Die Führung akademischer Grade ist in Deutschland rechtlich geschützt. Insofern ist auch die Führung im Ausland erworbener Grade gesetzlich geregelt. Alle 16 Bundesländer haben hierzu Vorschriften erlassen, in der Regel im Rahmen der Landeshochschulgesetze.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachliegenden Infoblatt: Information über die Führung ausländischer Grade (pdf, 144.3 KB)
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