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Fluglärm - Ihre Meldung ist erwünscht

Online-Service Fluglärm

Der Online-Service Fluglärm bietet von Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürgern seit 2011 die Möglichkeit, Ihre Beschwerden über Fluglärm in Zusammenhang mit dem Flugbetrieb des Bremer Flughafens einzureichen. Die Eingabe über das Online-Formular erfolgt auf einfachem Weg möglichst mit exakten Angaben (z.B. Datum, Uhrzeit, Angaben zum Flugverlauf) für die Bearbeitung Ihrer Fluglärmbeschwerde.

Nach dem Absenden einer Beschwerde erhalten Sie automatisiert eine Registriernummer. Der Eintrag selbst ist erst nach Freischaltung durch die Behörde im Internet sichtbar. Adressdaten werden nicht angezeigt, personenbezogene Kommentare werden vor der Veröffentlichung gelöscht.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur sachliche und ernst gemeinte Einträge bearbeitet werden.

Sie können eine Fluglärmbeschwerde melden oder die eingetragenen Beschwerden lesen.

Bei Fluglärmbeschwerden zu den Nachtflügen während der Flugbeschränkungszeiten von 22:31 Uhr bis 05:59 Uhr werden die Gründe bei der Landesluftfahrtbehörde erfragt und im Online-Service Fluglärm die jeweilige Begründung genannt.

Informationen über Ausnahmeerlaubnisse zu den Nachtflugbeschränkungen sind auf den Internetseiten der Senatorin für Wissenschaft und Häfen zu finden. Dort werden auch Listen der Ausnahmeerlaubnisse seit 2013 veröffentlicht.

Das Onlinesystem Fluglärm bietet die Möglichkeit aktuelle Fluglärmbeschwerden zu Flugbewegungen, welche mit dem Verkehrsflughafen Bremen in Verbindung stehen, einzureichen. Der Service dient der Information der einzelnen Beschwerdeführenden und darüber hinaus durch die transparente Darstellung auch anderen Interessierten.

Nach dem Absenden Ihrer Fluglärmbeschwerde über das Eingabeformular im Online-Portal erfolgt automatisiert die Zuteilung einer Registriernummer. Sie gilt als Eingangsbestätigung.

Die Fluglärmbeschwerden können nach Freischaltung im Internet gelesen und über bestimmte Suchbegriffe wieder gefunden werden. Die Freischaltung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Es werden nur Eingaben freigeschaltet, die den allgemeinen Regeln nicht zuwider laufen.

Personenbezogene Daten der Beschwerdeführenden werden grundsätzlich nicht angezeigt. Das Onlinesystem ist kein Diskussionsforum.

In der Anfangszeit nach Einführung dieses Online-Portals wurden die Einträge jeweils nach 365 Tagen automatisch offline geschaltet, um das System zu entlasten. Diese Einschränkung wurde inzwischen aufgehoben, alle Datensätze bleiben 5 Jahre lang online. Die Freischaltung der zuvor archivierten Beschwerden wurde am 06.02.2015 vorgenommen, was bei einigen Datensätzen noch an dem Datum unter "Eingetragen" zu erkennen ist. Dies ist bei statistischen Online-Auswertungen (z.B. anhand von Suchbegriffen) zu beachten. Zuverlässige statistische Angaben zu den Beschwerden finden Sie in den jeweiligen Berichten der Fluglärmschutzbeauftragten.

Sie können Ihr Anliegen über das das Formular "Fluglärmbeschwerde eingeben" an uns senden. Dabei sind die mit einem Stern markierten Felder Pflichtfelder. Versuchen Sie über das Feld "Beschreibung" die Beobachtung so präzise wie möglich zu beschreiben. Die Redaktion behält sich allerdings vor, eingestellte Texte aus rechtlichen Gründen zu prüfen. Manchmal ist es notwendig, Hinweistexte zu kürzen oder unsachliche Inhalte, die nichts mit dem Anlass der Beschwerde zu tun haben, zu entfernen.

Der Bearbeitungsstand der Beschwerde kann anhand des Ampelsystems nachvollzogen werden:

*Eine rote Kennzeichnung bedeutet, dass die Beschwerde angenommen wurde, jedoch noch keine Bearbeitung erfolgte.

*Eine gelbe Kennzeichnung bedeutet, dass die Bearbeitung eingeleitet wurde, zur Erteilung einer Antwort jedoch noch Angaben, z.B. Informationen von dritter Seite ausstehen. Da die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau in den allermeisten Fällen keine eigene Zuständigkeit hat, ist sie auf die Zuarbeit anderer, auch von Bundesbehörden und Fluggesellschaften, angewiesen. Eine Gelbphase im Onlinesystem kann deshalb durchaus längere Zeit in Anspruch nehmen, bis die erforderlichen Unterlagen eingegangen und bewertet sind, um ein Ergebnis zu veröffentlichen.

Eine grüne Kennzeichnung bedeutet, dass die Beschwerde abschließend aufgeklärt ist. Das heißt konkret: Es kann eine Information erteilt werden, wie sich der Sachverhalt aus Sicht der Beteiligten darstellt. Das hinter der Beschwerde liegende Sachthema oder Problem ist selbstverständlich mit der Antworterteilung im Onlinesystem nicht gelöst. Es befindet sich auch nach Abschluss eine Beschwerde weiter in Bearbeitung.

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bearbeitet in ihrer Funktion als Fluglärmschutzbeauftragte die Eingaben und gibt das Ergebnis ihrer Untersuchung im Online-System bekannt. Zu den Aufgaben der Dienststelle gehören keine Vollzugsaufgaben.

