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Obervieland

Verlegung einer Flugroute
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Zeitpunkt der Störung
21.07.2025

1857

Registriernummer der Meldung
2390701

Beschreibung der Meldung
Flugroute start abweichend Drehpunkt zu früh. Kennziffer TC-JZH, Bremen nach Istanbul

Meldung wurde eingetragen am
21.07.2025

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung des Abfluges TK 1334 am 21.07.2025 um 18:54 Uhr mit früher Südkurve über Wohngebiete in Habenhausen und Arsten gebeten.
Nach Mitteilung der DFS konnte die Cockpit-Besatzung des Fluges TK 1334 aus Wettergründen dem veröffentlichten Abflugverfahren nicht folgen und beantragte bei der DFS eine geänderte Flugverkehrskontrollfreigabe. Dieser Antrag wurde von der DFS bewilligt.
Für die sichere Führung eines Luftfahrzeuges ist ausschließlich die jeweilige Cockpit-Besatzung verantwortlich. Folgerichtig bewertet diese auch, ob beispielsweise dem originär zugewiesenen Abflugverfahren weiter gefolgt werden kann.
Ist dies nicht möglich, muss die DFS davon ausgehen, dass der entsprechende Antrag einer Cockpit-Besatzung um eine geänderte Flugverkehrskontrollfreigabe ausschließlich im Interesse der Sicherheit im Luftverkehr erfolgt.


Neustadt

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
19.07.2025

11:00

Registriernummer der Meldung
2390700

Beschreibung der Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute mit einer dringlichen Beschwerde an Sie, da die Belastung durch den Flugverkehr von Hobby- und Kleinflugzeugen in meiner Wohngegend zunehmend unerträglich geworden ist.

Insbesondere an Wochenenden, vor allem samstags, sowie an wetterbedingt schönen Tagen kommt es zu einer auffällig hohen Frequenz von Kleinflugzeugen, die mitunter in sehr niedriger Flughöhe und damit extrem lautstark über unsere Wohngebiete hinwegfliegen. Die dabei entstehende Lärmbelastung beeinträchtigt nicht nur massiv die Lebensqualität, sondern stellt auch ein nicht zu vernachlässigendes gesundheitliches Risiko für Anwohner:innen dar, die Erholung im eigenen Zuhause suchen.

Was auffällt:
• Die Flugzeuge fliegen häufig niedriger als erwartet, wodurch der Lärm besonders stark wahrgenommen wird.
• Es handelt sich nicht um einzelne Flüge, sondern oft um eine dauerhafte Abfolge von Überflügen – mit teils nur wenigen Minuten Abstand.
• Gerade in den Mittags- und Nachmittagsstunden entsteht eine permanente Geräuschkulisse, die an freie Tage kaum noch Erholung zulässt.

Ich bitte daher eindringlich darum,
1. den Umfang dieser Flüge zu prüfen,
2. die Einhaltung von Flughöhen und Flugrouten zu kontrollieren,
3. und ggf. Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung zu veranlassen – insbesondere an Wochenenden.

Als Anwohner bin ich auf einen erträglichen Lärmhintergrund angewiesen. Ich erwarte eine Rückmeldung zu den Möglichkeiten, wie sich die Situation für uns vor Ort verbessern lässt.

Mit freundlichen Grüßen

Meldung wurde eingetragen am
21.07.2025

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung gebeten.

Nach Mitteilung der DFS sind am 19.07.2025 im Zeitraum von 10 bis 12 Uhr lediglich zwei Kleinflugzeuge im Drei-Minuten-Abstand entlang der Weser, nahe Ihres Wohnbereichs in der Neustadt geflogen. Die Flüge erfolgten in Höhen von etwa 1.500 bzw. 1.600 Fuß (ca. 460 bis 490 Meter).

Allgemein ist zu beachten, dass sich Ihre Wohnbebauung querab der Sichtabflugstrecke zum Pflichtmeldepunkt „November“ befindet. Diese Abflugstrecke verläuft entlang der Weser und dient dazu, die Kontrollzone nach Norden zu verlassen. In diesem Bereich ist daher grundsätzlich mit Verkehr von Kleinflugzeugen, Motorflugzeugen sowie Flügen nach Sichtflugregeln zu rechnen. Vor allem an Wochenenden. Dies zeigt sich auch bei den Flügen vom 19.07.2025, die die Abflugstrecke „November“ nutzten.

