Zum Umgebungslärm gehören Lärmbelastungen durch Schienenverkehr, Straßenverkehr, Flugverkehr sowie durch Gewerbe, Industrie und Häfen.
Gemäß der „Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2002/49/EG" (Umgebungslärmrichtlinie) ist die Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) durch eine Kartierung zu ermitteln. Die Stadtgemeinde Bremen erfüllt die Kriterien der Umgebungslärmrichtlinie für Ballungsräume. Alle 5 Jahre werden zur Bewertung des Umgebungslärms Lärmkarten für die drei Verkehrslärmarten Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr sowie für Gewerbe, Industrie und Häfen erstellt. Bundeseigene Schienenwege, z.B. die Strecken der Deutschen Bahn, werden durch das Eisenbahnbundesamt kartiert.
Die Berechnungen der ersten drei Lärmkartierungsstufen in den Jahren 2007, 2012 und 2017 erfolgten nach vorläufigen Berechnungsmethoden. Die aktuelle Lärmkartierung 2022 musste jedoch nach inzwischen neu eingeführten Berechnungsmethoden zur Umsetzung CNOSSOS-DE erfolgen. Durch die neuen Berechnungsvorschriften ergeben sich einige Änderungen und Ergänzungen gegenüber den vorherigen Vorschriften, wodurch die Vergleichbarkeit der Lärmkartierungserbnisse 2022 mit denen von 2017 kaum möglich ist.
Die verschiedenen Lärmkarten werden jeweils nach zwei Lärmindizes (A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel in Dezibel) für den 24-Stunden-Zeitraum sowie dem Nachtzeitraum unterschieden. Der LDEN (Lärmindex Day, Evenig, Night) bezieht sich auf den Zeitraum von 24 Stunden und Lnight auf die achtstündige Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr.
Die Umgebungslärmrichtlinie wurde mit den §§ 47a bis 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt. Die 34. BImSchV dient weiteren Festlegungen des Gesetzes. Da die Bundesregierung keine verbindlichen Grenzwerte zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtline verabschiedet hat, haben die Bundesländer Auslöseschwellenwerte festgelegt.
Nach § 47d BImSchG sind Lärmaktionspläne zu entwickeln und alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Ein Rechtsanspruch im Rahmen der Lärmminderungsplanung auf Einhaltung bestimmter Grenzwerte bzw. auf Anspruch bestimmter Maßnahmen besteht nicht. Angestrebt wird die Entlastung der am stärksten von Lärm betroffenen Menschen in der Stadtgemeinde Bremen.
Die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zählen gemäß der Umgebungslärmrichtlinie zu den Ballungsräumen und werden entsprechend kartiert.
Im Land Bremen werden alle Straßen mit mehr als durchschnittlich 1000 Kraftfahrzeugen/Tag kartiert. Dabei werden eigene Verkehrszählungen und die Ergebnisse aus der Bundesverkehrszählung verwendet. Beim Industrielärm ist der Hafenlärm berücksichtigt; dabei wurden an einigen Stellen Messungen durchgeführt, die in die Berechnungen zur Lärmkartierung einfließen. Neben dem Lärm der nichtbundeseigenen Schienenstrecken (z.B. Straßenbahn in der Stadt Bremen) wird auch der Lärm des Verkehrsflughafens Bremen kartiert. Jede dieser Lärmquellen wird in einer eigenen Ausbreitungskarte dargestellt. Daher gibt es folgende Lärmkarten für die Stadt Bremen: Straßenlärm, Schienenlärm, Industrielärm und Fluglärm. Der Schienenlärm wird in den im Geoportal der Stadt Bremen veröffentlichten Lärmkarten unterschieden in Schienenlärm der landeseigenen Schienenwege der Farge-Vegesacker Eisenbahn und der Hafenbahn sowie einer gesonderten Lärmkarte für das Netz der Straßenbahn.
Die Lärmkarten 2022 der Stadtgemeinde Bremen finden Sie hier im GeoPortal der Stadt Bremen. Mit diesem System lässt sich auch die Überlagerung verschiedener Lärmquellen darstellen (z.B. Straßen- und Schienenlärm). Auch die Lärmkarten 2017 sind weiterhin im GeoPortal verfügbar. Die Farbdarstellung erfolgte bis 2017 in Anlehnung an die DIN 18005. Seit 2022 wird das aktualisierte Farbschema der DIN 45682 genutzt. Grundsätzlich wurde der bewertete Schallpegel dB(A) berechnet. Die Darstellung in Isophonenbändern beginnt ab 45 dB(A) für die Nacht und ab 55 dB(A) über 24 Stunden.
Benutzerhinweise für die Lärmkarten: Das Menu für die verschiedenen Lärmquellen lässt sich links oben über einen Klick auf "Themen" öffnen. Im aufgeklappten Menü lassen sich im Bereich "Fachdaten" - "Umwelt und Klima" -"Lärm" die verschiedenen Lärmkarten aktivieren. Bei Nutzung des oben genannten Links sind die Lärmkarten 2022 bereits vorausgewählt. Die Legende der verschiedenfarbigen Pegelklassen lässt sich jeweils über den Informationsbutton hinter der jeweiligen Karte im Menü anzeigen. Die bundeseigenen Schienenwege (z.B. Strecken der Deutschen Bahn) sind in einem extra Menü "Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes" - "Isophonen Ballungsraum" zu finden. Über das Suchfeld oben rechts lässt sich eine genaue Adresse suchen.
