Mit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 29.07.2026 werden bereits einige Vorschriften des GEG durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt.
Damit ändern sich einige Inhalte dieser Informationsplattform, die nun aktualisiert werden.
Die Erzeugung von Raumwärme, warmem Brauchwasser und die Kühlung von Gebäuden verursacht einen erheblichen Energieverbrauch und klimaschädliche CO2-Emissionen. Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sind bundesweit Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien festgeschrieben.
Die mit den bundesrechtlichen Vorschriften verfolgten Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn die rechtlichen Vorgaben in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt werden. Dem Land Bremen kommt, wie allen Bundesländern, die Aufgabe zu, für die tatsächliche Umsetzung der energierechtlichen Anforderungen an Gebäude Sorge zu tragen. Auf diesen Seiten erhalten Sie im Schwerpunkt Informationen über das im Land Bremen einzuhaltende Verfahren und die vorzulegenden Nachweise.
Weitere Informationen zum GModG sowie zu den zum 29. Juli 2026 geänderten Pflichten zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Einbau bzw. Austausch einer Heizungsanlage finden Sie im GModG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.