Für die Bearbeitung der eingegangenen Fluglärmbeschwerden ist oft der Kontakt zu weiteren Stellen notwendig, wie z.B. zur Deutschen Flugsicherung GmbH zu Flugverläufen und Flughöhen oder der Landesluftfahrtbehörde zu Gründen für Nachtflüge während der Flugbeschränkungszeiten von 22:31 Uhr bis 05:59 Uhr. Für die Bearbeitung können auch Daten der neun Messstellen der Fluglärmmessanlage von der Flughafen Bremen GmbH herangezogen werden.

In der Regel besteht keine eigene Zuständigkeit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Dies betrifft z.B. die Prüfung von Verstößen gegen die Flughafengenehmigung, die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren oder militärische Flugbewegungen. Derartige Beschwerden werden an die jeweils zuständige Stelle abgegeben. Sofern von dort Informationen über den Ausgang des Vorgangs mitgeteilt werden, können diese – vorbehaltlich datenschutzrechtlicher Regelungen - im Onlinesystem ergänzt werden.

Zum militärischen Flugbetrieb ist anzumerken, dass die den Verkehrsflughafen Bremen anfliegenden Luftfahrzeuge der Bundeswehr den veröffentlichten Verfahren folgen. Die Strecke und Flughöhe wird nicht willkürlich gewählt. Zahlreiche in der Vergangenheit durchgeführte Untersuchungen beanstandeter Flugbewegungen konnten jeweils die vorschriftenkonforme Durchführung der standardisierten Anflugverfahren nachweisen. Nach vielfachem Kontakt zum Luftfahrtamt der Bundeswehr wird weiterhin dafür Sorge getragen, dass die Belastung der Bevölkerung durch notwendige militärische Flüge in Bremen so gering wie möglich gehalten wird.

Im Portal können Sie über die Status-Zeile Ihrer Beschwerde neben der Ampel den Stand die Bearbeitung Ihres Hinweises jederzeit verfolgen. Über Ihre E-Mail-Adresse, die Sie im Eingabeformular hinterlegen, erhalten Sie eventuelle Nachfragen der Verwaltung, die zur Klärung des Ereignisses notwendig sind.

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau untersucht regelmäßig und unabhängig von konkreten Beschwerden die Lärmsituation um den Flughafen, um Anknüpfungspunkte für Verbesserungen zu identifizieren und Lösungen zur Lärmminderung zu erarbeiten. Darüber hinaus werden statistische Auswertungen durchgeführt und Berichte angefertigt, die in der Regel vor Veröffentlichung der Fluglärmkommission zur Beratung vorgelegt werden. Dies kann z.B. von Vorschlägen zur Führung von Flugrouten über zeitliche Vereinbarungen zu Übungsanflügen bis hin zu Informationsveranstaltungen für Piloten reichen. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau nimmt dabei eine moderierende Rolle ein. Genehmigungen, Auflagen oder verbindliche Anweisungen kann die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau nicht erlassen.

Um Benutzung und Verständnis des Portals für alle nachvollziehbar zu gestalten, gelten die nachfolgenden Regeln:

*Das Onlinesystem Fluglärm dient der Meldung von aktuellen Beschwerden über einzelne Flüge und damit verbundene Lärmentwicklungen.

*Eine Beschwerde muss Angaben über den Stadtteil, die Uhrzeit und eine kurze Beschreibung des Ereignisses enthalten, um veröffentlicht werden zu können.

*Es werden nur sachbezogen Angaben publiziert. Beleidigende oder sachfremde Äußerungen im Sinne des Portals werden nicht eingestellt. Dies kann zu einer Kürzung bis hin zur kompletten Streichung einer Beschwerde führen. Kürzungen im Text werden kenntlich gemacht.

*Beschwerden über die Arbeitsweise von Behörden oder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind schriftlich an die jeweilige Dienststelle zu richten. Sie erfüllen nicht die Beschwerdebedingungen für das Fluglärmportal und werden auch dann nicht freigeschaltet, wenn sie über das Onlinesystem eingegeben werden und eine Registriernummer erteilt wurde.

*Nachfragen, die sich nur auf ein von einem/einer Beschwerdeführenden bereits eingestelltes Fluglärmereignis beziehen sowie mehrfache Einträge einer bereits beantworteten oder in Bearbeitung befindlichen Beschwerde derselben Personen werden nicht erneut eingestellt. Sie gehen auch nicht in die Beschwerdestatistik ein.

*Einträge zum militärischen Flugbetrieb werden im Onlinesystem bearbeitet und gehen in die Statistik ein.
Sie können sich direkt an die Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr mit Ihren Fragen und Beschwerden wenden. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800-8620730 können sich alle Bürgerinnen und Bürger direkt an das Luftfahrtamt der Bundeswehr wenden. Das Bürgertelefon steht Ihnen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr zur Verfügung.

*Die Landesbeauftragte für den Datenschutz hat mitgeteilt, dass Sachverhalte wie z.B. die Einleitung und der Ausgang von Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, Informationen über Organtransporte u.ä. aus Gründen des Datenschutzes nicht im Onlinesystem eingestellt werden dürfen. Beschwerden, die sich auf einen entsprechenden Sachverhalt beziehen, bekommen einen entsprechenden Hinweis und gelten als abschließend bearbeitet.

*Das Datenschutzkonzept sieht vor, dass alle Einträge nach Ablauf von 5 Jahren aus dem System gelöscht werden. Dabei ist der Zeitpunkt maßgebend, auf den sich die Beschwerde bezieht.

Hinweis

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