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Ansprechpersonen Lärm

Haben Sie eine konkrete Lärmbeschwerde oder wollen sich zur Lärmsituation an Ihrem Wohnort informieren? Je nach Lärmart gibt es dazu verschiedene Ansprechpersonen in Bremen.
Wählen Sie aus dem Menü unten einfach die für Sie relevante Lärmquelle aus und informieren Sich über die zuständige Behörde. Bei einzelnen Lärmarten sind zudem Informationen z.B. zur Rechtsgrundlage und Vorschriften angegeben.

Beispiele für Lärmquellen

  • gewerbliche Bauarbeiten (Arbeiten zur Errichtung, Änderung, Unterhaltung baulicher Anlagen sowie deren Abbruch)
  • durch Firmen durchgeführte Bauarbeiten in Wohnungen

Kein Baulärm ist der Lärm durch Heimwerkertätigkeiten von Privatpersonen. Dieser Lärm ist dem Nachbarschaftslärm zuzuordnen.

zuständige Behörde
Bei Fragen und Beschwerden zum Thema Baulärm, Staubbelastung an Baustellen u.ä. ist der Bereich Arbeitsschutz der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen zuständig.

Rechtsgrundlage/Vorschriften
AVV Baulärm, 32. BImSchV, Bremisches Immissionsschutzgesetz

Betrieb von Rasenmähern, Rasentrimmern und vergleichbaren Geräten

  • NICHT erlaubt an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und 19 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
  • Regelungen gelten nicht in Gewerbe- und Industriegebieten
  • gewerblicher Einsatz auch zwischen 13 und 15 Uhr erlaubt

Betrieb von Motorkettensägen, Laubbläsern und Laubsammlern

  • NICHT erlaubt an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und 17 bis 9 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
  • Regelungen gelten nicht in Gewerbe- und Industriegebieten
  • gewerblicher Einsatz auch zwischen 13 und 15 Uhr erlaubt, sofern ein Umweltzeichen nach Verordnung (EG) Nr. 66/2010 vorhanden ist

zuständige Behörde
Für die Einhaltung der Betriebszeiten sind die Ortspolizeibehörden zuständig.

Rechtsgrundlage/Vorschriften
Bremisches Immissionsschutzgesetz
Abweichend von der Bundesgesetzgebung in der 32. BImSchV gelten die Beschränkungen auch z.B. in Mischgebieten.

zuständige Behörde

Anja Gätjen

Fluglärmschutzbeauftragte

Postanschrift:
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen


Luftfahrtbehörde bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Weitere Infos auf den Informationsseiten für Fluglärm.

Definition Freiluftparty

  • nicht kommerzielle Feier mit elektronisch verstärkter Musik auf öffentlichen Flächen
  • nicht als Freiluftparty zählen Geburtstagsfeiern, Familienfeste und Betriebsfeiern

zuständige Behörden für die Genehmigung und im Beschwerdefall
Ordnungsamt, Ref. 10

Rechtsgrundlage/Vorschriften
Ortsgesetz über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys
LAI Freizeitlärmrichtlinie (auf der Homepage unter Physikalische Einwirkungen)

zuständige Behörde

zuständige Behörde
Polizei Bremen

zusätzliche Informationen
Der Wunsch nach stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (Blitzer) kann über den Ortsbeirat adressiert werden. Die Ortsbeiräte haben zudem die Möglichkeit, Geschwindigkeitsmesstafeln aufstellen zu lassen. Auch hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ortsbeirat.

zuständige Behörde

Gewerbeaufsichtsamt des Landes Bremen

Parkstraße 58/60
28209 Bremen

+49 421 361-6260
+49 421 361-6522
E-Mail

Ob ein Gewerbebetrieb in einem Wohn- oder Mischgebiet zulässig ist, ist zunächst von der zuständigen Bauordnung zu klären.

Weitere Informationen zum Gewerbelärm finden Sie auf der Fachinformationsseite.

Rechtsgrundlage/Vorschriften
TA Lärm

nicht zum Gewerbelärm nach TA Lärm zählen:

Beispiele für Nachbarschaftslärm

  • laute Partys und Musikwiedergabe im privaten Kontext
  • Heimwerkerarbeiten in der Wohnung oder im Garten
  • Betrieb von Fahrzeugen auf privatem Gelände

Informationen zu den Betriebszeiten von Rasenmähern und Laubbläsern sind im Abschnitt Betriebszeiten von Rasenmähern und Laubbläsern zu finden.

zuständige Behörde
Ortspolizeibehörde (Polizei oder Ordnungsamt)
Bei regelmäßig wiederkehrender Störung ist die Problemlage auf dem zivilrechtlichen Wege (z.B. über eine*n Anwält*in) zu klären.

zuständige Behörde

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Der Bahnlärmbeauftragte

Postanschrift:
Contrescarpe 72
28195 Bremen


Beschwerden zum Lärm von Straßenbahnen nimmt auch das Beschwerdemanagement der BSAG über deren Homepage entgegen.

