Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fordert, dass bestimmte Messungen und sicherheitstechnische Prüfungen nur durch Stellen und Sachverständige durchgeführt werden dürfen, die nach § 29b BImSchG von den zuständigen Behörden bekannt gegeben worden sind. Die Bekanntgabe der Stellen und Sachverständigen sowie deren Pflichten regelt die Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV).
Antragsformulare finden Sie über das Recherchesystem Messstellen und Sachverständige. Dort können Sie auch alle zugelassenen Messstellen und Sachverständigen recherchieren.
Die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV) bestimmt, dass Installations-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Rückgewinnungsarbeiten an Anlagen, die klimaschädigende Gase enthalten, nur von Personen durchgeführt werden dürfen, die eine Sachkundebescheinigung nach der ChemKlimaschutzV vorweisen können. Damit soll sichergestellt werden, dass die Emissionen dieser Chemikalien auf ein Minimum reduziert werden.
Nach § 6 Absatz 1 ChemKlimaschutzV erhalten Betriebe, die Einrichtungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 installieren, warten oder instand halten, auf Antrag eine Bescheinigung, soweit die Voraussetzungen des § 6 Absatz 2 ChemKlimaschutzV vorliegen:
Für den Antrag kann das Formular (doc, 163 KB) heruntergeladen und elektronisch bearbeitet werden.
Der Antrag ist zu richten an;
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
- Referat 22 -
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Die Zertifizierung ist gebührenpflichtig und erfolgt durch Bescheid der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau entsprechend den Anforderungen des einschlägigen Verwaltungsrechts.
Weitere Hinweise zu den erforderlichen Antragsunterlagen sowie Einzelheiten zu den rechtlichen Grundlagen und zum Anerkennungsverfahren finden Sie in der amtlichen Fassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung.
Ansprechpartner für Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen nach § 29b BImSchG
Ansprechpartner für Betriebszertifizierungen