Haben Sie eine konkrete Lärmbeschwerde oder wollen sich zur Lärmsituation an Ihrem Wohnort informieren? Je nach Lärmart gibt es dazu verschiedene Ansprechpersonen in Bremen.
Wählen Sie aus dem Menü unten einfach die für Sie relevante Lärmquelle aus und informieren Sich über die zuständige Behörde. Bei einzelnen Lärmarten sind zudem Informationen z.B. zur Rechtsgrundlage und Vorschriften angegeben.
Beispiele für Lärmquellen
Kein Baulärm ist der Lärm durch Heimwerkertätigkeiten von Privatpersonen. Dieser Lärm ist dem Nachbarschaftslärm zuzuordnen.
zuständige Behörde
Bei Fragen und Beschwerden zum Thema Baulärm, Staubbelastung an Baustellen u.ä. ist der Bereich Arbeitsschutz der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen zuständig.
Rechtsgrundlage/Vorschriften
AVV Baulärm, 32. BImSchV, Bremisches Immissionsschutzgesetz
Betrieb von Rasenmähern, Rasentrimmern und vergleichbaren Geräten
Betrieb von Motorkettensägen, Laubbläsern und Laubsammlern
zuständige Behörde
Für die Einhaltung der Betriebszeiten sind die Ortspolizeibehörden zuständig.
Rechtsgrundlage/Vorschriften
Bremisches Immissionsschutzgesetz
Abweichend von der Bundesgesetzgebung in der 32. BImSchV gelten die Beschränkungen auch z.B. in Mischgebieten.
zuständige Behörde
Weitere Infos auf den Informationsseiten für Fluglärm.
Definition Freiluftparty
zuständige Behörden für die Genehmigung und im Beschwerdefall
Ordnungsamt, Ref. 10
Rechtsgrundlage/Vorschriften
Ortsgesetz über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys
LAI Freizeitlärmrichtlinie (auf der Homepage unter Physikalische Einwirkungen)
zuständige Behörde
zuständige Behörde
Polizei Bremen
zusätzliche Informationen
Der Wunsch nach stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (Blitzer) kann über den Ortsbeirat adressiert werden. Die Ortsbeiräte haben zudem die Möglichkeit, Geschwindigkeitsmesstafeln aufstellen zu lassen. Auch hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ortsbeirat.
zuständige Behörde
Ob ein Gewerbebetrieb in einem Wohn- oder Mischgebiet zulässig ist, ist zunächst von der zuständigen Bauordnung zu klären.
Weitere Informationen zum Gewerbelärm finden Sie auf der Fachinformationsseite.
Rechtsgrundlage/Vorschriften
TA Lärm
nicht zum Gewerbelärm nach TA Lärm zählen:
Beispiele für Nachbarschaftslärm
Informationen zu den Betriebszeiten von Rasenmähern und Laubbläsern sind im Abschnitt Betriebszeiten von Rasenmähern und Laubbläsern zu finden.
zuständige Behörde
Ortspolizeibehörde (Polizei oder Ordnungsamt)
Bei regelmäßig wiederkehrender Störung ist die Problemlage auf dem zivilrechtlichen Wege (z.B. über eine*n Anwält*in) zu klären.
zuständige Behörde
Rechtsgrundlage/Vorschriften
16. BImSchV
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite zum Bahnlärm.
zuständige Behörde
Rechtsgrundlage/Vorschriften
Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV
Dem Sportanlagenlärm zuzurechnende Geräusche
Für den Lärm durch Geräte der Platzpflege siehe im Abschnitt Betriebszeiten von Rasenmähern und Laubbläsern
Im Zuge der Energiewende und durch die Förderung erneuerbarer Energien entstehen zunnehmend Heizungsanlagen mit Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke in Wohngebieten. Gerade im Wohnbereich und Wohnumfeld werden deren Geräuschpegel als störend empfunden, insbesondere wenn die Geräte in der Nacht laufen und sich in unmittelbarer Nähe von Wohnungen befinden. Das Problem besteht gegenwärtig darin, dass vor dem Einbau solcher Anlagen oft keine schalltechnische Begutachtung erfolgt. Zum Schutz gegen Lärm durch solche Geräte in Wohngebieten hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) daher einen Leitfaden (auf der Homepage unter Physikalische Einwirkungen) erarbeitet. Dieser Leitfaden enthält auch Hinweise für die Bauleitplanung und die Bauordnung.
Zudem gibt es einen Onlinerechner des Landes Sachsen-Anhalt auf Basis des LAI-Leitfadens.
Hinweis zum Onlinerechner:
Wenn sichergestellt ist, dass außer der betrachteten Wärmepumpe keine weiteren Geräte z.B. von Nachbar*innen auf den Immissionsort einwirken oder zukünftig durch Zubau hinzu kommen könnten, kann es ausreichend sein, die Einhaltung des Immissionsrichtwerts nach TA Lärm ohne das Irrelevanz-Kriterum sicherzustellen. Hierzu kann im Abschnitt "Reflexionen" der Anpassungswert auf -6 dB(A) gesetzt werden. Der Mindestabstand verringert sich dadurch entsprechend.
Straßenverkehrslärm allgemein
Tempo 30
Amt für Straßen und Verkehr
Autobahnen
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nordwest | Außenstelle Verden
Hamburger Straße 26
27283 Verden (Aller)
Geschwindigkeitsüberschreitung und Autoposing
siehe im Abschnitt Geschwindigkeitsüberschreitung und Autoposing.
zuständige Behörden für die Genehmigung und im Beschwerdefall
Beim Veranstaltungslärm liegt die Zuständigkeit im Regelfall bei der für die Fläche verantwortliche Behörde. Das unterscheidet sich je nach Art der Fläche.
Für einige uns bekannte Beispiele sind die Behörden im Folgenden genannt:
Rechtsgrundlage/Vorschriften
LAI Freizeitlärmrichtlinie (auf der Homepage unter Physikalische Einwirkungen)
Für Lärm von Freiluftpartys siehe im Abschnitt Freiluftpartys.
zuständige Behörde
Rechtsgrundlage/Vorschriften
TA Lärm
LAI Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) (auf der Homepage unter Physikalische Einwirkungen)