Am 15. Juli 2008 ist die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL 2008/56/EG) in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sind darin aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten sowie vorrangig anzustreben, künftige Verschlechterungen zu vermeiden und den Schutz auf Dauer zu gewährleisten.
Auf der Grundlage der 2012 erstmals fertiggestellten und 2018 aktualisierten Berichte für die deutschen Randmeere
wurden in der Folge die Überwachungsprogramme für die deutsche Nord- und Ostsee (2014, 2020) und die Maßnahmenprogramme (2016, 2022) erarbeitet bzw. aktualisiert und an die EU-Kommission übermittelt. Weitere Informationen zum aktuellen Stand der nationalen MSRL-Umsetzung können auf der Internetseite www.meeresschutz.info heruntergeladen werden.
Noch befinden sich die intensiv genutzten Randmeere Nord- und Ostsee nicht in dem ökologisch guten Zustand, wie er von der EU gefordert wird. Die Diagnose beruht auf der integrativen Bewertung der natürlichen Merkmale der Ökosysteme und der diversen Belastungen, die auf diese einwirken.
Nach wie vor machen Nährstoff- und Schadstoffeinträge, Müllansammlungen, hohe Lärmpegel unter Wasser, Fischerei und andere nutzungsbedingte Faktoren den Randmeeren erheblich zu schaffen. Bedeutende Einflussfaktoren sind dabei landgebunden, so dass gerade die Küsten- und Flussregionen im Einzugsbereich der Meere ihren Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Meeresstrategie-Richtlinie leisten müssen.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Zustandsbericht der deutschen Nord- und Ostsee 2024
Jetzt liegt mit dem von Bund und Küstenländern gemeinsam erarbeiteten Bericht zum "Zustand der deutschen Nordseegewässer 2024" ein erneut aktualisierter Entwurf zu den 2012 fertiggestellten Anfangsbewertungen vor.
Der Entwurf der Aktualisierung ist gemäß § 45i Absatz 2 i. V. m. § 45i Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes zu veröffentlichen und für sechs Monate durch die zuständigen Behörden auszulegen. Die Öffentlichkeit kann innerhalb dieser Frist schriftlich und elektronisch zu den Dokumenten Stellung nehmen. Es wird um Kommentierung gebeten.
Der Entwurf des aktualisierten Zustandsberichts gemäß § 45c-e WHG liegt ab dem 15. Oktober 2023 für die Dauer von sechs Monaten bis zum 14. April 2024 bei der
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2 (Raum 6.22)
28217 Bremen
zur Einsichtnahme und Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen während der Geschäftszeiten aus. Eine vorherige Terminvereinbarung ist bei Dr. Bevis Fedder unter bevis.fedder@umwelt.bremen.de bzw. 0421/361-5400 notwendig. Nach Fristende eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Die ausgelegte Unterlage ist darüber hinaus zeitgleich auf der Internetseite www.meeresschutz.info veröffentlicht. Auf der Internetseite wird ein Formular angeboten, mit dem Stellungnahmen und Anregungen an die dort genannte Anschrift übermittelt werden können.
Mit der Abgabe dieses Berichts an die EU-Kommission in 2024 wird der dritte Zyklus der MSRL-Umsetzung beginnen. Weitere umfassende Informationen können Sie auf der Internetseite www.meeresschutz.info finden.
______________________________________________________________________________________________________________
Um die Ziele der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) zu erreichen, wurde 2016 erstmalig ein Maßnahmenprogramm aufgestellt. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden die MSRL-Maßnahmenprogramme alle sechs Jahre überprüft und, soweit erforderlich, fortgeschrieben und aktualisiert. Die Entwürfe der Aktualisierungen werden nach WHG bei der zuständigen Behörde veröffentlicht und für sechs Monate für schriftliche Stellungnahmen ausgelegt.
