Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind wichtige Instrumente zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in der Europäischen Union. Die Lärmkartierung dient als Grundlage für die Lärmaktionsplanung, indem sie die Lärmbelastung in einem Gebiet rechnerisch erfasst und auf Karten darstellt. Diese Karten werden alle fünf Jahre für verschiedene Lärmquellen wie Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbe erstellt.
Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Dokument, das auf Basis der Lärmkarten entwickelt wird. Er zielt darauf ab, Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu identifizieren und umzusetzen. Obwohl der Lärmaktionsplan keine unmittelbare Rechtswirkung für Bürger entfaltet, ist er für Verwaltungen insofern verbindlich, als sie seine Aussagen bei laufenden Planungen angemessen berücksichtigen müssen.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG bildet den rechtlichen Rahmen für diese Prozesse und wurde in Deutschland durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt5. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern und die Öffentlichkeit über die Lärmbelastung zu informieren.