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Obervieland
Abweichung eines Flugverfahrens
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
29.09.2025
14:55
Registriernummer der Meldung
2391336
Beschreibung der Meldung
Erneute Abweichung der Flugroute. Geschieht täglich. Extrem laut
Meldung wurde eingetragen am
29.09.2025
Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde zunächst um Überprüfung des genannten Fluges gebeten.
Am 29.09.2025 um 14:54 Uhr handelte es sich um den Flug LH 357 nach Frankfurt in Startrichtung Osten. Der Flug ist flugsicherungsseitig betrieblich unauffällig. Der Airbus A319 ist die Nominallinie über das Werder Karree südlich der Habenhauser Landstraße geflogen.
Obervieland
Abweichung eines Flugverfahrens
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
29.09.2025
14:47
Registriernummer der Meldung
2391335
Beschreibung der Meldung
Erneute Abweichung der Flugroute. Über die Häuser geflogen mit großer Lautstärke
Meldung wurde eingetragen am
29.09.2025
Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde zunächst um Überprüfung des genannten Fluges gebeten.
Der Abflug am 29.09.2025 um 14:47 Uhr in Startrichtung Osten ist flugsicherungsseitig betrieblich unauffällig. Das Luftfahrzeug ist die Nominallinie über das Werder Karree südlich der Habenhauser Landstraße geflogen.
Huchting
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
28.09.2025
23:20
Registriernummer der Meldung
2391334
Beschreibung der Meldung
Nachtflug gegen 23:20 war grad am einschlafen.
Rücksichtslos den Menschen hie, da in letzter zeit, mehrmals solche "Spätflüge" waren
nehmt endlich Rücksicht, auf die Bewohner hier.
L ä E M macht krank der Schlaf ist wichtig
Meldung wurde eingetragen am
29.09.2025
Antwort
Der Grund für die genannte Flugbewegung während der Nachtflugbeschränkungszeit wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 28.09.2025 um 23:22 Uhr landete der Flug LH 2200 aus München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Gemäß der bestandskräftigen Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen dürfen Home Carrier bis 24 Uhr ohne Erteilung einer Einzelerlaubnis landen.
Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
28.09.2025
ca. 14:50 Uhr
Registriernummer der Meldung
2391317
Beschreibung der Meldung
Seit einigen Wochen überfliegen startende und landende Flugzeug unmittelbar unser Wohngebiet im Dichterviertel in Habenhausen, bzw. unsere Straße und unsere Reihe, in der unser Reihenmittelhaus liegt. Das ist nicht die normale Route in Obervieland, auf der die Flugzeuge normalerweise das Gewerbegebiet rund um Marktkauf und McDonalds passieren.
Die Lärmbelästigung und der Schadstoffniedergang sind nicht hinnehmbar.
Meldung wurde eingetragen am
28.09.2025
Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde zunächst um Überprüfung der Flüge am 28.09.2025 gebeten.
Eine Auswertung der DFS für den 28.09.2025 von 14:30 - 15:00 Uhr zeigt, dass alle Abflüge flugsicherungsseitig betrieblich unauffällig sind. Die Luftfahrzeugen sind die Nominallinie südlich der Habenhauser Landstraße geflogen.
Das Dichterviertel wurde dabei nicht überflogen.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
26.09.2025
Ganztägig bis teilweise weit nach 23 Uhr
Registriernummer der Meldung
2391316
Beschreibung der Meldung
Seit einigen Wochen scheint es eine Veränderung der Weser-Ems-Route zu geben. Statt über das Industriegebiet/Marktkauf zu fliegen, beobachten wir, in der gesamten Nachbarschaft, eine gravierende Abweichung dieser Route. Flugzeuge fliegen somit direkt über unsere Häuser, was meines Wissens nicht zulässig ist. Der damit einhergehende Fluglärm, welcher teilweise sogar durch Vibrationen spürbar ist (da die Flieger zudem auch noch sehr niedrig fliegen, vermutlich um Sprit zu sparen. Besonders die "Guppies" kann man fast anfassen so niedrig sind sie mittlerweile über unseren Häusern) ist sehr belastend. Ganz zu schweigen vom dem Kerosin-Ausstoß der somit direkt auf uns herabregnet. Der Fluglärm war hier in der Gegend schon immer gegenwärtig, allerdings ist die Veränderung so gravierend in der Auswirkung, dass dies nicht hinnehmbar ist. Die regelmäßigen Nachtflüge nach 23.30 möchte ich hier gar nicht näher erwähnen.