2022 wurde das aktualisierte MSRL-Maßnahmenprogramm des 2. Zyklus an die EU-Kommission gemeldet. Der Bericht kann auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
https://mitglieder.meeresschutz.info/de/berichte/massnahmenprogramm-art-13.html
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft beteiligt sich an insgesamt 14 MSRL-Maßnahmen, darunter 3 federführend als Maßnahmenpate zur Reduzierung von NOx-Emissionen aus der Schifffahrt (UZ1-03), Umgang mit Abwässern aus Abgasreinigungsanlagen von Schiffen (UZ2-02) sowie Reduzierung des Plastikmüllaufkommens durch kommunale Vorgaben (UZ5-08).
Speziell für die MSRL-Maßnahme „Reduzierung des Plastikmüllaufkommens durch kommunale Vorgaben“ (UZ5-08) wurden für Kommunen zwei Leitfäden für praktische und rechtliche Handlungsmöglichkeiten entwickelt. Diese können von der Seite des Runden Tischs Meeresmüll heruntergeladen werden:
www.muell-im-meer.de/de/Kommunen-Best-Practice
www.muell-im-meer.de/de/Kommunen-Regelungsmoeglichkeiten
Die Vorsorge gegen und die Reinigung von Gewässerverunreinigungen durch unfallbedingte, vorsätzliche oder betriebliche Freisetzung wassergefährdender Stoffe gehört mit zu den wichtigsten Maßnahmen zum Erhalt der lokalen Gewässergüte aber auch zum Schutz der Meeresumwelt durch flussseitige Einträge. Bremen ist dahingehend fester Partner der Bund-Länder-Gemeinschaft zur Maritimen Notfallvorsorge.
Innerhalb der Stadt Bremen können Gewässerverunreinigungen der 24-Stunden-Rufbereitschaft „Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen“ (Tel.: 0152 - 09093066) jederzeit gemeldet werden. Alternativ können Meldungen auch per E-Mail unter rufbereitschaft-uws@umwelt.bremen.de eingehen.
For English version, please read below
In der Schifffahrt fallen verschiedene Arten von Abwässern an. Dabei gelten für die Einleitung von Ballastwasser, Abwässern aus der Rauchgasreinigung (Scrubberabwasser) und häusliche Abwässer in Gewässer jeweils unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Es überlagern sich verschiedene Rechtsebenen (See- und Umweltvölkerrecht, europäisches Unionsrecht, nationales Recht), unterschiedliche Handhabungen auf internationaler und nationaler Ebene bis hin zu den jeweiligen Häfen. Im Februar 2019 wurde vom Umweltbundesamt ein Gutachten zu den rechtlichen Vorgaben zum Umgang mit Schiffsabwässern veröffentlicht. Allerdings ist bisher noch keine bundesländerübergreifende Vorgehensweise für den Vollzug eingeführt worden. Daher hat Bremen nun in Eigeninitiative Regelungen zum Umgang mit Schiffsabwässern erarbeitet. Diese soll sowohl für die Schifffahrt als auch auf Seiten der Häfen und Behörden für Klarheit bei den Anforderungen sorgen. Ein Merkblatt (pdf, 148.4 KB) fasst die Anforderungen zusammen und richtet sich insbesondere an die Reedereien und Schiffsführer:innen.
