Der GPK Teil I wurde 2007 veröffentlicht. Ihm folgt 2021 der GPK Teil III. Beide Pläne wurden gemeinsam durch die Länder Bremen und Niedersachsen aufgestellt und informieren u.a. darüber, welche Maßnahmen zur langfristigen Gewährleistung des Hochwasserschutzes entlang der Unterweser und den Nebenflüssen im Land Bremen erforderlich sind.
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Ziel des Hochwasserrisikomanagements ist es, die Gefahren, die Hochwasser auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das kulturelle Erbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt, zu verringern und den Umgang mit den Hochwassergefahren zu verbessern.
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Im Land Bremen sind hochwassergefährdete Gebiete entlang der tidebeeinflussten Unterweser sowie Überschwemmungsgebiete an der Mittelweser und den Nebenflüssen per Verordnung festgesetzt.
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Hochwasserschutzanlagen sind für das Land Bremen und die hier lebenden Menschen von elementarer Bedeutung. Dementsprechend sind bestehende Hochwasserschutzanlagen in ihrem Bestand zu sichern.
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Flüsse und Gräben sind die Lebensadern in unserer Landschaft, dienen aber in erster Linie dem Abführen von Niederschlagswasser und wirken so in niederschlagsreichen Perioden der Überschwemmung und Vernässung der Grundstücke entgegen.
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Umgang mit Anlagen im Bereich bzw. in der Nähe von bestehenden Hochwasserschutzanlagen
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Hier finden Sie Formulare der wasserrechtliche Verfahren und ihre rechtliche Behandlung.
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In der folgenden Übersicht erhalten Sie eine Auflistung der wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen.
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Hier finden Sie den aktuellen Planungsstand der Stadtstrecke am linken Weserufer.
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Hier finden Sie Informationen zu den Allgemeinverfügungen zu Widmungen von Hochwasserschutzanlagen
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Hier finden Sie die Präsenz der Starkregenpartnerschaft Blumenthaler Aue.
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Hier finden Sie die Präsenz der Sturmflutpartnerschaft Pauliner Marsch & Im Suhrfelde
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Hier finden Sie Informationen zum Pegelnetz für die Erfassung der Grundwasserstände.
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