Bei der Auswertung des gesamten Tages konnten zwischen ca. 12:21 Uhr und 17:00 Uhr Überflüge eines Kleinflugzeuges von einem Flugplatz in Niedersachsen über der Neustadt festgestellt werden.
Diesbezüglich wurde der Luftfahrt-Verein kontaktiert.
Nach Mitteilung des Piloten des einmotorigen Leichtflugzeuges Robin DR 400 des Luftfahrt-Vereins wurden im Rahmen einer Veranstaltung zur Jugend- und Nachwuchsförderung im Luftsport auf dem Flugplatz In diesem Jahr am 19.07.2025 insgesamt vier Flüge durchgeführt. Dabei wurde jeweils vom Flugplatz in Niedersachsen aus in die Bremer Kontrollzone eingeflogen und über der Bremer Altstadt jeweils 1-2 Vollkreise gedreht. Im Anschluss wurde ein Anflug auf die Piste 09 des Bremer Flughafens durchgeführt. Der Weg von der Altstadt zum Flughafen führte dabei über Teile der Bremer Neustadt. Nach dem Tiefanflug folgte im Anschluss der Ausflug aus der Kontrollzone Richtung Verden. Die Flüge wurden mit der Genehmigung der zuständigen Flugsicherung „Bremen Turm“ und unter Einhaltung der Mindestflughöhen und Luftraumgrenzen durchgeführt. Zudem wurde darüber informiert, dass Lärmschutz ein wichtiges Anliegen, sowohl beim Flugbetrieb in der Umgebung des eigenen Flugplatzes als auch an anderen Flugplätzen oder auf der Flugstrecke, ist.


Stuhr

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
17.07.2025

00:01

Registriernummer der Meldung
2390680

Beschreibung der Meldung
Wenn in Bremen Nachtflugverbot vorliegt wieso darf die Maschine RYR6587 von Bremen nach Frankfurt um 00:00 starten. Ausnahmen finde ich ja okay aber um Mitternacht?

Meldung wurde eingetragen am
17.07.2025

Antwort
Für den Bremer Verkehrsflughafen gilt es kein generelles Nachtflugverbot. Es gelten gemäß der Betriebsgenehmigung Flugbeschränkungszeiten ab 22:30 Uhr.

Der Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den verspäteten Start der Boeing 737 nach Mallorca während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Nachfolgend erhalten Sie die Mitteilung der Luftfahrtbehörde.
Am 17.07.2025 um 00:01 Uhr startete der Flug FR 6587 nach Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre am 16.07.2025 um 19:50 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war ein technisches Problem am Flugzeug.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874



Stuhr

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
12.07.2025

23:41

Registriernummer der Meldung
2390675

Beschreibung der Meldung
Am Abend des 12. Juli 2025 startete der Flug SDR48QM der GetJet Airlines (Boeing 737-800, Route Bremen – Heraklion) laut Flightradar24 erst um 23:41 Uhr, obwohl die planmäßige Abflugzeit 22:45 Uhr war.

Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in Stuhr, wo der Flug deutlich hörbar war und die Nachtruhe empfindlich gestört hat.

Nach meinem Kenntnisstand gilt für den Flughafen Bremen ein Nachtflugverbot ab 22:30 Uhr – abgesehen von engen Ausnahmen wie medizinischen Notfällen, Postflügen oder verspäteten Heimflügen bestimmter Airlines.
Daher bitte ich Sie um Auskunft:

1. War der verspätete Abflug von SDR48QM genehmigt?


2. Welche Gründe führten zu dieser erheblichen Verspätung?


3. Handelte es sich um einen genehmigungsfähigen Ausnahmefall gemäß den Bestimmungen des Nachtflugverbots?

Ich danke Ihnen im Voraus für eine transparente Klärung und hoffe auf eine Rückmeldung zu diesem Vorfall.
Sollten weitere solcher Flüge auftreten, behalte ich mir vor, dies regelmäßig zu dokumentieren und an die zuständigen Stellen weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen


Meldung wurde eingetragen am
16.07.2025

Antwort
Der Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den Start der Boeing 737 nach Heraklion während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Nachfolgend erhalten Sie die Antworten bezüglich Ihrer Fragen.

1. War der verspätete Abflug von SDR48QM genehmigt?
Am 12.07.2025 um 23:41 Uhr startete der Flug SR 4586 nach Heraklion. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 12:40 Uhr gewesen. Für den Flug wurde von der Luftfahrtbehörde Bremen eine Ausnahmeerlaubnis erteilt. Das Erteilen dieser Erlaubnis von den Nachtflugbeschränkungszeiten ist unter Ziffer E.2.2 der Flughafengenehmigung geregelt.

2. Welche Gründe führten zu dieser erheblichen Verspätung?
Grund für die Verspätung: Das ursprünglich für diesen Flug vorgesehene Flugzeug war defekt. Es musste erst ein Ersatzflugzeug herangeführt werden, um die Passagiere nach Heraklion zu bringen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von noch gravierenderen Störungen im Luftverkehr erteilt.

