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Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen

gemäß § 29b BImSchG

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fordert, dass bestimmte Messungen und sicherheitstechnische Prüfungen nur durch Stellen und Sachverständige durchgeführt werden dürfen, die nach § 29b BImSchG von den zuständigen Behörden bekannt gegeben worden sind.

Die Bekanntgabe der Stellen und Sachverständigen sowie deren Pflichten regelt die Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV).

Antragsformulare sowie alle zugelassenen Messstellen und Sachverständigen sind auf der Internetseite Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) zu finden.

N.N.

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen