Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung in Bremen ist der sogenannte Feuchtgrünlandring, der die Stadt umgibt. Aufgrund sehr bedeutsamer Vorkommen von gefährdeten Wiesenvögeln und Rastvögeln sowie einer Vielzahl seltener Arten der Grünland-Grabenbiotope, hat das Land eine überregionale Verantwortung. Nahezu alle diese Grünlandgebiete sind als Natura 2000- und/oder als Naturschutzgebiet geschützt.
Das schutzwürdige Grünland ist die wirtschaftliche Grundlage für rund 145 landwirtschaftliche Betriebe. Die Grünlandnutzung ist gleichzeitig Voraussetzung für den Naturschutz. Hier bestehen vielfältige Abhängigkeiten, aber auch Zielkonflikte.
In Bremen gab es über viele Jahre grundlegende Konflikte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft. So wurde die Meldung des Bremer Blocklandes als Vogelschutz- und FFH-Gebiet Anfang der 2000er-Jahre von einigen Landwirten bis hin zum Europäischen Gerichtshof beklagt, einige NSG-Ausweisungen führten zu großen Protesten.
Bei der hoheitlichen Sicherung der großen Natura 2000-Grünlandgebiete kombiniert die Naturschutzbehörde seit dem Jahr 2000 den Grundschutz in Form von LSG-Verordnungen mit freiwilligen Agrarumwelt- und Artenschutzmaßnahmen. Diese Strategie wird durch eine intensive Betreuung der Schutzgebiete begleitet und gesteuert, mit der Bremen bereits seit Anfang der 1990er Jahre gute Erfahrungen in einigen Naturschutzgebieten gemacht hatte.
Im größten und für die Landwirtschaft bedeutendsten Bremer Grünlandgebiet, dem 3.000 Hektar großen Blockland, erwies sich dabei ein vom Bremer BUND initiiertes Projekt zum freiwilligen Wiesenvogelschutz als „Türöffner“ und Wegbereiter für die Kooperation. Seit 2004 wurden dort Ansätze zum Wiesenvogelschutz auf intensiv genutzten Grünlandflächen erprobt und weiterentwickelt, die sowohl bei den Landwirten auf großes Interesse stießen als auch früh erste Erfolge zeigten.
In der Folge entwickelte sich dieses Projekt zum Kern eines umfassenden Gebietsmanagements für alle großen Grünlandschutzgebiete. Das Ziel: Naturschutzmaßnahmen kooperativ entwickeln und umsetzen.
Für die fachliche Gesamtsteuerung ist die Naturschutzbehörde zuständig, die Steuerung der operativen Umsetzung liegt bei der Hanseatische Naturentwicklung (haneg), die Betreuung vor Ort wurde an die BUND-Umweltdienstleistungsgesellschaft beauftragt. Für die Schutzgebiete im Bereich der Wümmeniederung besteht eine Betreuungsvereinbarung mit der Stiftung NordWestNatur.
Um einen engen Kontakt zwischen allen Seiten herzustellen, spielen Gebietsbetreuer*innen eine zentrale Rolle. Sie sind im Gelände präsent und ansprechbar, kommen auf die Höfe und sind auch mal am Sonntag erreichbar. So kümmern sie sich z.B. um Abstimmungen mit der Naturschutzbehörde zur flexiblen Umsetzung der landwirtschaftlichen Nutzung. Vor allem die personelle Kontinuität ist hier für die Entwicklung von Vertrauen essentiell.
Voraussetzung für eine funktionierende Kooperation: Kommunikation und die Bereitschaft, die Interessen und Ziele des Gegenübers zu akzeptieren, um auf dieser Basis Kompromisse zu finden und gemeinsame Interessen zu identifizieren. Dieser Weg ist für beide Seiten mitunter „schmerzhaft“, weil dem Kompromiss meist ein subjektiver Verzicht vorausgeht. Aber die Erfahrungen zeigen, dass selbst bei vermeintlich konträren Interessen durch Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten Erfolge für den Naturschutz erzielt werden können.
Das Gebietsmanagement trifft mittlerweile auf breite Akzeptanz bei allen Akteuren.
Das Projekt „Kooperatives Gebietsmanagement und Maßnahmenplanung in Natura-2000- und Naturschutzgebieten in der Freien Hansestadt Bremen 2025 – 2027“ wird nach der Richtlinie „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt — BiolV“ im Rahmen des Förderkonzeptes KLARA aus Mitteln des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und hat eine Laufzeit von 2025 – 2027. Projektträgerin ist SUKW.
Durch die Projekte zum kooperativen Schutzgebietsmanagement ist es in den vergangenen Jahren gelungen, die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu stärken. Durch gewachsenes gegenseitiges Verständnis und Vertrauen wurde ein Fundament geschaffen, auf dem naturschutzfachlich erfolgreiche Projekte ruhen und erfolgreich verlaufen konnten. Maßgeblichen Anteil an dem bisher Erreichten spielen die Gebietsbetreuenden in den Gebieten.