3. Handelte es sich um einen genehmigungsfähigen Ausnahmefall gemäß den Bestimmungen des Nachtflugverbots?
Ein generelles Nachtflugverbot gibt es nicht, sondern Nachtflugbeschränkungszeiten ab 22:30 Uhr gemäß der Flughafengenehmigung für den Verkehrsflughafen Bremen.
Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen sowie auch die Genehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen werden auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation veröffentlicht: https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874


Vahr

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
14.07.2025

23:40

Registriernummer der Meldung
2390671

Beschreibung der Meldung
Ich frage mich warum um diese Uhrzeit eine Dornier Maschine eine Platzrunde um Bremen fliegt?
Ich habe sie in flightradar24 exakt beobachtet, die Höhe in der Vahr war auch relativ niedrig.
Mit Bitte um Erklärung, warum soll ich ein Überflug um diese Uhrzeit nötig ist.

Meldung wurde eingetragen am
15.07.2025

Antwort
Am Bremer Verkehrsflughafen landetet am 14.07.2025 um 23:45 Uhr die Dornier 228. Das Luftfahrzeug wird zur Überwachung der Nord- und Ostsee gegen Meeresverschmutzungen durch Schiffe eingesetzt, wobei jegliche Verschmutzungen auf der Wasseroberfläche, unabhängig ob tags oder nachts, entdeckt werden können.
Der Grund, warum das Luftfahrzeug im Anflug Findorff, Schwachhausen und die Vahr überflogen hat, wurde bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH angefragt.
Für den Flug hat der Luftfahrzeugführer eine Flugverkehrskontrollfreigabe erhalten. Dies ist eine Erlaubnis, den Flug unter bestimmten Bedingungen oder Auflagen durchzuführen. Gemäß § 31 Absatz 3 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) kann die zuständige Flugverkehrskontrollstelle bei der Bewegungslenkung der ihrer Kontrolle unterliegenden Flüge den Flugverlauf, insbesondere den Flugweg und die Flughöhe, durch entsprechende Freigaben im Einzelnen festlegen.


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
14.07.2025

23:12

Registriernummer der Meldung
2390670

Beschreibung der Meldung
Späte Landung.

Meldung wurde eingetragen am
14.07.2025

Antwort
Der Grund für die Landung des Fluges LH 2200 aus München um 23:13 Uhr während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Bei dem genannten Flug handelte es sich um eine Home Carrier-Landung.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 2200 aus München wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.

Stuhr

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
14.07.2025

täglich ab 06:00h

Registriernummer der Meldung
2390669

Beschreibung der Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte hiermit eine Beschwerde über den in den letzten Wochen und Tagen deutlich wahrnehmbaren Anstieg des Fluglärms im Bereich "Am Fuchsberg/Brambuschweg/Schlehenweg in Stuhr-Neukrug einreichen.

Besonders in den letzten sieben Tagen ab 06:00 Uhr kam es zu mehreren extrem hintereinander folgenden lauten Überflügen und das in sehr niedriger Höhe über das o.g. Wohngebiet. Besonders Ryanair-Maschinen fallen dabei auf.

Diese Flugbewegungen waren so intensiv, dass an Schlaf oder eine normale Gesprächsführung nicht zu denken war. Die Bürger in dieser Region empfingen dies Lärmbelästigung als erheblich störend und auch gesundheitsbeeinträchtigend. Ich bitte um eine Prüfung dieser Vorfälle sowie um eine Rückmeldung, ob es sich um reguläre Flugbewegungen oder ob Ausnahmen vom normalen Flugroutenverlauf vorlagen.
Eine Verlagerung der Flugroute um 1 km in der Region würde das ganze Thema der Lärmbelastung bei den Anwohnern mindern.

Für eine Rückmeldung Ihrerseits - idealerweise mit Angabe geplanter Maßnahmen - gegen die Lärmbelastung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen

Meldung wurde eingetragen am
14.07.2025

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung der frühmorgendlichen Flüge über Stuhr-Neukrug hinsichtlich des Flugverlauf und der Flughöhe gebeten.

Zu den täglichen Flügen ab 06:00 kann Ihnen mitgeteilt werden, dass am Bremer Verkehrsflughafen Luftfahrzeuge ab 06:00 Uhr grundsätzlich starten und landen dürfen. Dies erfolgt gemäß der bestandskräftigen Betriebsgenehmigung für den Bremer Flughafen.

