Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
08.07.2022
22.38 - 0.25
Registriernummer der Meldung1277747
Beschreibung der MeldungWieder einmal nächtliche Störungen in der schützendswerten Nachtzeit. Neben den obligatorischen HC Flügen. Ein zusätzlicher Start und eine Landung nach Mitternacht. Speziell bei den Sundair Flügen ist erkennbar, dass die knapp bemessenen Umlaufzeiten in diesen Zeiten einfach nicht ausreichen. Welche Aktionen des zuständigen bremischen Flughafenbetreibers zur Abhilfe sind hier angedacht ?. MfG
Meldung wurde eingetragen am11.07.2022
AntwortDer Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 8. Juli um 22:39 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Ryanair mit der Flugnummer FR3782 von Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 21:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung wurde aufgrund eines Flugzeugtausches wegen technischer Probleme erteilt.
Am 8. Juli um 22:54 landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR3253 von Fuerteventura.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Am 8. Juli um 22:58 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Deutsche Lufthansa mit der Flugnummer LH2200 aus München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Am 9. Juli um 00:20 Uhr landete der Flug der Bundeswehr mit der Flugnummer PCT301 aus Nordholz.
Für Polizei- und Militärflüge bedarf es, soweit dies zur Erfüllung der besonderen Aufgaben der Polizei bzw. des Militärs erforderlich ist, keiner Ausnahmeerlaubnis (vergleiche § 30 Abs. 1 und Abs. 1 a) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Luftverkehrsgesetz).
Am 9. Juli um 00:23 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5989 von Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 08.07.2022 um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung wurde aufgrund von Umlaufproblemen erteilt.
Während der Flugbeschränkungszeit sind nach Maßgabe der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis wägt die Landesluftfahrtbehörde die Interessen der verschiedenen Betroffenen ab. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874