Ballastwasser mit Biozidbehandlung
Die Einleitung von Ballastwasser, das mit Bioziden gereinigt wurde, unterliegt der Erlaubnispflicht nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Damit wäre von den Reedereien für jede Ballastwassereinleitung eine eigenständige Erlaubnis zu beantragen. Häufig fallen diese Einleitungen aber auch am Wochenende oder in den Abendstunden an. Es sollte daher eine Möglichkeit geschaffen werden, um für die Schiffsführer*innen eine handhabbare und gleichzeitig rechtssichere Erlaubnis unter Einhaltung der einschlägigen Umweltbestimmungen anzubieten. Für das Land Bremen wurde daher eine Allgemeinverfügung (pdf, 1.6 MB) zum Umgang mit Ballastwasser, das mit aktiven Substanzen behandelt wurde, erlassen. Darin werden die Bedingungen für eine Einleitung in bremische Hafengewässer festgelegt. Dies betrifft z.B. die verwendete Behandlungsanlage für Ballastwasser und die erforderliche Reinigungsleistung, der Nachweis der Wartungen und Ergebnisse der Selbstüberwachung. Vor Beginn der Ballastwassereinleitung ist die Wasserbehörde zu informieren:
Formblatt (pdf, 141.4 KB)
Scrubberabwasser
Weiterhin wurde festgelegt, dass keine Abwässer aus der Rauchgasreinigung der Schiffe in die Gewässer eingeleitet werden dürfen. Einzige Ausnahme ist eine Festlegung aufgrund internationaler Sicherheitsvorschriften beim Entladen endzündbarer Flüssigkeiten.
Häusliche Schiffsabwässer
Für häusliche Schiffsabwässer wurden strenge Kriterien festgelegt. So dürfen Seeschiffe nur nach einer Behandlung der Abwässer in der bordeigenen Kläranlage und bei Erreichen der erforderlichen Reinigungsleistung einleiten. Kann diese nicht gewährleistet werden, sind die Abwässer über Tankwagen zur Kläranlage zu bringen. Darüber hinaus gibt es weitere Beschränkungen in Abhängigkeit von der Liegedauer und des Liegeplatzes des Schiffes.
English version:
All kinds of wastewater may accumulate during shipping. Concerning the handling of ballast water, scrubber water, and domestic sewage, multiple legal regimes on the international, European, and national level may create a complex and intransparent requirements for vessel owners. In order to increase transparency and legal certainty for vessel owners calling the ports of Bremen, the environmental authority, in cooperation with the Port Authority, Port Office, and the ports management company bremenports, have developed guidance documents on the handling of vessel wastewaters. These documents include a General Ruling for the Handling of Wastewater from Vessels in the Ports of Bremen (pdf, 1.6 MB), an Information Sheet (pdf, 544.5 KB) as well as a Notification Sheet (pdf, 139.2 KB) on ballast water discharge (D2 standard, active substances).
Kontakt:
Britta Giebelhausen
Referat 33 - Qualitative Wasserwirtschaft
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Postanschrift: An der Reeperbahn 2
28217 Bremen
E-Mail: britta.giebelhausen@umwelt.bremen.de
Dipl.-Ing. Donna-Lee Garrick
Referat 33 – Qualitative Wasserwirtschaft
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Bussestraße 27-29
27570 Bremerhaven
E-Mail: donna-lee.garrick@umwelt.bremen.de
For English version, please read below
Im Bereich der Hafengruppe Bremen/Bremerhaven nimmt die Schifffahrt einen großen Einfluss auf die Qualität der Gewässer der Weser und des Wattenmeeres. Neben Gewässerverunreinigungen durch unfallbedingte, vorsätzliche oder betriebliche Freisetzung wassergefährdender Stoffe als Hauptrisiko gibt es noch zahlreiche andere mögliche gewässerrelevante Einträge durch die Schifffahrt, wie z.B. der Eintrag von invasiven Arten und organischem Material durch genehmigungspflichtige Unterwasser-Schiffsrumpfreinigungen.
Dabei ist die Unterwasser-Schiffsrumpfreinigung sowie die Propellerpolitur klimarelevant. Bereits ein minimaler Bewuchs (Biofilm) dieser Flächen erhöht den Widerstand bei Fahrt und somit den Treibstoffverbrauch und die Emissionen. Durch eine regelmäßige Reinigung des Rumpfes und Politur der Schiffsschraube können Reibungsverluste minimiert und somit der Treibstoffverbrauch und die damit verbundenen Emissionen gesenkt werden. Diese Tätigkeiten werden bereits in vielen internationalen Häfen im Ausland durchgeführt.