An den Festlegungen von Flugverfahren (Flugrouten) sind das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), die Deutsche Flugsicherung (DFS), das Umweltbundesamt (UBA) und die Fluglärmkommissionen beteiligt. Flugverfahren werden durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) durch eine Rechtsverordnung festgesetzt.
Die Flugverfahren sind das Ergebnis einer umfangreichen und mehrfachen Beratung in der Fluglärmkommission unter Abwägung aller relevanten Aspekte. Sie stellen immer einen Kompromiss dar, da im Umfeld eines Verkehrsflughafens eine Belästigung durch Fluggeräusche nicht für alle Menschen vermieden werden kann.

Das Untersuchungsergebnis DFS Deutsche Flugsicherung zeigt, dass die Flüge aus flugsicherungsseitiger Sicht betrieblich unauffällig sind.

Für die Überprüfung der Flugverläufe und Flughöhen in Ihrem Wohnbereich, die wie in der Beschwerde beschrieben, zu einem wahrgenommenen Anstieg der Geräuschpegel geführt haben, wurden die Flughöhe berechnet, die ein Abflug über Stuhr-Neukrug laut dem veröffentlichten Abflugverfahren unter Berücksichtigung des Steiggradienten erreichen sollte. Die Höhe liegt bei ca. 2.700 Fuß.
Es wurden alle Flüge seit dem 01.01.2025 ausgewertet. Insgesamt handelte es sich um ca. 2150 Abflüge, davon befanden sich ca. 24 Abflüge knapp unter der Flughöhe von 2.700 Fuß. Diese wenigen Abweichungen betreffen fast ausschließlich Klein- oder Propellerflugzeuge sowie Hubschrauber.

Wie bereits telefonisch angeboten, besteht die Möglichkeit, den mobilen Lärmmesswagen der Flughafen Bremen AG zur Erfassung der Fluggeräusche in Ihrem Wohngebiet zu installieren.
Zur Überwachung der Fluggeräusche von an- und abfliegenden Luftfahrzeugen betreibt die Flughafen Bremen GmbH eine Fluglärmmessanlage mit insgesamt neun fest installierten Messstationen in der Umgebung des Bremer Flughafens.
Im Bedarfsfall kann der mobile Lärmmesswagen der Flughafen Bremen GmbH eingesetzt werden, um die Fluglärmsituation vor Ort einschätzen zu können.


Stuhr

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
12.07.2025

23.42

Registriernummer der Meldung
2390667

Beschreibung der Meldung
Wie kann es sein, dass in Bremen eine Maschine noch
um diese Zeit startet?

Meldung wurde eingetragen am
13.07.2025

Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Am 12.07.2025 um 23:41 Uhr startete der Flug SR 4586 nach Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 12:40 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung: Das ursprünglich für diesen Flug vorgesehene Flugzeug war defekt. Es musste erst ein Ersatzflugzeug herangeführt werden, um die Passagiere nach Heraklion zu bringen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von noch gravierenderen Störungen im Luftverkehr erteilt.

Nach der Flughafengenehmigung (Abschnitt E.2.2) kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation: https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874



Stuhr

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
12.07.2025

23:45

Registriernummer der Meldung
2390666

Beschreibung der Meldung
gegen 23:45 über unser Wohngebiet ein Startendes Flugzeug ausserhalb der geregelten
Abflugzeiten.
Warum ??

Meldung wurde eingetragen am
12.07.2025

Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Am 12.07.2025 um 23:41 Uhr startete der Flug SR 4586 nach Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 12:40 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung: Das ursprünglich für diesen Flug vorgesehene Flugzeug war defekt. Es musste erst ein Ersatzflugzeug herangeführt werden, um die Passagiere nach Heraklion zu bringen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von noch gravierenderen Störungen im Luftverkehr erteilt.

Nach der Flughafengenehmigung (Abschnitt E.2.2) kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation: https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874




Obervieland

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
09.07.2025

23:33 Uhr

Registriernummer der Meldung
2390647

Beschreibung der Meldung
Die Nachtruhe wurde gestern um 23:33 Uhr und vorgestern um 23:13 Uhr gestört. In letzter Zeit kommt es häufiger zu späten Flügen.
Nachtflüge bis 23 Uhr kann ich noch tolerieren, aber nicht nach 23 Uhr über dicht bebautem Wohngebiet.
Es werden hier Ausnahmen zur Regel gemacht.

Meldung wurde eingetragen am
10.07.2025

Antwort
Der Gründe für die verspäteten Landungen am 8. Juli um 23:21 Uhr sowie am 9. Juli um 23:34 Uhr am Bremer Flughafen wurden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Am 08.07.2025 um 23:21 Uhr landete der Flug LH 2200 aus München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.

Am 09.07.2025 um 23:35 Uhr landete der Flug SR 4739 aus Rhodos.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.

Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.







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