Rechtsgrundlage/Vorschriften
16. BImSchV

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite zum Bahnlärm.

zuständige Behörde

Gewerbeaufsichtsamt des Landes Bremen

Parkstraße 58/60
28209 Bremen

+49 421 361-6260
+49 421 361-6522
E-Mail

Rechtsgrundlage/Vorschriften
Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV

Dem Sportanlagenlärm zuzurechnende Geräusche

  • Geräusche durch technische Einrichtungen und Geräte
  • Geräusche durch die Sporttreibenden
  • Geräusche durch die Zuschauer*innen und sonstigen Nutzer*innen
  • Geräusche, die von Parkplätzen auf dem Anlagengelände ausgehen

Für den Lärm durch Geräte der Platzpflege siehe im Abschnitt Betriebszeiten von Rasenmähern und Laubbläsern

Im Zuge der Energiewende und durch die Förderung erneuerbarer Energien entstehen zunnehmend Heizungsanlagen mit Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke in Wohngebieten. Gerade im Wohnbereich und Wohnumfeld werden deren Geräuschpegel als störend empfunden, insbesondere wenn die Geräte in der Nacht laufen und sich in unmittelbarer Nähe von Wohnungen befinden. Das Problem besteht gegenwärtig darin, dass vor dem Einbau solcher Anlagen oft keine schalltechnische Begutachtung erfolgt. Zum Schutz gegen Lärm durch solche Geräte in Wohngebieten hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) daher einen Leitfaden (auf der Homepage unter Physikalische Einwirkungen) erarbeitet. Dieser Leitfaden enthält auch Hinweise für die Bauleitplanung und die Bauordnung.

Zudem gibt es einen Onlinerechner des Landes Sachsen-Anhalt auf Basis des LAI-Leitfadens.
Hinweis zum Onlinerechner:
Wenn sichergestellt ist, dass außer der betrachteten Wärmepumpe keine weiteren Geräte z.B. von Nachbar*innen auf den Immissionsort einwirken oder zukünftig durch Zubau hinzu kommen könnten, kann es ausreichend sein, die Einhaltung des Immissionsrichtwerts nach TA Lärm ohne das Irrelevanz-Kriterum sicherzustellen. Hierzu kann im Abschnitt "Reflexionen" der Anpassungswert auf -6 dB(A) gesetzt werden. Der Mindestabstand verringert sich dadurch entsprechend.

Straßenverkehrslärm allgemein

Herr Stellan Teply

Ansprechpartner Umgebungslärm

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

Tempo 30
Amt für Straßen und Verkehr

Autobahnen
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nordwest | Außenstelle Verden
Hamburger Straße 26
27283 Verden (Aller)

Geschwindigkeitsüberschreitung und Autoposing
siehe im Abschnitt Geschwindigkeitsüberschreitung und Autoposing.

zuständige Behörden für die Genehmigung und im Beschwerdefall
Beim Veranstaltungslärm liegt die Zuständigkeit im Regelfall bei der für die Fläche verantwortliche Behörde. Das unterscheidet sich je nach Art der Fläche.
Für einige uns bekannte Beispiele sind die Behörden im Folgenden genannt:

  • Breminale - Beschwerdemanagement über die Kontaktdaten auf der Breminale Homepage
  • Konzerte Bürgerweide - Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
  • Summer Sounds - Umweltbetriebe Bremen
  • Veranstaltungen Domshof/Marktplatz - Ordnungsamt
  • Weihnachtsmärkte - meist Ordnungsamt

Rechtsgrundlage/Vorschriften
LAI Freizeitlärmrichtlinie (auf der Homepage unter Physikalische Einwirkungen)

Für Lärm von Freiluftpartys siehe im Abschnitt Freiluftpartys.

zuständige Behörde

Gewerbeaufsichtsamt des Landes Bremen

Parkstraße 58/60
28209 Bremen

+49 421 361-6260
+49 421 361-6522
E-Mail

Rechtsgrundlage/Vorschriften
TA Lärm
LAI Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) (auf der Homepage unter Physikalische Einwirkungen)