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„Für die Zukunft“

Mit einem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern haben am 6. Juni 2019 den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ beschlossen. Mit dem Zukunftsvertrag, der dem bisherigen „Hochschulpakt 2020“ folgt, verbessern Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre und erhalten bedarfsgerecht die Studienkapazitäten an den Hochschulen in Deutschland.

Durch den Zukunftsvertrag werden Studium und Lehre erstmals dauerhaft im Rahmen eines Bund-Länder-Programms gefördert, das nicht nur auf einzelne Hochschultypen oder auf enggefasste Themen ausgerichtet ist und so die ganze Breite der deutschen Hochschullandschaft umfasst. Die damit geschaffene Planungssicherheit erleichtert den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse in der akademischen Lehre.

Wichtigstes Ziel des Landes in der Umsetzung des Zukunftsvertrages ist der Erhalt der über den Hochschulpakt geschaffenen Studienplätze. Ihre langfristige Absicherung soll insbesondere durch den Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse erfolgen. Hohen Stellenwert besitzt für das Land Bremen zudem die dauerhafte Absicherung der in den letzten Jahren aufgebauten Strukturen zur Qualitätssicherung von Lehre und Studium und zur Verbesserung der Studienbedingungen.

Mit den Mitteln des Zukunftsvertrages werden zudem nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit und Geschlechtergleichstellung finanziert. Auch ist die weitere Internationalisierung von Studium und Lehre ein wesentlicher Schwerpunkt des Landes Bremen. Die Maßnahmen in der Umsetzung des Zukunftsvertrags zielen auf eine Stärkung der internationalen Mobilität von Studierenden, auf Hochschulkooperationen und Projekte mit internationalen Partnern, auf gemeinsame Studiengänge und Abschlüsse.

Zur Umsetzung des Zukunftsvertrags stellen das Land Bremen und der Bund gemeinsam und zu gleichen Teilen erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Mittelzuweisungen orientieren sich dabei an der Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger, der Anzahl der Studierenden in Regelstudienzeit (plus 2 Semester) sowie an der Zahl der Absolventinnen und Absolventen.

Umsetzungsvereinbarungen zum Download

Universität Bremen
Umsetzungsvereinbarung ZSL 2021-2027 UB (pdf, 2.8 MB)

Hochschule Bremen
Umsetzungsvereinbarung ZSL 2021-2027 HSB (pdf, 3.2 MB)

Hochschule für Künste
Umsetzungsvereinbarung ZSL 2021-2027 HFK (pdf, 1.5 MB)

Hochschule Bremerhaven
Umsetzungsvereinbarung ZSL 2021-2027 HSBRV (pdf, 3.1 MB)