Zur Lärmkartierung der Stadtgemeinde Bremen wurde im Dezember 2022 ein zusammenfassender Bericht (pdf, 715.6 KB) veröffentlicht. Dieser beinhaltet Informationen der einzelnen Lärmquellen sowie die nach EU-Vorgabe zu bestimmenden Betroffenenzahlen.
Datengrundlage für die Lärmkartierung des Straßenverkehrs ist ein Verkehrmodell. Für die Stadtgemeinde Bremen sind weitere Informationen dazu auf der Internetseite der Verkehrsabteilung und hier im Abschnitt Aktionspläne der Stadtgemeinde Bremen zu finden. Die Informationen zu Bremerhaven sind auf einer eigenen Seite dargestellt.
Die Lärmkarten 2017 für Bremerhaven sind seit 18. Juni 2018 als PDF-Dateien öffentlich einzusehen, wobei gleichzeitig eine 4-wöchige Bürgerbeteiligung stattfand.
Auf der Grundlage von veröffentlichten Lärmkarten werden Lärmaktionspläne alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.
Lärmaktionsplan 2024 der Stadtgemeinde Bremen
In den Jahren 2023 und 2024 wurde der Lärmaktionsplan der aktuellen 4. Stufe für die Stadtgemeinde Bremen auf der Basis der neuen Lärmkarten von 2022 erarbeitet. Der Lärmaktionsplan wurde nach Befassung in den Deputationen Umwelt und Verkehr und dem Senat in der Sitzung vom 17.09.2024 durch die Stadtbürgerschaft beschlossen. Er steht im Folgenden zum Download bereit.
Ziel des Lärmaktionsplans ist die Entlastung für die am stärksten von Lärm betroffenen Menschen durch umsetzbare Maßnahmen unter Berücksichtigung von politischen Beschlüssen und Finanzierungsmöglichkeiten. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich aus der Lärmaktionsplanung keine konkreten Rechtsansprüche auf Umsetzung von Maßnahmen ergeben. Ebenso stellt der Lärmaktionsplan selbst keine Rechtsgrundlage für z.B. straßenverkehrsrechtliche Anordnungen dar. Der Lärmaktionsplan entfaltet also keine unmittelbare Rechtswirkung für Bürgerinnen und Bürger. Für die öffentliche Verwaltung ist er insofern verbindlich, dass sie bei planungsrechtlichen Festlegungen (etwa bei der Aufstellung eines Bebauungsplans) die Aussagen des Lärmaktionsplans bei der Abwägung der verschiedenen Belange zu berücksichtigen hat.
Ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in zwei Phasen über die Onlinebeteiligungsplattform DIPAS stattfand.
Die erste Phase des Beteiligungsverfahrens erfolgte vom 01. bis 31.03.2023. Hier konnten Hinweise auf Lärmhotspots geliefert werden. Die Beiträge wurden im Prozess der Lärmminderungsplanung berücksichtigt. Relevante Eingaben flossen in den Entwurf zum Lärmaktionsplan ein und sind im Bericht zur ersten Öffentlichkeitsbeteiligung in Anhang A, Anlage 1 ersichtlich.
Die zweite Beteiligungsphase fand in der Zeit vom 15.04. bis 13.05.2024 statt. Während der Zeit konnten Anmerkungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans eingebracht werden. Informationen zur zweiten Stufe der Beteiligung finden sich in Anhang A, Anlage 2.
Konkrete Maßnahmen im Lärmaktionsplan betreffen z.B. die Themenbereiche
Lärmaktionsplan 2024 zum Download:
vorherige Lärmaktionspläne der Stadtgemeinde Bremen
Lärmaktionsplan 2014
Überprüfung des Lärmaktionsplans 2014 vom 21.10.2021:
Lärmaktionsplan zu den Eisenbahnstrecken des Bundes
Für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. Informationen zum mittlerweile beschlossenen Lärmaktionsplan des EBA sind unter www.laermaktionsplanung-schiene.de abrufbar.
Lärmaktionsplan der Stadtgemeinde Bremerhaven
Eine Kurzfassung des Lärmaktionsplans 2013 für Bremerhaven finden sie hier (pdf, 258.1 KB).
In der Zeit vom 22.04. bis zum 17.05.2024 lief in der Stadtgemeinde Bremerhaven die erste Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 2024. Informationen sind einsehbar auf der Informationsseite der Stadt Bremerhaven.
In den Jahren 2016-2017 wurde vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr für das Stadtgebiet Bremen eine Bedarfsanalyse zum Bahnlärm erstellt, um besonders stark betroffene Gebiete zu identifizieren.
Zur Bestimmung der Lärmpegel in der Umgebung des Industriehafens wurden seitens der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bzw. der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bisher zwei Langzeitlärmmessungen durchgeführt. Informationen und Ergebnisse der Messung sind auf der Projektseite zu finden.
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