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Zeitpunkt der Störung
24.07.2021
22,56
Registriernummer der Meldung1039725
Beschreibung der MeldungWieder ein Start - wie so oft von Ryanair. Das ist in den letzten Tagen nicht das 1. Mal, dass Maschinen nach 22.30 Uhr starteten. Die genauen Daten liegen den Verantwortlichen vor. Das Spiel kennen wir nun seit Jahren, die Genehmigungsbehörde winkt alles durch.
Es ist mehr als bekannt, dass die Umläufe einiger Gesellschaften nicht geschafft werden, umso unverschämter ist es, dass alles von der Genehmigungsbehörde genehmigt wird oder die Fluglärmschutzbeauftragte dann kontinuierlich nur die Zeit, die Lärmwerte usw. mitteilt, was ohnehin jeder nachlesen kann.
Offensichtlich gibt es weitergehende Befugnisse nicht, was den Anwohnern absolut nicht weiterhilft.
Meldung wurde eingetragen am25.07.2021
AntwortAm Verkehrsflughafen in Bremen startete am 24.07.2021 um 22:56 Uhr eine Ryanair-Maschine (Flugnummer FR 8456) in Richtung Osten.
Mit dem Abflug waren an den östlich vom Flughafengelände gelegenen Messstellen (MS) 1, 2 und 4 der Flughafenmessanlage die folgenden maximalen Schalldruckpegel in dB(A) verbunden:
MS 1: 79,0 ((Karl-Grunert-Straße)
MS 2: 79,8 (Friedhof Huckelriede)
MS 4: 76,9 (Werder Karree)
Der Grund für den verspäteten Start während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Bremer Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Zu den Aufgaben unserer Dienststelle gehört die Bearbeitung von Fluglärmbeschwerden, für die auch Dritte Stellen vermittelnd kontaktiert werden. Da keine Vollzugsaufgaben bestehen, wird hinsichtlich verspäteter Nachtflüge am Bremer Flughafen die Genehmigungsbehörde kontaktiert.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Flug nach Zadar wäre um 22:20 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es aufgrund der vorangegangenen verspäteten Ankunft des Fluges aus Zadar zu Umlaufschwierigkeiten gekommen war, weshalb sich dessen Rückflug ebenfalls verzögerte.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874