Gruß
Meldung wurde eingetragen am
27.09.2025
Antwort
Flugverfahren wurden am Bremer Flughafen nicht verändert. Sie beziehen sich in Ihrer Fluglärmbeschwerde auf die Abflüge in Startrichtung Osten der Weser-Nienburg-Route. Bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde eine Überprüfung der Abflüge für den 26.09.2025 angefragt.
Eine ganztägige Auswertung der Flugverläufe für den 26.09.2025 über Habenhausen zeigt, dass alle Abflüge bis auf einen Wartungsflug einer Embraer 145 flugsicherungsseitig betrieblich unauffällig sind.
Bezüglich der Nachtflugbewegungen am 26.09.2025 fand die letzte Landung um 22:50 Uhr (Lufthansa aus München) sowie der letzte Abflug um 21:38 Uhr statt.
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
22.09.2025
22.47 - 23.10
Registriernummer der Meldung2391299
Beschreibung der MeldungBeschwerde über die Nachtruhestörung von drei Flugzeugen nach 22.46 Uhr - obwohl nur zwei HC Flieger landen dürfen - warum also wieder einmal drei nächtliche Störungen? MfG
Meldung wurde eingetragen am23.09.2025
AntwortDie Gründe für die Nachtflugbewegungen während der Nachtflugbeschränkungszeit wurden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 22.09.2025 um 22:46 Uhr landete (zusätzlich zu den beiden Home Carriern LH 2200 aus München und SR 3289 aus Fuerteventura) der Flug LH 360 aus Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren Verzögerungen bei der Abfertigung in Frankfurt.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach der Flughafengenehmigung (Abschnitt E.2.2) kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation für Starts und Landungen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874
Weyhe
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
20.09.2025
5:18
Registriernummer der Meldung
2391251
Beschreibung der Meldung
Nächtlicher massiver Fluglärm über Sudweyhe. Dauer ca. 60 Sekunden.
Meldung wurde eingetragen am
20.09.2025
Antwort
Bei der nächtliche Flugbewegung vor 06:00 Uhr handelte es sich nicht um einen Flug am Bremer Verkehrsflughafen.
Die Ruhestörung ging von einem Überflug eines Rettungshubschraubers der ADAC Luftrettung im Bereich Ihrer Wohnbebauung aus.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung ist in Bearbeitung (gelb)
Zeitpunkt der Störung
18.09.2025
23.30
Registriernummer der Meldung
2391248
Beschreibung der Meldung
Beschwerde über die Nachtruhestörung einer LH Maschine - Landung nach 23.00 Uhr. Der Flug war kein HC Carrier. Irgendetwas läuft hier aus dem Ruder. Ausnahmegenehmigungen werden offenbar routinemäßig täglich erteilt. MfG
Meldung wurde eingetragen am
19.09.2025
Antwort
Der Grund für die genannte Landung während der Nachtflugbeschränkungszeit wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
17.09.2025
0.15
Registriernummer der Meldung2391241
Beschreibung der Meldungder zweite Tag hintereinander wo nach Mitternacht ein Linienflieger, der auch kein HC Flieger ist, hier landet. Was erfolgt von der zuständigen Behörde außer Ausnahmegenehmigungen zu erteilen? Nächtlicher Fluglärm macht krank! MfG
Meldung wurde eingetragen am17.09.2025
AntwortDer Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den späten Nachtflug während der Nachtflugbeschränkungszeit wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 17.09.2025 um 00:14 Uhr landete der Flug KL 1767 aus Amsterdam.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 21:45 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren die Wetterverhältnisse in Amsterdam.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Für die Entscheidungen über die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen prüft die Genehmigungsbehörde zunächst, ob anhand der rechtlichen Vorgaben (LuftVG, Flughafengenehmigung) ein begründeter Fall vorliegt. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung darüber, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Hierbei sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Einerseits ist dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm Rechnung zu tragen.
Andererseits ist das Interesse an der Erteilung der Ausnahmeerlaubnis zumeist zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr zu sehen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025):
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
16.09.2025
0.20 Uhr
Registriernummer der Meldung2391238
Beschreibung der MeldungBeschwerde über einen Kurzstreckenflieger der nach Mitternacht landete. War auch kein HC Flieger. Die Ausnahmen gegen die Nachtflugbeschränkungen nehmen überhand. Nächtlicher Fluglärm macht krank ! MfG
Meldung wurde eingetragen am16.09.2025
AntwortDer Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den späten Nachtflug während der Nachtflugbeschränkungszeit wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 16.09.2025 um 00:28 Uhr landete der Flug KL 1767 aus Amsterdam.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 21:45 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren die Wetterverhältnisse in Amsterdam.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874