Ziel der Ausweisung von Naturschutzgebieten ist die Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildwachsender Pflanzen- oder Tierarten. Kriterien für Naturschutzgebiete können besondere Eigenart, hervorragende Schönheit oder Seltenheit sowie wissenschaftliche, naturkundliche und landeskundliche Bedeutung sein. In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Gebietes oder seiner Bestandteile sowie zu einer nachhaltigen Störung führen können. Im Vergleich zum Lanschaftsschutzgebiet besitzt das Naturschutzgebiet den höheren Schutzstatus.
In Bremen sind derzeit 8,5 Prozent (3547 Hektar) der Landesfläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen (Stand November 2023).
Übersichtskarte der Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Land Bremen (pdf, 8.5 MB)
Bremer Naturschutzinformationssystem
Kurzinformationen zu den einzelnen Gebieten und die entsprechenden NSG-Verordnungen finden Sie hier: Naturschutzgebiete
Zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft können auch Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden.
Im Gegensatz zum Naturschutzgebiet, wo der Erhalt von Lebensgemeinschaften oder der Lebensräume bestimmter Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund steht, sollen Landschaftsschutzgebiete die Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes und die Bedeutung der entsprechenden Landschaft für die Erholung sichern, aber auch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen.
Die Gesamtgröße des Landschaftsschutzgebietes im Land Bremen beträgt 7693,58 Hektar, entsprechend 18,3 Prozent der Landesfläche (Stand November 2023).
Übersichtskarte der Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Land Bremen (pdf, 8.5 MB)
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Hier finden Sie eine Übersicht über die Landschaftsschutzgebiete, für die in den letzten Jahren neue Verordnungen erlassen wurden.
Für die nicht durch die Teilverordnungen abgedeckten Flächen gilt weiterhin die Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet in Bremen aus dem Jahr 1968:
Verordnung 1968
Neben den großen zusammenhängenden Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten gibt es eine Fülle von seltenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz stehen diese Lebensräume unter Schutz. In Bremen sind dies etwa 880, teilweise auch in Naturschutzgebieten gelegene, seltene Biotope.
Erfassungsgrundlage:
Die Auswahl der geschützten Biotope im Land Bremen beruht auf einer landesweiten Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Biotope in den Jahren 1992 bis 1995 sowie der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Biotopschutz durchgeführten Nachkartierungen 1997 und 1998. Laufende Aktualisierungen erfolgen über Kartierungen im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramms in einem mehrjährigen Turnus sowie anlassbezogen im Rahmen, Projekten und Planverfahren. Aktuelle Grundlage hierfür ist der Kartierschlüssel für Biotoptypen im Land Bremen (SKUMS 2022).
Nähere Informationen zu den einzelnen gesetzlich geschützten Biotopen sind in einem Biotopkataster enthalten. Dieses entspricht dem Verzeichnis (Naturschutzbuch) nach § 23 Abs. 1 BremNatSchG.
Die Darstellung der gesetzlich geschützten Biotope und die Aufnahme in das o.g. Verzeichnis ist nicht abschließend, sie hat nur deklaratorische Bedeutung. Ein gesetzlicher Schutz einzelner Biotope besteht unabhängig davon, wenn die fachlichen Kriterien gem. Kartierschlüssel erfüllt sind.
Ein Unterschutzstellungsverfahren ist nicht notwendig. Die gesetzliche Grundlage bildet der Paragraph 30 (pdf, 45.4 KB) des Bundesnaturschutzgesetzes.
In Bremen sind folgende Biototypen geschützt:
Übersichtskarte der besonders geschützten Biotope im Land Bremen:
1992 wurde in Rio de Janeiro auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung die Biodiversitätskonvention verabschiedet, in der sich 170 Staaten verpflichteten, Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (Biodiversität), umzusetzen.
Ziel des europäischen Beitrags zur Biodiversitätskonvention ist der Aufbau eines zusammenhängenden ökologischen Netzes von Schutzgebieten, das den Namen NATURA 2000 trägt. Bestandteile des NATURA 2000 Netztes sind die FFH- und Vogelschutzgebiete.
In Bremen sind große Teile des Feuchtwiesenringes als Schutzgebiete bei der Europäischen Union gemeldet worden. Insgesamt handelt es sich um neun Vogelschutz-(7875 ha) und 15 FFH-Gebiete (5048 ha), die sich in großen Teilen überlappen. Die Flächengröße von insgesamt 8528 ha entspricht 20,4 Prozent der Fläche des Bundeslandes Bremen.
Zur Bewahrung und Entwicklung der NATURA 2000-Gebiete wurden alle Gebiete rechtlich gesichert und Pflege- und Managementpläne erstellt. Auf dieser Basis sind laufend Bewirtschaftungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie ein wiederkehrendes Monitoring erforderlich.
