Aktuelle Warnungen und Hinweise zu Bremer Badegewässern.
In der der Stadtgemeinde Bremen gibt es zehn offizielle Badegewässer (Seen) sowie eine Badestelle an der Weser. In der Badesaison - von Mitte Mai bis Mitte September - werden die Wasserqualität und die Temperatur der Bremer Badegewässer regelmäßig für Sie erhoben. Die Temperaturen werden in einem wöchentlichen Turnus gemessen, während die Qualität der Badegewässer monatlich auf dem Prüfstand steht.
Sicherer als in den fließenden Gewässern schwimmen Sie in den als Badegewässer ausgewiesenen Bremer Badeseen. Hier sind jeweils DLRG, sanitäre Anlagen sowie oftmals auch Spielgelegenheiten für Kinder und ausgewiesene Picknickplätze vorhanden. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der DLRG
Grundsätzlich fällt das Baden in Gewässern unter den Gemeingebrauch. Deshalb ist es nur unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich verboten. Ein solches Verbot besteht unter anderem im Bereich der Abwassereinleitungen von kommunalen Kläranlagen, weil im Einflussbereich von kommunalen Kläranlagen mit erhöhten Bakterienkonzentrationen gerechnet werden muss. Diese Zonen, in denen das Baden, Schwimmen und Tauchen verboten ist, ergeben sich aus folgenden Karten:
Weitere Verbote bezüglich des Badens, Schwimmens und Tauchens ergeben sich auch aus der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Weser, Lesum und Hunte (pdf, 146.8 KB) der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest vom 7. Juli 2005. Danach ist in den benannten Wasserstraßen das Baden, Schwimmen und Tauchen innerhalb von 100 Meter oberhalb bis 100 Meter unterhalb von Brücken, Wehren, Schiffs- und Fähranlegestellen sowie innerhalb von 200 Meter oberhalb und 200 Meter unterhalb von Hafeneinfahrten sowie im Schleusen- und Sperrwerksbereich verboten. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf einen Umkreis von 100 Meter von Wasserbaustellen und Spüler- und Baggerliegeplätzen.
Hier finden Sie die Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen
In enger Kooperation mit dem Gesundheitsamt übernimmt die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft für Sie die Qualitätskontrolle und die Temperaturmessung von Badegewässern, um Sie über die Eignung der verschiedenen Badestellen in Kenntnis zu setzen. Informieren Sie sich über die Dienstleistung "Qualitätskontrolle und Temperaturmessung von Badegewässern".
Gesundheitsgefährdungen in Badegewässern können beispielsweise von Blaualgen (Cyanobakterien), Darmbakterien (Intestinale Enterokokken und Escherichia Coli) oder Zerkarien ausgehen. Bei starkem Vorkommen stellt die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Warnschilder an den betroffenen Gewässern auf oder sperrt diese gegebenenfalls ganz.
Informieren Sie sich umfassend über Verunreinigungen durch Blaualgen oder Zerkarien.
Zu anibiotikaresistenten Bakterien in Badegewässern hat das Umwelt Bundesamt (UBA) häufig gestellte Fragen beantwortet.
Gewässer, die auch zur Schifffahrt genutzt werden, bergen große Gefahren beim Schwimmen, Planschen und Wassersport. Sog und Wellenschlag von vorbeifahrenden Schiffen sowie die Strömung des fließenden Gewässers, verbunden mit fehlender Badeaufsicht und z.T. steil abfallendem Ufer, stellen erhebliche Gefahren dar. Zudem muss vor allem nach starken Regenfällen mit einer bakteriellen Belastung durch Mischwasserabschläge in die Weser gerechnet werden. Dabei ist es möglich, dass die Grenzwerte und Richtwerte bakterieller Belastung, die in der EG-Badegewässerrichtlinie festgeschrieben sind, überschritten werden. Wenn Sie also einen vergnüglichen Badetag an einem der Bremer Flüsse verbringen möchten, sollten Sie unbedingt die Verordnungen zum Baden in fließenden Gewässern (pdf, 146.8 KB) berücksichtigen und die Badeverbote einhalten.