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Willkommen auf der Informationsplattform zum Gebäudemodernisierungsgesetz

  • Gezeichnete Beispiel-Abbildung eines Hauses.

    Informationsplattform zum

    Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

    Herzlich Willkommen auf der Informationsplattform zum Gebäudemodernisierungsgesetz im Land Bremen! Informieren Sie sich hier zu Themen rund um Energieausweise, Nachweisverfahren bei der Errichtung von Gebäuden, Bauen im Bestand, Anforderungen an den Gebäudebestand und vieles mehr zum Gebäudemodernisierungsgesetz und dessen Anwendung im Land Bremen.
  • Bild einer Wärmepumpe zwischen grünen Pflanzen

    Anforderungen an bestehende Gebäude

    Informieren Sie sich hier rund um das Thema der zulässigen Heiztechniken sowie zu weiteren Anforderungen an den Gebäudebestand. WEITER
  • Symbolbild von diversen verschiedenen Unterlagen und Formularen.

    Verfahren und Nachweise für Neubauten und Bauen im Bestand

    Informieren Sie sich hier über die einzuhaltenden Verfahren bei der Errichtung von Gebäuden und dem Bauen im Bestand. WEITER
  • Modell eines Hauses mit Zeichnungen und Energieeffizienzklasse (Symbolfoto)

    Energieausweise

    Informieren Sie sich hier rund um das Thema Energieausweise und Energieausweise in Immobilienanzeigen. WEITER

Überarbeitung der Informationsplattform

Mit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 29.07.2026 werden bereits einige Vorschriften des GEG durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt.

Damit ändern sich einige Inhalte dieser Informationsplattform, die nun aktualisiert werden.

Die Erzeugung von Raumwärme, warmem Brauchwasser und die Kühlung von Gebäuden verursacht einen erheblichen Energieverbrauch und klimaschädliche CO2-Emissionen. Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sind bundesweit Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien festgeschrieben.

Die mit den bundesrechtlichen Vorschriften verfolgten Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn die rechtlichen Vorgaben in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt werden. Dem Land Bremen kommt, wie allen Bundesländern, die Aufgabe zu, für die tatsächliche Umsetzung der energierechtlichen Anforderungen an Gebäude Sorge zu tragen. Auf diesen Seiten erhalten Sie im Schwerpunkt Informationen über das im Land Bremen einzuhaltende Verfahren und die vorzulegenden Nachweise.

Weitere Informationen zum GModG sowie zu den zum 29. Juli 2026 geänderten Pflichten zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Einbau bzw. Austausch einer Heizungsanlage finden Sie im GModG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

Themenübersicht

Energieausweise

Informieren Sie sich hier rund um das Thema Energieausweise

Anforderungen an bestehende Gebäude

Informieren Sie sich hier zu den Themen der zulässigen Heiztechniken und weiteren Anforderungen an den Gebäudebestand

Verfahren und Nachweise für Neubauten und Bauen im Bestand

Informieren Sie sich hier für die einzuhaltenden Verfahren für Neubauten und bei dem Bauen im Bestand

Sachverständige für energiesparendes Bauen

Informieren Sie sich hier über die Sachverständigen für energiesparendes Bauen

Vollzug des Gebäudemodernisierungsgesetzes (Referat 44)

An der Reeperbahn 2
28217 Bremen
+49 (421) 361-65999
E-Mail
Vollzug des Gebäudemodernisierungsgesetzes (Referat 44)
Bürgerschaft · Markus Wustmann