Um die positive Zusammenarbeit weiter zu stärken und vor allem langfristig zu erhalten, soll das Gebietsmanagement dauerhaft abgesichert werden. Da sowohl bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben als auch bei den Akteuren des Naturschutzes ein Generationswechsel ansteht, ist es an der Zeit eine dauerhafte Lösung für das erfolgreiche Schutzgebietsmanagement zu etablieren – in enger Kooperation. Dafür haben der BUND Landesverband Bremen e.V., die Stiftung NordWestNatur, der Bremische Landwirtschaftsverband e.V. und die Landwirtschaftskammer Bremen eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit SUKW geschlossen.
Gemeinsames Ziel der Projektpartner ist es, für die Stadtgemeinde Bremen ein kooperativ getragenes Naturschutzzentrum zu etablieren und damit die Zusammenarbeit der Akteure noch einmal auf eine neue Stufe zu heben.
Das Projekt „Konzeptionierung und Etablierung eines Naturschutzzentrums zur Weiterentwicklung des Kooperativen Schutzgebietsmanagements in der Stadtgemeinde Bremen 2025 - 2027“ wird nach der Richtlinie „Netzwerke und Kooperationen – RL NuK“ im Rahmen des Förderkonzeptes KLARA aus Mitteln des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und hat eine Laufzeit von 2025 – 2027. Projektträgerin ist SUKW.
Das ökologische Grabenräumprogramm ist fester Bestandteil des praktischen Naturschutzes in Bremen und zeigt, wie gut Naturschutz, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft zusammenarbeiten können. Bereits seit Ende der 1980er Jahre entwickelt, wird es heute in allen bremischen Grünlandgebieten erfolgreich umgesetzt.
Leitlinien der naturverträglichen Grabenräumung
Mit dem Programm ist es in den vergangenen 30 Jahren gelungen, die wertvollen Grabenlebensräume für Schlammpeitzger, Krebsschere & Co. zu erhalten, ohne die verschiedenen Belange der Akteure aus den Augen zu verlieren. Ein Beispiel für kooperativen Naturschutz.
Neben den Gräben haben auch die zahlreichen in die Grünlandareale eingestreuten Kleingewässer und Senken (Bombentrichter, Blänken, Flutmulden) eine hohe Naturschutzfachliche Bedeutung. Um die Bedeutung zu erhalten, sind in unregelmäßigen Abständen Wiederherstellungsmaßnahmen (z.B. Entschlammung, Ufermahd / Gehölzentfernung am Ufer/ Neugestaltung) notwendig. Diese Maßnahmen werden im Rahmen des Kleingewässerprogramms umgesetzt.
Das Projekt „Ökologisches Grabenräumprogramm & Kleingewässerprogramm in der Freien Hansestadt Bremen 2025 - 2027“ wird nach der Richtlinie „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt — BiolV“ im Rahmen des Förderkonzeptes KLARA aus Mitteln des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und hat eine Laufzeit von 2025 – 2027. Projektträgerin ist SUKW.
Das Integrierte Erfassungsprogramm (IEP) ist eine wesentliche fachliche Grundlage für die vielfältigen Aufgaben des Naturschutzes in Bremen und unterstützt konkret insbesondere das Management der Schutzgebiete sowie darüber hinaus unter anderem:
Durch das Integrierte Erfassungsprogramm entsteht eine einheitliche Datenbasis, die es erlaubt, Abfragen und Analysen fundiert und zeitnah durchzuführen. Durch die Bündelung der verschiedenen Untersuchungen werden doppelte Erfassungen verhindert und vorhandene Synergien unter Kostengesichtspunkten optimal genutzt.
Damit leistet das IEP einen bedeutenden Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000, der Naturschutzgebiete und dem Erhalt und Verbesserung der biologischen Vielfalt.
Das Projekt „Integriertes Erfassungsprogramm Bremen 2025 bis 2027 (IEP)“ wird nach der Richtlinie „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt — BiolV“ im Rahmen des Förderkonzeptes KLARA aus Mitteln des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und hat eine Laufzeit von 2025 – 2027. Projektträgerin ist SUKW.
Ergänzend zum IEP finden im Bereich der Borgfelder Wümmewiesen, Oberneulander Wümmeniederung und Oberneulander Schnabel managementbegleitende Untersuchungen durch die Nordwestdeutsche Stiftung für Tier- und Naturschutz (Stiftung Nordwestnatur – NWN) statt.
Das Projekt „Monitoring Wümmewiesen 2025-2027“ wird nach der Richtlinie „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt — BiolV“ im Rahmen des FFörderkonzeptes KLARA aus Mitteln des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und hat eine Laufzeit von 2025 – 2027. Projektträgerin ist SUKW.