Die Erzeugung von Raumwärme, warmem Brauchwasser und die Kühlung von Gebäuden verursacht einen erheblichen Energieverbrauch und klimaschädliche CO2-Emissionen. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind bundesweit Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien festgeschrieben.
Die mit den bundesrechtlichen Vorschriften verfolgten Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn die rechtlichen Vorgaben in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt werden. Dem Land Bremen kommt, wie allen Bundesländern, die Aufgabe zu, für die tatsächliche Umsetzung der energierechtlichen Anforderungen an Gebäude Sorge zu tragen. Auf diesen Seiten erhalten Sie im Schwerpunkt Informationen über das im Land Bremen einzuhaltende Verfahren und die vorzulegenden Nachweise.
Weitere Informationen zum GEG sowie zu den zum 1. Januar 2024 eingefügten Pflichten zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Einbau bzw. Austausch einer Heizungsanlage finden Sie im GEG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.