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Umgebungslärm

Was ist Umgebungslärm?

Zum Umgebungslärm gehören Lärmbelastungen durch Schienenverkehr, Straßenverkehr, Flugverkehr sowie durch Gewerbe, Industrie und Häfen.

Gemäß der „Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2002/49/EG" (Umgebungslärmrichtlinie) ist die Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) durch eine Kartierung zu ermitteln. Die Stadtgemeinde Bremen erfüllt die Kriterien der Umgebungslärmrichtlinie für Ballungsräume. Alle 5 Jahre werden zur Bewertung des Umgebungslärms Lärmkarten für die drei Verkehrslärmarten Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr sowie für Gewerbe, Industrie und Häfen erstellt. Bundeseigene Schienenwege, z.B. die Strecken der Deutschen Bahn, werden durch das Eisenbahnbundesamt kartiert.

Die Berechnungen der ersten drei Lärmkartierungsstufen in den Jahren 2007, 2012 und 2017 erfolgten nach vorläufigen Berechnungsmethoden. Die aktuelle Lärmkartierung 2022 musste jedoch nach inzwischen neu eingeführten Berechnungsmethoden zur Umsetzung CNOSSOS-DE erfolgen. Durch die neuen Berechnungsvorschriften ergeben sich einige Änderungen und Ergänzungen gegenüber den vorherigen Vorschriften, wodurch die Vergleichbarkeit der Lärmkartierungserbnisse 2022 mit denen von 2017 kaum möglich ist.

Die verschiedenen Lärmkarten werden jeweils nach zwei Lärmindizes (A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel in Dezibel) für den 24-Stunden-Zeitraum sowie dem Nachtzeitraum unterschieden. Der LDEN (Lärmindex Day, Evenig, Night) bezieht sich auf den Zeitraum von 24 Stunden und Lnight auf die achtstündige Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr.

Die Umgebungslärmrichtlinie wurde mit den §§ 47a bis 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt. Die 34. BImSchV dient weiteren Festlegungen des Gesetzes. Da die Bundesregierung keine verbindlichen Grenzwerte zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtline verabschiedet hat, haben die Bundesländer Auslöseschwellenwerte festgelegt.

Nach § 47d BImSchG sind Lärmaktionspläne zu entwickeln und alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Ein Rechtsanspruch im Rahmen der Lärmminderungsplanung auf Einhaltung bestimmter Grenzwerte bzw. auf Anspruch bestimmter Maßnahmen besteht nicht. Angestrebt wird die Entlastung der am stärksten von Lärm betroffenen Menschen in der Stadtgemeinde Bremen.

Die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zählen gemäß der Umgebungslärmrichtlinie zu den Ballungsräumen und werden entsprechend kartiert.

Im Land Bremen werden alle Straßen mit mehr als durchschnittlich 1000 Kraftfahrzeugen/Tag kartiert. Dabei werden eigene Verkehrszählungen und die Ergebnisse aus der Bundesverkehrszählung verwendet. Beim Industrielärm ist der Hafenlärm berücksichtigt; dabei wurden an einigen Stellen Messungen durchgeführt, die in die Berechnungen zur Lärmkartierung einfließen. Neben dem Lärm der nichtbundeseigenen Schienenstrecken (z.B. Straßenbahn in der Stadt Bremen) wird auch der Lärm des Verkehrsflughafens Bremen kartiert. Jede dieser Lärmquellen wird in einer eigenen Ausbreitungskarte dargestellt. Daher gibt es folgende Lärmkarten für die Stadt Bremen: Straßenlärm, Schienenlärm, Industrielärm und Fluglärm. Der Schienenlärm wird in den im Geoportal der Stadt Bremen veröffentlichten Lärmkarten unterschieden in Schienenlärm der landeseigenen Schienenwege der Farge-Vegesacker Eisenbahn und der Hafenbahn sowie einer gesonderten Lärmkarte für das Netz der Straßenbahn.

Die Lärmkarten 2022 der Stadtgemeinde Bremen finden Sie hier im GeoPortal der Stadt Bremen. Mit diesem System lässt sich auch die Überlagerung verschiedener Lärmquellen darstellen (z.B. Straßen- und Schienenlärm). Auch die Lärmkarten 2017 sind weiterhin im GeoPortal verfügbar. Die Farbdarstellung erfolgte bis 2017 in Anlehnung an die DIN 18005. Seit 2022 wird das aktualisierte Farbschema der DIN 45682 genutzt. Grundsätzlich wurde der bewertete Schallpegel dB(A) berechnet. Die Darstellung in Isophonenbändern beginnt ab 45 dB(A) für die Nacht und ab 55 dB(A) über 24 Stunden.

Benutzerhinweise für die Lärmkarten: Das Menu für die verschiedenen Lärmquellen lässt sich links oben über einen Klick auf "Themen" öffnen. Im aufgeklappten Menü lassen sich im Bereich "Fachdaten" - "Umwelt und Klima" -"Lärm" die verschiedenen Lärmkarten aktivieren. Bei Nutzung des oben genannten Links sind die Lärmkarten 2022 bereits vorausgewählt. Die Legende der verschiedenfarbigen Pegelklassen lässt sich jeweils über den Informationsbutton hinter der jeweiligen Karte im Menü anzeigen. Die bundeseigenen Schienenwege (z.B. Strecken der Deutschen Bahn) sind in einem extra Menü "Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes" - "Isophonen Ballungsraum" zu finden. Über das Suchfeld oben rechts lässt sich eine genaue Adresse suchen.

