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Überwachung von Industrieanlagen und Betriebsbereichen nach Störfallrecht

Wer überwacht welche Anlagen?

Die Gewerbeaufsicht und die Abfall- und Wasserbehörden im Land Bremen überwachen bestimmte Industrieanlagen auf Grund europarechtlicher Vorschriften. Dabei handelt es sich unter anderem um Anlagen aus den Bereichen Energiewirtschaft, Metallherstellung und -verarbeitung und Abfallbehandlung sowie um bestimmte Deponien. Im Land Bremen bestehen 76 (Stand April 2024) dieser Anlagen.

Die Gewerbeaufsicht und das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie überwachen außerdem sogenannte Betriebsbereiche nach Störfallrecht. Es handelt sich dabei um Anlagen, die größere Mengen entzündbarer, explosiver, giftiger oder anderer gefährlicher Stoffe lagern oder handhaben. Im Land Bremen bestehen 26 (Stand April 2024) dieser Anlagen, die teilweise auch zu den im vorhergehenden Absatz genannten Industrieanlagen gehören.

Von den Vor-Ort-Besichtigungen erstellen und veröffentlichen die Behörden Berichte. Für weitere Informationen, können Sie sich an den unten genannten Ansprechpartner wenden.

Die bremischen Behörden überwachen diese Anlagen nach europaweit einheitlichen und systematischen Vorgaben. Die Überwachung erfolgt medienübergreifend. Das bedeutet, dass die Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserbehörden eng zusammenarbeiten.
Die Behörden beurteilen die Industrieanlagen anhand von Umweltrisiken wie beispielsweise Schadstoffemissionen in verschiedene Umweltmedien, Unfallrisiken und Zuverlässigkeit. Die Risikostufen können Sie in der Anlagenliste einsehen, wenn Sie die jeweilige Anlage anklicken. Je nach Risikostufe werden die Anlagen alle ein bis drei Jahre vor Ort besichtigt. Dabei überprüfen die Behörden insbesondere, ob die Betreiber*in die Auflagen, unter denen die Anlagen genehmigt wurden, und die rechtlichen Anforderungen einhalten.
Die Betriebsbereiche nach Störfallrecht werden in eine obere Klasse, die jährlich zu besichtigen ist, und eine unter Klasse, die alle drei Jahre zu besichtigen ist, eingeteilt. Die Immissionsschutzbehörde kann auf der Grundlage einer systematischen Beurteilung der mit den Betriebsbereichen verbundenen Gefahren von Störfällen andere zeitliche Abstände festlegen.
Neben diesen regelmäßigen Überwachungen finden auch anlassbezogene Vor-Ort-Besichtigungen bei besonderen Vorkommnissen oder Änderungen des Standes der Technik oder umweltrechtlicher Vorschriften statt.

Den Rahmen für die Überwachung im Land Bremen bildet ein Überwachungsplan (pdf, 514.7 KB). Dort sind unter anderem die zuständigen Behörden und ihre Zusammenarbeit sowie die Rechtsgrundlagen und Verfahrensweisen bei der Überwachung beschrieben. Die Industrieanlagen und die Betriebsbereiche nach Störfallrecht werden im Einzelnen aufgelistet. Auf Grundlage des Überwachungsplans werden Überwachungsprogramme für die Bereiche Abfall, Immissionsschutz einschließlich Gefahren durch Störfälle sowie Wasser erstellt und regelmäßig aktualisiert. In den Überwachungsprogrammen wird die Häufigkeit von Vor-Ort-Besichtigungen angegeben. Die Risikostufen und weitere Informationen zu den Anlagen können Sie in der Anlagenliste einsehen, wenn Sie die jeweilige Anlage anklicken.

Die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) regelt die behördliche Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Die Regelungen wurden u.a. in folgenden deutschen Rechtsnormen umgesetzt:

Die europäische Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) regelt die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Die Regelungen und wurden unter anderen in folgenden deutschen Rechtsnormen umgesetzt:

Der Zugang zu Umweltinformationen aus der Überwachung der Industrieanlagen und die aktive Verbreitung solcher Informationen ist in den vorgenannten Rechtsnormen und auch im Umweltinformationsgesetz (UIG) geregelt.

Das neue Überwachungssystem führt bei den Behörden zu Mehrarbeit, für die sie bei den Anlagenbetreibern Gebühren erheben. Die Höhe der Gebühren orientiert sich am tatsächlichen entstandenen Aufwand.

Herr Kai Demske

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen