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Obervieland

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
21.06.2020

9.00 bis 12.00

Registriernummer der Meldung
343209

Beschreibung der Meldung
Es haben sich schon oft Anwohner des Flughafens über die Hobbyflieger beschwert. Es ist einfach unglaublich, dass heute schon über 3 Stunden Kleinflieger - oder ist es nur einer - immer wieder über unsere Häuser fliegen, das teilweise im Minutentakt. Hobbypiloten sollten genau wissen, dass hier Menschen wohnen und sich weniger bebautes Terrain aussuchen.
Ich kann mit der Aussage, dass alles erlaubt sei, nichts anfangen. Damit hören die Belästigungen nicht auf. An wen oder welche Stelle können sich Bürger wenden, damit diesen Hobbyfliegern klar gemacht wird, dass sie speziell sonntags unverschämt nerven?

Meldung wurde eingetragen am
21.06.2020

Antwort
Am Sonntag, den 21.06.2020 erfolgte am Vormittag ein Fotoflug, mit dem fünf Überflüge über den Bremer Flughafen verbunden waren. Zudem gab es noch weitere Flüge von Kleinflugzeugen. Die Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung der Flugverläufe und Flughöhen über Ihrem Wohnbereich in Obervieland gebeten.
Das Untersuchungsergebnis der Deutschen Flugsicherung hat ergeben, dass es sich um eine Schrägbildbefliegung von Bremen in etwa 3800 Fuß handelte. Anhand dieser Aufnahmen entstehen 3D-Aufnahmen. Von den verkehrsärmeren Zeiten, wie wir sie derzeit aufgrund der Corona-Pandemie haben, profitieren die Fotofluggesellschaften, die nun viele ihrer Aufträge bearbeiten können.


Oberneuland

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
21.06.2020

O9.00

Registriernummer der Meldung
343208

Beschreibung der Meldung
Dauernd Flugzeuglärm am Sonntagmorgen!

Meldung wurde eingetragen am
21.06.2020

Antwort
Am Sonntag, den 21.06.2020 erfolgte am Vormittag ein Fotoflug, mit dem fünf Überflüge über den Bremer Flughafen verbunden waren. Zudem gab es noch weitere Flüge von Kleinflugzeugen. Die Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung der Flugverläufe und Flughöhen über Ihrem Wohnbereich in Oberneuland gebeten.
Das Untersuchungsergebnis der Deutschen Flugsicherung hat ergeben, dass es sich um eine Schrägbildbefliegung von Bremen in etwa 3800 Fuß handelte. Anhand dieser Aufnahmen entstehen 3D-Aufnahmen. Von den verkehrsärmeren Zeiten, wie wir sie derzeit aufgrund der Corona-Pandemie haben, profitieren die Fotofluggesellschaften, die nun viele ihrer Aufträge bearbeiten können.


Huchting

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
29.05., 02. und 03. Juni 2020

Registriernummer der Meldung
323603

Beschreibung der Meldung
Planmäßig kommen wohl nur nachmittags zwei Maschinen (Wien und München), aber was müssen diverse andere hier Lärm verbreiten? Zuerst lärmt die Flugschule Freitag den ganzen Tag bis der letzte aus Süden in Kamikazeart um 19:45 Uhr aus Süden in Schräglage wie üblich direkt bei uns zur Landung eindreht! Ein schöner Tag auch für die 4-motorige alte Propellermaschine, ein U-Boot-Jäger der Marine 61 (Standort Wilhelmshaven) die hier drei Platzrunden hinlegt. Die zweite Runde um 12:56 Uhr (siehe Foto) und die dritte Runde um 13:11 Uhr. Das regt auf, der ganze Tag ist versaut und das führt zur Beschwerde! Hubschrauber besuchen uns auch z.B. um 15:09 Uhr.

Den letzten Ausschlag hat uns aber der Landeanflug am Dienstag, 02.06.20 um 15:03 Uhr des BELUGA XL im deutlichen Tiefflug unter 200 Meter gegeben! Nur weil die Wetterlage zur Auslösung einer Wirbelschleppe ungünstig war hatten wir Glück und die Dachpfannen blieben oben! Unser wohnen hier ist lebensgefährlich geworden! Die Folge des Senatsbeschlusses von 1973 den Flugplatz hier zu bauen!

Mittwoch, 03.06.20 kurvte ein grüner großer Militärflieger um 14:24 Uhr hier rum! Aus welchem Grund? Um 14:45 Uhr landete WIZZ und um 14:49 Uhr überflog uns die Schule u.s.w. So sind unsere Tage und so sieht es hier im Wohngebiet (hier leben Menschen) mit der Lebensqualität aus!


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05.06.2020

Antwort
Durch mehrere Bescheide wurde die Flughafen Bremen GmbH aufgrund der COVID 19-Pandemie von der Betriebspflicht des Verkehrsflughafens Bremen befreit. Es sind jedoch z.B. geplante Ab- und Anflüge von beheimateten Luftfahrtunternehmen (z.B. Lufthansa Aviation Training GmbH) und Luftfahrtindustrie sicherzustellen und Starts und Landungen von Flügen im öffentlichen Interesse zu gewährleisten. Auch weiterhin ist mit eingeschränktem Flugbetrieb der Fluggesellschaften zu rechnen.
Am 29.05.2020 fanden Flugbewegungen von zwei Ausbildungsflugzeugen der Lufthansa Aviation Training GmbH statt. Die Anflüge 09 der beiden Luftfahrzeuge (Cessna Citation) verursachten an der Messstelle 9 (Hengeloer Straße in Huchting) der Fluglärmmessanlage insgesamt 12 korrelierte Fluglärmereignisse mit maximalen Schalldruckpegeln von 70,7 bis 77,0 dB(A).
Um 11:27 und 11:41 Uhr verursachten Anflüge eines Airbus A319-133 der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung zwei maximale Schalldruckpegel von 78,7 und 80,4 dB(A) an der Messstelle 9.
Die Anflüge der Lockheed P-3 Orion um 11:43, 12:57 und 13:11 Uhr verursachten maximale Schalldruckpegel von 81,4; 80,6 und 81,0 dB(A) an der Messstelle 9.
In der Zeit von 08:25 bis 16:47 hat es am Bremer Flughafen acht Hubschrauber- Flugbewegungen der DRF Luftrettung gegeben sowie neben den erwähnten noch weitere Flüge anderer Luftfahrzeuge.
Der Anflug 09 des Airbus Beluga XL am 02.06.2020 um 15:05 Uhr verursachte an der Messstelle 9 einen maximalen Schalldruckpegel von 84,1 dB(A). Nach Überprüfung der Deutschen Flugsicherung GmbH befand sich der Airbus Beluga XL am 02.06.2020 in einer Flughöhe von ca. 230 Metern über Ihrer Wohnbebauung. Im Vergleich mit anderen anfliegenden Luftfahrzeugen an diesem Tag hatte die Beluga XL eine normale Anflughöhe und befand sich nicht, wie vermutet, im unteren Bereich der Anflughöhen.
Am 03.06.2020 erfolgte um 14:24 Uhr ein Übungsanflug 09 eines Airbus A310. Um 14:46 Uhr ist der Airbus A320 von Wizz Air gelandet und um 14:51 flog eine Cessna Citation der Lufthansa Aviation Training GmbH. Insgesamt ist der Flugbetrieb noch eingeschränkt, jedoch im Vergleich zu Tagen mit gar keinem oder sehr wenigen Flügen während der Corona-Pandemie erwartungsgemäß etwas angestiegen.



Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
04.06.2020

00.04

Registriernummer der Meldung
323566

Beschreibung der Meldung
Auch wenn es in den letzten Wochen Corona-bedingt ruhig war, empfinden wir es als Belästigung, wenn nachts nach Mitternacht ein Flugzeug startet und dies sehr laut.
Nun wissen wir ja eigentlich, dass den Fußballspielern immer alles erlaubt wird, denn das wird ja die Mannschaft aus Frankfurt gewesen sein, die zurückgeflogen ist.. Wieso das allerdings in solchen Fällen von der Genehmigungsbehörde gern als "öffentliches Interesse" bezeichnet wird, findet sicherlich bei sehr vielen Anwohnern um diese Zeit keine Akzeptanz. Abgesehen davon, das es sich keinesfalls um ein öffentliches Interesse handelt.


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04.06.2020

Antwort
Am 04.06.2020 um 00:05 Uhr ist eine Dornier Do328-100 gestartet. Der Grund für die späte Nachtflugbewegung wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Es handelte sich um einen Charterflug der MHS Aviation GmbH mit der Flugnummer MH1890 nach Mannheim.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde für den Rücktransport des SG Eintracht Frankfurt nach einem Fußballspiel gegen Werder Bremen erteilt, da der Verein am 04.06.2020 wichtige Trainings- und Regenerationseinheiten hat und daher zuhause sein muss.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Hemelingen

Bodenlärm
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Zeitpunkt der Störung
04.06.2020

10:00

Registriernummer der Meldung
323559

Beschreibung der Meldung
Über weite Teile des Vormittags kommt aus Richtung des Flughafens ein immer wieder anschwellendes und über mehrere Minuten andauerndes Grollen, das sogar hier in Hastedt deutlich zu hören ist und bei geöffneten Fenster unangenehm beeinträchtigend ist.

