Boden ist die oberste Schicht der Erdkruste und bildet die Schnittstelle zwischen Atmosphäre und festem Erdgestein. Die große Bedeutung des Bodens ist dabei nur wenig bekannt. Intakte Böden sind - neben Wasser und Luft - eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gesunde und belebte Umwelt. Sie sind Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und erfüllen mit ihren Wasser- und Nährstoffkreisläufen zahlreiche Funktionen im Naturhaushalt. Ohne Boden wäre kein Leben außerhalb der Gewässer denkbar.
Für uns Menschen stellt der Boden die zentrale Ernährungsgrundlage und Rohstoffquelle dar, zugleich dient er als Fläche für Siedlung, Erholung und Wirtschaft. Darüber hinaus ist er ein Archiv, das die vielfältigen Einflüsse aus der Natur- und Kulturgeschichte speichert. Mit seinen Filter-, Puffer-, und Stoffumwandlungseigenschaften trägt er wesentlich zum Schutz wertvollen sauberen Grundwassers bei. Natürliche Böden sind das Ergebnis jahrtausendelangen Zusammenwirkens von Ausgangsgestein, Klima und biologischer Aktivität. Die Neubildung eines Zentimeters Bodenkrume dauert rund 200 bis 300 Jahre. Unsere heutigen Böden haben für ihre Entstehung nach der letzten Eiszeit einen Zeitraum von rund 10.000 Jahren gebraucht.
Bedingt durch die historische Entwicklung wirtschaftlicher Aktivität und fortschreitender Industrialisierung war verstärkt seit Ende des 19. Jahrhunderts auch in Bremen und Bremerhaven die Gesamtfläche der gewerblich-industriell genutzten Standorte gewachsen. Mit den ebenfalls zunehmenden Stoffströmen wuchs parallel u.a. auch der Bedarf zur Entsorgung von Abfällen, die zunächst dezentral, im Laufe der Zeit mehr und mehr auf größeren Zentraldeponien am damaligen Stadtrand abgelagert wurden. Heute ist bekannt, dass frühere Praktiken im Umgang mit gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen vielfach zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen geführt haben, die auch nach Jahrzehnten und Jahrhunderten noch erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt darstellen können.
Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Dies kann z.B. bei erheblichen Verunreinigungen des Bodens mit gesundheits- und / oder grundwassergefährdenden Schadstoffen der Fall sein.
Als Altlasten bezeichnet man Grundstücke stillgelegter Deponien (Altablagerungen) der kommunalen oder gewerblichen Abfallentsorgung oder gewerblich-industrieller Altstandorte auf denen früher mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist und durch die heute schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren, für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Der Beginn der systematischen Altlastenaufarbeitung in der Praxis der Bundesländer wie auch in Bremen reicht bis in die 1980er Jahre zurück. 1998 bzw. 1999 traten das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) bzw. die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft, welche seitdem die bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für den Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen bilden.
Einen Überblick zum aktuellen Aufarbeitungsstand in Bremen und in den Bundesländern vermitteln die regelmäßig veröffentlichten „Bundesweiten Kennzahlen zur Altlastenstatistik“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Gleichwohl sind die Daten infolge unterschiedlicher Erfassungsreglungen und der jeweils eingespielten Praxis in den einzelnen Bundesländern nicht geeignet, belastbare Zahlenvergleiche anzustellen.
Einen Überblick über die Situation in den Stadtstaaten und Niedersachsen als Flächenstaat vermittelt nachfolgende Tabelle.
Berlin | Bremen | Hamburg | Niedersachsen | |
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06/2023 | 06/2023 | 07/2023 | 07/2023 | |
Gefahrenverdacht abzuklären | 6.152 | 3.424 | 235 | 14.216 |
Gefahrenverdacht ausgeräumt | 1.047 | 1.354 | 5.364 | 4.430 |
Altlasten | 912 | 350 | 522 | 4.058 |
Sanierung abgeschlossen | 281 | 759 | 715 | 3.034 |
Altlastverdächtige Flächen (landesspezifische Angaben) | 6.152 | 3.548 | 1.540 | 101.008 |
Die vollständige, bundesweite Altlastenstatistik ist auf der Seite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) veröffentlicht. Die Aufstellung belegt, dass der Umgang mit Altlasten auch heute noch für unsere Gesellschaft eine komplexe und langfristige Aufgabe mit den wesentlichen Elementen Altlastenerfassung, Altlastenbeurteilung und Altlastensanierung darstellt.
Die systematische Ersterfassung von Altlasten basiert auf der Auswertung geeigneter Quellen, aus denen liegenschaftsbezogene, altlastenrelevante Hinweise gewonnen und verfügbar gemacht werden können.
Für die Stadtgemeinde Bremen werden solche Flächen durch die Bodenschutzbehörde erfasst. Die Ersterfassung der Altablagerungen ist weitgehend abgeschlossen. Unterlagen und Archive der ehemals für die kommunale Abfallentsorgung zuständigen Ämter und Einrichtungen sind ausgewertet. Ergänzt wurde diese Datenbasis durch Auswertung von historischen Kartenwerken und Luftbildern.
Derzeit sind in der Stadtgemeinde Bremen 131 Altablagerungen bekannt, von denen 40 in der Überwachung sind. Die Lage dieser Altablagerungen ist in der interaktiven Karte aus dem Bereich Bodenschutz dargestellt.
Die Altablagerungen sind in der Karte rot dargestellt.
Sie können sich direkt in der Karte bewegen und zoomen oder in dem Suchfeld eine Adresse eingeben.
Im Rahmen der Ersterfassung von Altstandorten sind in der Stadtgemeinde Bremen folgende Quellen bisher ausgewertet und in Form von Datenbanken verfügbar:
Historische Adressbücher seit 1800, Kriegszerstörungsakten, Altakten des ehemaligen Wasserwirtschaftsamtes, des Gewerbeaufsichtsamtes, der Bauordnungsämter sowie Gewerbeanmeldungen bei der Verwaltungspolizei (Stadtgemeinde Bremerhaven) und des Hafenamtes (Übersee- und Fischereihafengebiete Bremerhavens).
Die Ersterfassung wird beständig ergänzt bzw. nach neueren Erkenntnissen überarbeitet. Dieser Datenbestand dient obligatorisch als Grundlage für alle weiteren gezielten Recherche- und Untersuchungsmaßnahmen, die grundstücks-, gebiets- oder z.B. auch branchenbezogen durchgeführt werden können.
Veranlassung für gezielte weitere Ermittlungsschritte sind neben der systematischen Altlastenerfassung durch die Bodenschutzbehörden auch die Anfragen Dritter im Zusammenhang mit Grundstücksverkehr oder Bauvorhaben, die Aufstellung von Bebauungsplänen, sonstige Planverfahren und insbesondere Umweltschutzbeschwerden sowie Anzeigen von Boden- und/oder Grundwasserverunreinigungen.
Sobald sich Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast erhärten, also eine sogenannte Altlastenverdachtsfläche vorliegt, sind weitere Ermittlungen des Sachverhalts erforderlich. Je nach Bestimmtheit des Verdachts stehen hier zunächst die Bodenschutzbehörde oder unmittelbar der bodenschutzrechtlich Verantwortliche (i.d.R. Grundstückseigentümer, Verursacher oder "Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück") für die Durchführung solcher Schritte in der Pflicht.
Besonders aufwändig ist die Verfolgung und Begründung eines "hinreichenden Verdachts" bei festgestellten Grundwasserverunreinigungen insbesondere durch organische Schadstoffgruppen wie z.B. leichtflüchtige, chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) oder so genannte Teeröle aus polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Die eindeutige Lokalisierung der kontaminationsverursachenden Schadstoffquelle, sowohl zur Heranziehung von Verantwortlichen als auch für die technische Planung von Sanierungsmaßnahmen unabdingbar, stellt erhebliche materielle, zeitliche und fachliche Anforderungen. Nähere Informationen zu diesem Problembereich und den gegenwärtigen Kenntnisstand finden sich im Abschnitt Grundwasserverunreinigungen durch Altlasten.
Aus Altablagerungen können Schadstoffe austreten, die in das Oberflächen- und Grundwasser gelangen sowie Luft und Boden verunreinigen. Durch diese Schadstoffe können Pflanzen, Tiere und Menschen gefährdet sein.
Von den 131 in der Stadtgemeinde Bremen bekannten Altablagerungen werden derzeit 40 im Rahmen des Überwachungsprogramms für Altablagerungen in der Stadtgemeinde Bremen überwacht.
Ziel der Überwachung ist das kontinuierliche Sammeln von Erkenntnissen zum langfristigen Austragsverhalten der Altlablagerung und insbesondere ihr Einfluss auf die Umwelt.
Die Überwachung von Altlablagerungen ist eine sinnvolle Ergänzung oder im Einzelfall sogar eine Alternative zu aufwendigen Sanierungen.
Die Lage der Altablagerungen in der Stadtgemeinde Bremen ist in der interaktiven Karte aus dem Bereich Bodenschutz dargestellt.
Die Altablagerungen sind in der Karte rot dargestellt.
Sie können sich direkt in der Karte bewegen und zoomen oder in dem Suchfeld eine Adresse eingeben
Informationen zu altlastenbedingten Grundwasserverunreinigungen im Land Bremen
erhalten Sie unter Grundwasserverunreinigungen durch Altlasten
Informationen über chemische Reinigungen erhalten Sie hier: Flyer über Chemische Reinigungen in Bremen (pdf, 958.4 KB)
Postadresse:
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen
Bearbeitung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
Für den Bereich der Hafengebiete in Bremerhaven:
Für den Bereich der Stadtgemeinde Bremerhaven: