Gemeinschaft entwickelte sich aus einem Projekt des Landes Niedersachsen, das zum Ziel hat, Grünland zu schützen und in Wert zu setzen. Zwanzig weitere Organisationen und Institutionen wie beispielsweise der Bremische Landwirtschaftsverband, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, Natur- und Umweltschutzverbände, Molkereien, die Welttierschutzgesellschaft, Slow Food Deutschland und das Grünlandzentrum Niedersachsen–Bremen haben diese Zielsetzungen gezeichnet. Durchgeführt und moderiert wurde das Projekt vom Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen e.V..

In der Charta wurden sechs Ziele formuliert, die eine gemeinsame Basis schaffen:

1. Die Produktionsverfahren der Milcherzeugung sollen weiterhin vielfältig bleiben.
2. Die positiven Auswirkungen der Beweidung auf die Umwelt, die Tiergesundheit und das Tierwohl sollen erhalten und gefördert werden.
3. Die Kommunikation zwischen Produzenten und Konsumenten muss transparent und ehrlich sein.
4. Die Branche der Milchwirtschaft soll nicht gegeneinander ausgespielt werden.
5. Die Wirtschaftlichkeit der Weidehaltung muss gewährleistet bleiben.
6. Mit Weidehaltung die positive Wahrnehmung der Milchwirtschaft fördern und erhalten

Die Charta (pdf, 5.2 MB) können Sie hier detailliert nachlesen.

Des Weiteren ist diesen Zielen eine Branchenvereinbarung (pdf, 3.9 MB) angehängt. Darin erklären die Unterzeichner sich bereit, entsprechend ihrer jeweiligen Rollen und Möglichkeiten in der Milchwirtschaft wie in der Gesellschaft, Aufgaben zu übernehmen.

Die Pressemitteilung zur Charta-Zeichnung können Sie ebenfalls nachlesen.

Die geänderte Bremische Landesdüngeverordnung (pdf, 630.5 KB) ist am 22. Dezember 2022 in Kraft getreten. Hier geht es zur Bremische Verordnung über zusätzliche Anforderungen bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Bremische Landesdüngeverordnung - BremLDüV)

Sie regelt ergänzend zur nationalen Düngeverordnung die Anforderungen bei der Anwendung von Düngemitteln, Kultursubtraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Ziel ist die Reduzierung landwirtschaftlicher Nährstoffeinträge in Gewässer durch Nitrat in belasteten Grundwasserkörpern.

Die bundesweitbundesweit geltende Düngeverordnung gilt seit dem 1. Mai 2020. Im §13a sind unter anderem Maßnahmen festgelegt, die Landwirte einzuhalten haben, die in "mit Nitrat belasteten Gebieten", den so genannten roten Gebieten, wirtschaften.

In der Düngeverordnung wird in § 13a vorgegeben, dass die Landesregierungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat belastete und eutrophierte Gebiete auszuweisen und für diese Gebiete zusätzliche Anforderungen in einer Landesdüngeverordnung festzulegen haben. Für Bremen kommt nur die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten zum Tragen.

In den mit Nitrat belasteten Gebieten sind sieben zusätzliche Anforderungen der Düngeverordnung und mindestens zwei zusätzliche Anforderungen der Länder einzuhalten. Als landesweit zusätzliche Maßnahmen werden zwei Regelungen eingeführt, die zusätzlich zu den bundesweit in der Nitratkulisse geltenden sieben Regelungen der Düngeverordnung greifen. Im Einzelnen sind dies:

  • Untersuchung der Nährstoffinhalte, insbesondere von Stickstoff in Wirtschaftsdüngern sowie Gärrückständen aus Biogasanlagen
  • Unverzügliche Einbringung in den Boden beziehungsweise Einarbeitung des ausgebrachten flüssigen Wirtschaftsdüngers auf unbestelltem Acker innerhalb von einer Stunde, um die gasförmigen Verluste in Form von Ammoniak bei der Ausbringung von flüssigen organischen Wirtschaftsdüngern zu verringern.

Wie diese Gebiete bestimmt werden, ist bundesweit in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) geregelt. Diese Vorschrift wurde im Juli 2022 aufgrund der Androhung der EU-Kommission mit einer zweiten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof novelliert. Die Verwaltungsvorschrift (pdf, 609.7 KB) ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Daraufhin mussten die roten Gebiete im Land Bremen überarbeitet werden.

