Rund 86% der Fläche des Landes Bremen unterliegt einer potentiellen Gefährdung durch Hochwasser. Innerhalb dieser gefährdeten Gebiete leben rund 532.000 Menschen. Daher ist der Schutz vor Hochwasser eine existentielle Aufgabe Bremens.
Im Binnenland sind Hochwässer an der Ober- und Mittelweser, Geeste, Wümme, Lesum, Ochtum, Ihle, Schönebecker Aue, Beckedorfer Beeke und Blumenthaler Aue die Folge von meteorologischen Ereignissen wie hohe Niederschläge oder Schneeschmelze. Eine Gefahr für Bremen besteht zusätzlich durch Sturmfluten von der Nordsee, die zu sehr hohen Wasserständen führen können. Treffen eine Sturmflut und ein Binnenhochwasser aufeinander, ergibt sich eine besondere Bedrohungslage.
Es ist daher unerlässlich, geeignete Strategien zum Umgang mit dem Hochwasserrisiko zu entwickeln. Die Europäische Union hat sich mit der 2007 in Kraft getretenen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) dieses Themas angenommen. Mit der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009 wurde die HWRM-RL in nationales Recht überführt. Ziel des Hochwasserrisikomanagements ist es, die Gefahren, die Hochwasser auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das kulturelle Erbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt, zu verringern und den Umgang mit den Hochwassergefahren zu verbessern.
Die Umsetzung erfolgt grundsätzlich in drei Stufen:
Das Hochwasserrisikomanagement ist ein fortlaufender Prozess, die drei Bearbeitungsschritte werden daher regelmäßig alle sechs Jahre aktualisiert. Der 2. Zyklus wurde im Dezember 2021 mit der Veröffentlichung des zweiten Hochwasserrisikomanagementplans Weser abgeschlossen.
Für den 3. Zyklus sind folgende Fristen vorgegeben:
In Bremen und Bremerhaven wurden die Gebiete ermittelt, bei denen davon auszugehen ist, dass ein potenzielles, signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann. Die Bewertung des Hochwasserrisikos erfolgte für alle größeren bremischen Gewässer auf Grundlage vergangener und zukünftig zu erwartender Hochwasserereignisse in Kombination mit dem Ausmaß der Betroffenheit der vier so genannten Signifikanzkriterien
Bei der Abschätzung der Risikogebiete waren daher nicht nur das Ausmaß und die Häufigkeit der Überflutung entscheidend, sondern auch, wie groß der mögliche Schaden in den betroffenen Gebieten ist.
Als Ergebnis der Fortschreibung dieser Bewertung wurden die Unterweser in der Stadtgemeinde Bremerhaven und in der Stadtgemeinde Bremen (von der nördlichen Landesgrenze bis zum Wehr in Hemelingen), die Mittelweser (vom Wehr in Hemelingen bis zur südlichen Landesgrenze) sowie die vier Geestgewässer Blumenthaler Aue, Beckedorfer Beeke, Ihle und Schönebecker Aue weiterhin als Risikogewässer eingestuft. Die Ochtum, die Lesum und die Wümme sowie die Geeste werden von einem maßgeblichen Hochwasserereignis der Weser überlagert und wurden wie bereits 2013 nicht individuell als Risikogewässer gemeldet.
Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete 2018 (pdf, 3.5 MB)
Für die Gewässer Weser (Unterweser & Mittelweser), Blumenthaler Aue, Beckedorfer Beeke, Schönebecker Aue und Ihle wurde 2013 wie auch 2018 bei der Fortschreibung der Bewertung des Hochwasserrisikos (1. Stufe bei der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) ein besonderes Hochwasserrisiko festgestellt, daher wurden sie gegenüber der EU als Risikogewässer gemeldet. In der 2. Stufe der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie Gewässer sind für diese Gewässer Gefahrenkarten und Risikokarten erarbeitet worden. Bis zum 22.12.2019 wurden diese Karten aktualisiert.
In den Gefahrenkarten wurde das Ausmaß der Überflutung ermittelt, welches jeweils bei einem Hochwasserereignis mit:
auftritt.
