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Pflanzenliste für Bäume und Sträucher in der Stadtgemeinde Bremen

im Rahmen des Bremer Begrünungsortsgesetzes

Von der Unteren Naturschutzbehörde für die Stadtgemeinde Bremen bekannt gemachte Liste gem. § 3 Ortsgesetz über die Begrünung von Freiflächen und Flachdachflächen in der Stadtgemeinde Bremen.

Die in dieser PDF (pdf, 58 KB) unter 1. und 2. gelisteten Arten und Sorten von Bäumen und Sträuchern werden wegen ihrer positiven Wirkungen auf die biologische Vielfalt, insbesondere als Nahrungsgrundlage und Lebensstätten für Insekten und Vögel, zur Verwendung in der Stadtgemeinde Bremen empfohlen. Auf ihre spezielle Standorteignung entsprechend den örtlichen Boden- und Wasserverhältnissen ist zu achten.
Ab dem 2. März 2020 dürfen in der freien Natur Gehölze und Saatgut nur noch innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden (§ 40 Absatz 1 Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz). Hier werden Baumschulen genannt, die gebietseigene Gehölze produzieren und/oder liefern können. Zertifizierte heimische Gehölze für das norddeutsche Tiefland sind auch über die Erzeugergemeinschaft für standortheimische Baumschulerzeugnisse w.V. (ESB zu beziehen.

Begrünungsortsgesetz Bremen

Tipps zur bienenfreundlichen Bepflanzung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Leitfaden zur Verwendung von regionalem Saatgut und gebietseigenen Gehölzen in Bremen

Grundlage dieses Leitfadens (pdf, 1.2 MB) ist § 40 Absatz 4 Nr. 1 BNatSchG, nach welchem nur noch bis einschließlich 1. März 2020 ohne Genehmigung der zuständigen Behörde Gehölze und Saatgut in der freien Natur außerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden dürfen.
Vor allem für Kompensationsmaßnahmen, bei welchen großflächige Begrünungsmaßnahmen vorgesehen sind, ist eine Verwendung von regionalem Saatgut, sowie Gehölzen relevant.
Der Leitfaden enthält neben den rechtlichen Grundlagen Informationen über das Regiosaatgutkonzept, Anbieter von Regiosaatgut, Ansaat und Pflege von Regiosaatgut und alternative Samengewinnung sowie über gebietseigene Gehölze für Gehölzpflanzungen in der freien Natur außerhalb des Waldes und für forstwirtschaftliche Zwecke.
Der Anhang des Leitfadens enthält verschiedene Artenlisten.
Anhang 1: Liste der in Bremen für Regiosaatgut in Frage kommenden Arten.
Anhang 2: Liste geeigneter Gehölze für Pflanzungen in der freien Natur in Vorkommensgebiet 1 (Norddeutschland mit Bremen)
Anhang 3: Nach Böden differenzierte Liste geeigneter Gehölze für Pflanzungen in der freien Natur in Bremen
Anhang 4: Liste der unter das Forstvermehrungsgesetz fallenden Gehölze

Zertifiziertes Regiosaatgut ist zu beziehen über info@saaten-zeller.de oder info@rieger-hofmann.de.
Hier werden Baumschulen genannt, die gebietseigene Gehölze produzieren und/oder liefern können. Zertifizierte heimische Gehölze für das norddeutsche Tiefland sind auch über die Erzeugergemeinschaft für standortheimische Baumschulerzeugnisse w.V. (ESB) zu beziehen.