Zur Lärmkartierung der Stadtgemeinde Bremen wurde im Dezember 2022 ein zusammenfassender Bericht (pdf, 715.6 KB) veröffentlicht. Dieser beinhaltet Informationen der einzelnen Lärmquellen sowie die nach EU-Vorgabe zu bestimmenden Betroffenenzahlen.

Datengrundlage für die Lärmkartierung des Straßenverkehrs ist ein Verkehrmodell. Für die Stadtgemeinde Bremen sind weitere Informationen dazu auf der Internetseite der Verkehrsabteilung und hier im Abschnitt Aktionspläne der Stadtgemeinde Bremen zu finden. Die Informationen zu Bremerhaven sind auf einer eigenen Seite dargestellt.

Die Lärmkarten 2017 für Bremerhaven sind seit 18. Juni 2018 als PDF-Dateien öffentlich einzusehen, wobei gleichzeitig eine 4-wöchige Bürgerbeteiligung stattfand.

Auf der Grundlage von veröffentlichten Lärmkarten werden Lärmaktionspläne alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

Neuaufstellung des Lärmaktionsplans 2024 der Stadtgemeinde Bremen

Aktuell liegt der Entwurf zum Lärmaktionsplan 2024 vor, an dessen Entwicklung Sie sich im folgenden beteiligen können:

Im Rahmen der aktuellen 4. Stufe der Lärmaktionsplanung wird auf der Basis der neuen Lärmkarten von 2022 nach Beteiligung der Öffentlichkeit im Sommer 2024 ein neuer Lärmaktionsplan aufgestellt. Ziel der Planung ist die Entlastung für die am stärksten von Lärm betroffenen Menschen durch umsetzbare Maßnahmen unter Berücksichtigung von politischen Beschlüssen und Finanzierungsmöglichkeiten. Ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in zwei Phasen stattfindet:

Die 1. Phase des Beteiligungsverfahrens erfolgte vom 1. bis 31. März 2023 über die DIPAS-Onlinebeteiligung https://lap.beteiligung.bremen.de. Hier konnten Hinweise auf Lärmhotspots geliefert werden. Ihre Beiträge wurden im Prozess der Lärmminderungsplanung berücksichtigt. Relevante Eingaben flossen in den Entwurf zum Lärmaktionsplan ein und sind im Bericht zur ersten Öffentlichkeitsbeteiligung in Anhang A, Anlage 1 ersichtlich.

Die 2. Beteiligungsphase zum Entwurf des Lärmaktionsplans wird in der Zeit vom 15.04. bis 13.05.2024 erfolgen. Sie erreichen die Beteiligung über den Link https://lap2.beteiligung.bremen.de
Hinweis zur Beteiligungsmöglichkeit: Über den Reiter „Zum Entwurf“ oben links auf der Startseite der Beteiligungsseite erreichen Sie die Entwurfsseite. Die 14 Bilder im unteren Teil der Homepage zum Entwurf enthalten jeweils ein Kapitel des Lärmaktionsplans. Am Ende jeder Seite ist Platz für Ihre Kommentare zu dem jeweiligen Kapitel. Im Downloadbereich der Beteiligungsseite können Sie ebenso wie auf dieser Homepage den gesamten Entwurf des Lärmaktionsplans herunterladen. In Kapitel 15 „Verzeichnis der Quellen und Literatur“ sind alle im Text in eckigen Klammern genannten Quellen aufgeführt.

Wichtig: Beim Umgebungslärm geht es um die Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Fluglärm und Gewerbe, Industrie, Häfen. Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sind auch ruhige Gebiete zu identifizieren und im Sinne der Lärmvorsorge vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Ruhige Gebiete wurden im Lärmaktionsplan 2014 festgelegt und werden hinsichtlich der Kriterien überprüft.

Wichtige Information zu den Eisenbahnstrecken des Bundes:
Für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. Informationen zum Lärmaktionsplan des EBA sind unter www.laermaktionsplanung-schiene.de abrufbar.

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass sich aus der Lärmaktionsplanung keine konkreten Rechtsansprüche auf Umsetzung von Maßnahmen ergeben. Ebenso stellt der Lärmaktionsplan selbst keine Rechtsgrundlage für z.B. straßenverkehrsrechtliche Anordnungen dar. Der Lärmaktionsplan entfaltet also keine unmittelbare Rechtswirkung für Bürgerinnen und Bürger. Für die öffentliche Verwaltung ist er insofern verbindlich, dass sie bei planungsrechtlichen Festlegungen (etwa bei der Aufstellung eines Bebauungsplans) die Aussagen des Lärmaktionsplans bei der Abwägung der verschiedenen Belange zu berücksichtigen hat.

Entwurf zum Lärmaktionsplan 2024:

Informationen zum bestehenden Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2014:

Der Überprüfungsbericht vom 21.10.2021 sowie der Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung 2020/2021 sind hier zu finden:

Zuständig für die Aktionspläne zur Lärmminderung sind im Lande Bremen jeweils die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Eine Kurzfassung des Lärmaktionsplans 2013 für Bremerhaven finden sie hier (pdf, 258.1 KB).

In den Jahren 2016-2017 wurde vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr für das Stadtgebiet Bremen eine Bedarfsanalyse zum Bahnlärm erstellt, um besonders stark betroffene Gebiete zu identifizieren.

Zur Bestimmung der Lärmpegel in der Umgebung des Industriehafens wurden seitens der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bzw. der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bisher zwei Langzeitlärmmessungen durchgeführt. Informationen und Ergebnisse der Messung sind auf der Projektseite zu finden.

Herr Stellan Teply

Ansprechpartner Umgebungslärm

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

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