Geltungsbereich der Bremischen Landesdüngeverordnung:
Räumlicher Geltungsbereich (gif, 298.4 KB)

Seit dem Jahr 2021 fördert das Land Bremen landwirtschaftliche Betriebe, die ihren Rindern im Zeitraum vom 16. Mai bis 15. Oktober an mindestens 150 Tagen und mit täglich wenigstens 6 Stunden (Grundförderung) bzw. 10 Stunden (Naturschutzweide) Weidegang gewähren. Durch täglichen Weidegang wird den Tieren ein artgerechtes Verhalten auf der Fläche und in der Herde ermöglicht. Weideland in Bremen zu erhalten, trägt zur Stärkung der Artenvielfalt im Bremer Feuchtwiesenring bei. Zudem bietet eine Beweidung von Grünland durch Rinder, die Dunghaufen auf der Fläche hinterlassen, eine wichtige Nahrungsgrundlage für Vögel und Insekten. In den für den Naturschutz besonderes wichtigen Bereichen, hat das Land Bremen bei weiteren Zusatzanforderungen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde die sogenannte "Naturschutzweide" vorgesehen. Hier müssen die Flächen aus naturschutzfachlicher Sicht für die Beweidung geeignet sein und es dürfen, dem Naturschutz angepasst, eine geringere Anzahl von Tieren auf der Fläche gehalten werden.

Das Ressort hat gemeinsam mit dem Bremischen Landwirtschaftsverband, der Landwirtschaftskammer Bremen, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Bremen sowie dem NABU Bremen die Anforderungen und Fördervoraussetzungen entwickelt, die eine zentrale Bedeutung für den Tier- und Naturschutz leisten. Die entsprechende Landes-Förderrichtlinie bildet die Grundlage für die Förderung der Weidehaltung.

Gemäß des bestehenden Staatsvertrags zwischen Bremen und Niedersachsen im Bereich der Agrarförderung ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die zuständige Behörde, bei der die Bremer Landwirtinnen und Landwirte ihre Förderanträge für die Gewährung der Weideprämie beantragen können. Die Landwirtschaftskammer Bremen steht allen Landwirtinnen und Landwirten zur Beratung bezüglich des Antragsverfahrens zur Verfügung.

Förderrichtlinie Weideprämie (pdf, 428.1 KB)

Ab dem 1. Januar 2024 tritt die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Weidehaltung von Rindern (RL Weideprämie) in Kraft. Die neue Richtlinie wurde an die betrieblichen Bedürfnisse, für eine Umsetzung der Weidehaltung, mit höheren Fördersätzen und vereinfachten Fördervoraussetzungen angepasst.

Förderrichtlinie Weideprämie ab 2024 (pdf, 446.3 KB)

Die Richtlinie über den Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich) regelt die Landesfördermaßnahme zum Ausgleich von Bewirtschaftungsauflagen auf Grünland, wenn die rechtmäßig und nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft ausgeübte Bodennutzung aufgrund der in einer Schutzgebietsverordnung geregelten Gebote und Verbote wesentlich erschwert ist. Der Erschwernisausgleich wird seit 2015 für eine Fläche von über 4.000 ha geschütztem Grünland im Land Bremen ausgezahlt und trägt maßgeblich zu einer nachhaltigen Landwirtschaft im Einklang mit den Zielen des Klima- und Umweltschutzes bei. Durch die Berücksichtigung der vielfältigen Anforderungen zum Schutz der Biodiversität und des Grundwassers wird es durch den Erschwernisausgleich ermöglicht die Landwirtschaft und das Landschaftsbild von Bremen zu erhalten.
Förderrichtlinie Erschwernisausgleich (pdf, 444.5 KB)
3. Änderungsrichtlinie zur Richtlinie Erschwernisausgleich (pdf, 387.7 KB)

Richtlinie über den Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)
Ab dem 1. Januar 2024 tritt die neue Richtlinie über den Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich) in Kraft. Die neue Richtlinie wurde an die betrieblichen Bedürfnisse der Landwirtschaft in Schutzgebieten und an die Fördervoraussetzungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angepasst.
Förderrichtlinie Erschwernisausgleich ab 2024