Nach dem deutschen Wasserrecht handelt es sich bei diesen Reinigungsarbeiten um eine Gewässerbenutzung, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Hierbei werden die eingesetzten Techniken zur Reinigung und zur Vermeidung von Gewässerbelastungen geprüft. Sollte eine Durchführung der Tätigkeiten ohne nachteilige Veränderung der Gewässer möglich sein, können diese Arbeiten unter Auflagen und Benutzungsbedingungen gestattet werden.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (SUKW) agiert als zuständige Genehmigungsbehörde (Referat 34). In diesem Rahmen haben die Referate der Wasserbehörde neue innovative Verfahren gerne mitbegleitet, um die grundsätzliche Erlaubnisfähigkeit zu prüfen. Eine Zusammenstellung der Ergebnisse kann online eingesehen werden.
Hierbei ist ebenfalls ein Leitfaden zur Erlaubnisfähigkeit der Unterwasserreinigung in den bremischen Häfen entstanden. Hier können die speziellen Rahmenbedingungen und Anforderungen eingesehen werden:
Leitfaden Unterwasser-Schiffsrumpfreinigungen in den Bremischen Häfen (pdf, 629 KB)
Die Wasserbehörde der SUKW weist ausdrücklich darauf hin, dass die Erlaubniserteilung für solche Arbeiten eine Einzelfallentscheidung ist. Zu den Antragsunterlagen sind u.a. detaillierte, aussagekräftige Beschreibungen der eingesetzten Techniken, des Erfassungssystems sowie Untersuchungen zur Effektivität der Absaugung/Erfassung von einem unabhängigen, anerkannten Gutachter/Labor beizulegen.
Ausführliche Unterlagen zum Projekt können unter (Projekt “CLEAN” – Unterwasserreinigung in der professionellen Schifffahrt – Limnomar ) abgerufen werden.
Ebenso kann eine Zusammenfassung des Projektes „CLEAN“ bei youtube eingesehen werden:
https://youtu.be/QjJxIVb46jA (deutsch)
https://youtu.be/BMp6j0WUlt0 (englisch),
sowie bei der DBU https://www.dbu.de/2985ibook84441_38668_.html
Eine Literatursammlung zu dem Thema kann hier abgerufen werden:
Unterwasser-Schiffsrumpfreinigung, Hintergrund-Information (pdf, 428.4 KB)
Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
English version:
Promoting environmental protection at the ports of Bremen – Guidelines published for granting permission for inwater cleaning of ship hulls
In the first German guidelines for issuing permits for inwater hull cleaning, the CLEAN project group has stated binding regulations for hull cleaning with the aim of reducing the introduction of pollutants into the waters of the ports of Bremen. The participants included next to the Senator for Environment, Climate and Science for example the port management company bremenports, Bremen’s Port Authority, Lower Saxony’s river police, the Federal Maritime and Hydrography Agency, antifouling manufacturers, the Alfred Wegener Institute, Laeisz shipping company, the diving contractor Nordseetaucher and the LimnoMar institute.
The project elaborated the fundamental requirements for obtaining approval for underwater cleaning at the port, leading to the publication of the first German guidelines for granting permits for underwater hull cleaning at the ports of Bremen.
Guideline for the issue of inwater cleaning permits in the ports of Bremen (pdf, 566.4 KB)
Detailed information about the project can be downloaded at (Projekt “CLEAN” – Unterwasserreinigung in der professionellen Schifffahrt – Limnomar ).
A summary of the “CLEAN” project is also available on YouTube:
https://youtu.be/QjJxIVb46jA (German)
https://youtu.be/BMp6j0WUlt0 (English)
and also here: https://www.dbu.de/2985ibook84441_38668_.html
Kontakt:
Dipl.-Ing. Donna-Lee Garrick
Referat 33 – Qualitative Wasserwirtschaft
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (SUKW)
Bussestraße 27-29
27570 Bremerhaven
E-Mail: donna-lee.garrick@umwelt.bremen.de