Nach § 74 des Wasserhaushaltsgesetzes ist für ausreichend geschützte Küstengebiete, wie die der Unterweser in Bremen und Bremerhaven, nur die Berechnung eines Ereignisses mit niedriger Wahrscheinlichkeit (Extremereignis) erforderlich. Dafür wurde ein Sturmflutereignis ausgewählt, welches etwa alle 4.000 Jahre auftritt. Eine Besonderheit bei diesen Karten sowie bei der Gefahrenkarte der Mittelweser (Extremereignis) stellen die in Rottönen gekennzeichneten Flächen hinter Hochwasserschutzanlagen dar. Bei diesen sogenannten geschützten Gebieten handelt es sich um Gebiete, die nur überschwemmt werden, wenn keine Hochwasserschutzanlagen existieren würden oder diese vollständig versagen!
Da es an der Schönebecker Aue, der Beckedorfer Beeke, der Blumenthaler Aue und der Ihle keine Hochwasserschutzanlagen gibt, sind in den entsprechenden Karten keine geschützten Gebiete dargestellt.Die Gefahrenkarten selbst entfalten keine direkte Rechtswirkung. Sie dienen vorrangig dazu, Betroffene sowie die für Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr Verantwortlichen über bestehende Risiken zu informieren. Damit sind sie eine wichtige Grundlage für alle Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements. Mittelbare Rechtsfolgen ergeben sich jedoch aus Vorschriften für z.B. die Wasserwirtschaft und die Bauleitplanung sowie für die öffentlichen oder privaten Betroffenen selbst im Rahmen der Eigenvorsorge. Die Ergebnisse der Berechnungen für ein Ereignis mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ 100) bilden bei Mittelweser, Schönebecker Aue, Blumenthaler Aue, Beckedorfer Beeke und Ihle die Grundlage für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten.
Für folgende Gewässer wurden Gefahrenkarten erstellt:
UNTERWESER BREMEN
UNTERWESER BREMERHAVEN
MITTELWESER
SCHÖNEBECKER AUE
BECKEDORFER BEEKE
BLUMENTHALER AUE
IHLE
Die Risikokarten bauen auf den Ergebnissen der Gefahrenkarten auf, aus denen die Ausdehnungen der Überschwemmungsflächen übernommen wurden. Zusätzlich dazu bieten die Risikokarten eine Vielzahl von weiteren Informationen:
Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner
Die potenziell betroffenen Einwohner wurden durch das Statistische Landesamt Bremen ermittelt und sind mit einem Symbol, der Zahlenangabe und dem Namen des Stadtteils angegeben.
Art der wirtschaftlichen Tätigkeit
Die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit wurde auf Grundlage der Daten des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) ermittelt. In den Karten werden nur die von Überschwemmung betroffenen Flächen dargestellt.
Anlagen gemäß IED-Richtlinie, PRTR- oder Störfallverordnung
Bei Industrieanlagen handelt es sich um Anlagen nach IED-Richtlinie, PRTR- oder Störfallverordnung, bei deren Havarie unbeabsichtigt erhebliche Umweltschäden entstehen können. Dargestellt werden nur die vor Überschwemmung bedrohten Anlagen.
Potenziell betroffene Schutzgebiete
In den Risikokarten werden die potentiell von Überschwemmungen betroffenen Wasserschutzgebiete, FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete dargestellt.
Für folgende Gewässer wurden Risikokarten erstellt:
UNTERWESER BREMEN
UNTERWESER BREMERHAVEN
MITTELWESER
SCHÖNEBECKER AUE
BECKEDORFER BEEKE
BLUMENTHALER AUE
IHLE
Nach der Fortschreibung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos 2018 und der Fortschreibung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten 2019 wurde auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse der zweite Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) für die Flussgebietseinheit Weser erstellt. Die Erarbeitung des HWRM-Plans erfolgte in enger fachlicher und umweltpolitischer Zusammenarbeit mit den sieben Anrainerländern Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die sich in der Flussgebietseinheit Weser zusammengeschlossen haben.
Der HWRM-Plan wurde unter aktiver Einbeziehung und Beteiligung aller interessierten Stellen erarbeitet. Im Rahmen der strategischen Umweltprüfung (SUP) nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) fand die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gesichtet und für die Endfassung des Planes berücksichtigt.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft im HWRM-Plan insgesamt 108 Einzelmaßnahmen fest, mit denen die Ziele der Hochwasserrichtlinie erreicht werden sollen. Die Maßnahmen lassen sich in die folgenden Schwerpunkte unterteilen:
Nachfolgend stellen wir Ihnen den HWRM-Plan, den Umweltbericht und die zusammenfassende Umwelterklärung zur Verfügung: