Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 25. August 2009 die Richtlinie "Energetische Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde)" beschlossen. Die Richtlinie sieht vor, dass die Sanierung öffentlicher Gebäude nach Niedrigenergiestandard und die Errichtung neuer öffentlicher Gebäude grundsätzlich nach Passivhausstandard zu erfolgen hat.
Informieren Sie sich über die Anforderungen der Richtlinie "Energetische Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden" (pdf, 53.8 KB).
Der für die Entwicklung des Portfolios an öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulen, Kitas, Verwaltung- und Polizeigebäude) zuständige Senator für Finanzen veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Energieberichte zum öffentlichen Gebäudebestand.
Die für den Neubau und die Baubetreuung verantwortliche Immobilien Bremen AöR hat in jüngster Zeit mit finanzieller Unterstützung des Bundesumweltministeriums eine Reihe von Klimaschutzteilkonzepten für die bremischen öffentlichen Gebäude erstellt, die Auskunft geben über Energieeinsparpotenziale im baulichen Bereich, Perspektiven effizienter Energienutzung (z.B. durch Blockheizkraftwerke) sowie die Nutzung von regenerativen Energiequellen (v.a. Solarenergie).
Neben baulichen und technischen Aspekten spielt auch das Nutzerverhalten in den Gebäuden eine wichtige Rolle für den Energieverbrauch. In Bremen gibt es eine Reihe von Projekten, die sich damit auseinandersetzen und neue Ansätze entwickeln. Diese Projekte werden von der Klimaschutzagentur des Landes Bremen Bremer Energie-Konsens initiiert und betreut. Näheres dazu finden Sie unter Klimaschutz in Bremer Institutionen.