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Wasser- und Bodenverbände

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Wasser- und Bodenverbänden in der Stadtgemeinde Bremen.

In der Stadt Bremen gibt es zur Zeit 9 Wasser- und Bodenverbände, die die Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts haben. Diese Verbände dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder; sie verwalten sich im Rahmen der Gesetze selbst.

Ihre Aufgaben sind von Verband zu Verband unterschiedlich. Hauptaufgaben sind zumeist die Be- und Entwässerung von Grundstücken und der Hochwasserschutz; zu den weiteren Aufgabenbereichen zählt z. B. der landwirtschaftliche Wegebau.

Welche Aufgaben die Verbände in Bremen im Einzelnen wahrnehmen, ist den Informationen über die jeweiligen Verbände zu entnehmen.

Die Verbände erlassen eigene Satzungen, die die Rechtsgrundlagen für ihre Arbeit bilden, und erheben Beiträge zur Finanzierung ihrer Aufgaben.

Verbandsbeiträge sind öffentliche Abgaben. Die Beitragspflicht der dinglichen Mitglieder ruht als öffentliche Last auf ihren Grundstücken.

Der Beitrag der Verbandsmitglieder bemisst sich nach dem Vorteil, den sie von der Aufgabe des Verbandes haben, sowie den Kosten, die dem Verband aus der Erbringung seiner Leistungen entstehen.

Anknüpfungspunkte für die Berechnung von Verbandsbeiträgen können z. B. die Größe eines Grundstücks oder sein Wert sein.

der Wasser- und Bodenverbände sind:

  • die Vertretung der Mitglieder (quasi das "Parlament" des Verbandes)In kleineren Verbänden ist dies die Verbandsversammlung, die aus allen Mitgliedern des Verbandes besteht, in größeren Verbänden der Verbandsausschuss, der als repräsentative Vertretung aller Mitglieder von diesen gewählt wird. Die Mitgliedervertretung gibt u. a. den rechtlichen Rahmen für die Arbeit des Verbandes vor (Satzung und Satzungsänderungen, Unternehmen, Plan und Aufgaben, Umgestaltung oder Auflösung), sie wählt den Vorstand
  • sie legt die finanziellen Grundlagen fest (Haushaltsplan, Beitragshöhe) und kontrolliert die Einhaltung (Entlastung des Vorstandes), im übrigen berät sie den Vorstand in allen wichtigen Angelegenheiten.
  • der Vorstand (die "Regierung" des Verbandes). Dem Vorstand obliegen alle Aufgaben, die nicht der Verbandsversammlung vorbehalten sind. Er setzt die gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen um und führt die Beschlüsse der Verbandsversammlung aus.
  • Die Vorstands- und Ausschussmitglieder der Verbände werden in der Regel für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt, sie sind ehrenamtlich tätig. Das Wahlverfahren ist in den jeweiligen Verbandssatzungen geregelt. In kleineren Wasser- und Bodenverbänden werden die Vorstandsmitglieder direkt von der Verbandsversammlung, also von allen Verbandsmitgliedern, gewählt. Größere Verbände bilden zunächst einen Ausschuss, der dann die Vorstandmitglieder direkt wählt.

Gesetz über Wasser- und Bodenverbände Wasserverbandsgesetz - WVG vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert am 15. Mai 2002 (BGBl. I. S. 1578)

Bremisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes BremAGWVG vom 2. Februar 1993 (Brem.GBl. S. 43);

Satzungen der Wasser- und Bodenverbände.

Die Rechtsaufsicht über die Wasser- und Bodenverbände, die ihren Sitz in der Stadtgemeinde Bremen haben, wird durch die "Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft" (Referat 34 - Wasser- und Deichrecht, An der Reeperbahn 2 in 28217 Bremen), ausgeübt.

Übersichtskarte über die Wasser und Bodenverbände in der Stadtgemeinde Bremen

Hier finden Sie die Übersichtskarte der Wasser- und Bodenverbände (pdf, 6.3 MB).