Das Landesförderprogramm ergänzt die bestehenden Förderangebote des Bundes.
Die Landesförderung können Privatpersonen beantragen, wenn diese in einem bestehenden Gebäude im Land Bremen eine Öl-, Gas- oder mit Kohle betriebene Heizung oder eine elektrische Widerstandsheizung gegen eine klimafreundliche Form der Wärmeversorgung austauschen. Gasheizungen müssen hierbei zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein. Förderfähig sind der Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze, der Einbau von Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie der Einbau von Solarkollektoranlagen, die in Kombination mit Wärmepumpen betrieben werden. Die ergänzende Landesförderung wird dann so bemessen, dass die Gesamtförderung 60 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben entspricht.
Eine Antragstellung ist noch bis zum 31.08.2025 möglich. Nach diesem Datum eingehende Anträge müssen abgelehnt werden.
WICHTIG!
Bitte beachten Sie den Ablauf der Antragstellung - der Förderantrag und der Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn müssen als Erstes gestellt werden. Mit dem Erhalt der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn können Sie den Förderantrag bei der KfW stellen.
Alle Informationen zum Förderprogramm und die Antragsunterlagen finden Sie beim Projektträger unter www.heizungstausch-bab.de.
Neuer Projektträger für das Förderprogramm „Heizungstausch“
Bislang wurden die Förderanträge über den Projektträger swb Vertrieb Bremen GmbH abgewickelt. Ab dem 01.07.2025 übernimmt die BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH diese Aufgabe als neuer Projektträger.
BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
Telefon: 0421 96 00-40
E-Mail: heizungstausch@bab-bremen.de
Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie hier: www.heizungstausch-bab.de oder auf der regulären Website: www.bab-bremen.de
Alle bis zum Stichtag 30.06.2025 bei der swb eingereichten Unterlagen werden an die BAB übergeben und dort weiterbearbeitet.
Ab dem 01.07.2025 können Unterlagen nur noch bei der BAB eingereicht werden.
Anträge können bis zum 31.08.2025 eingereicht werden.
Anträge, die nach dem 31.08.2025 eingereicht werden, müssen abgelehnt werden.
Im Zuge des Projektträgerwechsels kann es zu Bearbeitungsverzögerungen kommen. Es wird gebeten von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Notwendige Nachfragen können an heizungstausch@bab-bremen.de gerichtet werden.