Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen bestimmte Anlagentypen, die typischerweise in besonders hohes Gefährdungspotential aufweisen, einer Genehmigung zu Errichtung und Betrieb. Der Kreis dieser genehmigungsbedürftigen Anlagen ist in der „Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)“ abschließend festgelegt.
Hierunter fallen unter anderem auch Abfallentsorgungsanlagen, sofern sie bestimmte Mengenschwellen überschreiten.
Im Land Bremen werden Abfallentsorgungsanlagen, mit Ausnahme von Verbrennungsanlagen, von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft genehmigt.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zur Genehmigungspflicht sowie zu den Voraussetzungen für einen Genehmigungsantrag und dem Genehmigungsverfahren.
Außerdem können Sie die Übersicht der im Land Bremen zugelassenen Entsorgungsanlagen (pdf, 739.3 KB) aufrufen.