Übersichtskarte der NATURA 2000 Gebiete im Land Bremen, Stand 2017 (pdf, 8.9 MB)
Rechtliche Sicherung gemäß Anlage zu §24 BremNatG
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FFH-Gebiete
Der bedeutendste europäische Beitrag zur Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen ist die von der Europäischen Union 1992 erlassene Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie genannt. Der Erhalt der in der FFH-Richtlinie aufgeführten Tiere, Pflanzen und Lebensräume soll durch die Ausweisung der NATURA 2000 Gebiete sichergestellt werden. Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist verpflichtet, hierfür in seinem Land Gebiete zu benennen.
Detailkarten und Informationen zu den gemeldeten Gebieten Im Land Bremen finden Sie hier: FFH-Gebiete
Das Bewertungsschema für die Bewertung des Erhaltungsgrades der im Land Bremen vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie finden sie hier: Bewertungsschema (pdf, 471.2 KB)
Vogelschutzgebiete
Bestandteil des NATURA 2000-Netzwerkes sind neben den Schutzgebieten der FFH-Richtlinie auch die Vogelschutzgebiete, die auf Grundlage der bereits 1979 verabschiedeten Richtlinie zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesen wurden. Ziel dieser Richtlinie ist der langfristige Schutz und die Erhaltung sämtlicher wildlebender Vögel und ihrer Lebensräume in der Europäischen Gemeinschaft. Die Mitgliedsstaaten sind für den Erhalt all dieser Vogelarten verantwortlich und zum Schutz ihrer natürlichen Lebensräume verpflichtet.
Detailkarten und Informationen zu den gemeldeten Gebieten im Land Bremen finden Sie hier: Vogelschutzgebiete
Biotopkartierung
Biotopkartierungen dienen der Erfassung von Lebensräumen in bestimmten Gebieten, um diese hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt zu bewerten. Biotopkartierungen bilden neben den Artenerfassungen die wichtigste Datengrundlage des Naturschutzes.
Grundlage für die Zuordnung der kartierten Landschaftsausschnitte zu bestimmten Biotoptypen im Land Bremen ist der von der Obersten Naturschutzbehörde herausgegebene Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (2022) (pdf, 2.3 MB).
Um die besondere Bedeutung der Gräben in Bremen bei Kartierungen angemessen berücksichtigen zu können, enthält der Kartierschlüssel eine differenzierte Definition der Grabenbiotoptypen. Sie basiert auf den Arbeitsgrundlagen für die Erfassung und Bewertung von Grabenlebensräumen im Land Bremen (pdf, 157.2 KB).Die Bedeutung der jeweiligen Biotoptypen für den Naturhaushalt erfolgt über die Einstufung zu bestimmten Wertstufen anhand der Biotopwertliste
Monitoring und Umweltbeobachtung
§ 6 des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet den Bund und die Länder, Natur und Landschaft zu beobachten. Die Beobachtung dient der gezielten und fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft und ihrer Veränderungen einschließlich der Ursachen und Folgen dieser Veränderungen. Im Land Bremen werden alle biologischen Bestandsaufnahmen im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramms (IEP) durchgeführt. In regelmäßigen Abständen werden in einzelnen Teilgebieten Biotopkartierungen durchgeführt sowie geschützte Biotope, Lebensraumtypen nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU, gefährdete Pflanzenarten der Roten Liste und weitere Zielarten, Brutvögel und bestimmte faunistische Zielarten erfasst. Die Erfassung erfolgt nach einer standardisierten Methode gemäß IEP-Leitfaden zur Erfassungsmethodik (2013) (pdf, 797 KB).
Der Integrierte Bewirtschaftungsplan für die Natura 2000-Gebiete des Weserästuars, der Unterweser, der Lesum und der Hunte bis Oldenburg (IBP Weser) wurde von den Landesregierungen Niedersachsens und Bremens im Februar 2012 als Leitlinie staatlichen Handelns beschlossen. Der Plan enthält das Handlungsprogramm für die Bewahrung und Verbesserung des Erhaltungszustands der Arten und Lebensräume europäischer Bedeutung.
Weitere Informationen finden Sie hier
Aktuelle Pflege- und Managementpläne finden Sie hier im Dropdown-Menü in der rechten Spalte.
Allgemeine Fragen zum Schutzgebietssystem Natura 2000
Ansprechpartner zu einzelnen Natura 2000-Gebieten finden Sie unter "Gebietsbezogene Naturschutzaufgaben" hier
Besonders geschützte Biotope
IBP Weser
für den Bereich bei Bremerhaven und zwischen Lesum und Rekum