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04.06.2020

Antwort
Nach Mitteilung der Vorfeldkontrolle der Flughafen Bremen GmbH hat es am 04.06.2020 am Vormittag bis zur angegebenen Uhrzeit keine Triebwerksstandläufe gegeben. Das angeführte anschwellende und über Minuten andauernde Grollen - möglicherweise durch Triebwerks-Geräusche - konnte vor Ort nicht festgestellt werden.
Im betreffenden Zeitraum starteten in Richtung Osten eine Embraer sowie eine Cessna Citation der Lufthansa Aviation Training GmbH. Beide Luftfahrzeuge sind die Weser-Nienburg-Route mit Südkurve über Hemelingen geflogen. Zudem ist eine weitere Cessna Citation der Luftansa Aviation Training GmbH nach Osten gestartet, ist drei VFR-Platzrunden nach Sichtflugregeln geflogen (jeweils in Höhe des Autobahnzubringers in Arsten Richtung A1) und anschließend um 09:57 Uhr aus Richtung Westen am Bremer Flughafen gelandet.


Mitte

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
01.06.2020

Ab 15.00

Registriernummer der Meldung
323541

Beschreibung der Meldung
Ständig kreisen Kleinflugzeuge mit nicht geringem Lärm über dem Parzellengebiet. Sie drehen kurzzeitig ab, kehren aber nach einiger Zeit wieder. Das geht jetzt schon seit einer Stunde so und nervt total.

Meldung wurde eingetragen am
01.06.2020

Antwort
Ihre zeitlichen Angaben wurden mit der Bitte um Überprüfung an die Deutsche Flugsicherung GmbH weitergeleitet.
Am 01.06.2020 handelte es sich nach Aussage des diensthabenden Fluglotsen um einen Fotoflug einer Cessna, die auffällig viele Kreise über verschiedene Stadtgebiete, auch über dem angegebenen Beobachtungsort in der Neustadt, geflogen ist. Die Flughöhen lagen in der Regel oberhalb von 1500 Fuß. Die einzuhaltende Sicherheitsmindesthöhe beträgt beim Betrieb von Luftfahrzeugen nach Sichtflugregeln über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien 1000 Fuß (300 Meter) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 Metern um das Luftfahrzeug.
Das Luftfahrzeug ist nicht in Bremen gestartet oder gelandet.


Neustadt

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
01.06.2020

15:15

Registriernummer der Meldung
323540

Beschreibung der Meldung
Hiermit möchte ich das Kleinflugzeug mit der Kennung D-EAOR melden, dass heute über 30 Minuten im Tiefflug über der Bremer Neustadt gekreist ist. Die Lärmschutzverordnung erlaubt sicher nicht, dass an einem Feiertag über einem Wohngebiet in geringer Höhe ziellose flugrunden gedreht werden!

Meldung wurde eingetragen am
01.06.2020

Antwort
Ihre zeitlichen Angaben wurden mit der Bitte um Überprüfung an die Deutsche Flugsicherung GmbH weitergeleitet.
Am 01.06.2020 handelte es sich nach Aussage des diensthabenden Fluglotsen um einen Fotoflug einer Cessna, die auffällig viele Kreise über verschiedene Stadtgebiete, auch über der Neustadt, geflogen ist. Die Flughöhen lagen in der Regel oberhalb von 1500 Fuß. Die einzuhaltende Sicherheitsmindesthöhe beträgt beim Betrieb von Luftfahrzeugen nach Sichtflugregeln über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien 1000 Fuß (300 Meter) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 Metern um das Luftfahrzeug.
Das Luftfahrzeug ist nicht in Bremen gestartet oder gelandet.
Eine vermutete Lärmschutzverordnung zur Verhinderung des Kreisens über Wohngebieten an Sonn- oder Feiertagen gibt es nicht.
Die Bedeutung des Lärmschutzes ist wie folgt geregelt in § 29 b Luftverkehrsgesetz:
(1) Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer sind verpflichtet, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, wenn dies erforderlich ist, um die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärm zu schützen. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.
(2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken.
Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)enthält in
§ 5 folgendes zum Fluglärm:
Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Flugzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung des Luftfahrzeugs unvermeidbar erfordert.

Es ist sehr gut nachvollziehbar, dass das erfolgte Kreisen des Kleinflugzeuges und die damit verbundenen Geräuschimmissionen zu Belästigungen führten, jedoch liegt kein Verstoß vor.


Horn-Lehe

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
01.06.2020

13:00 bis 13:38 Uhr

Registriernummer der Meldung
323538

Beschreibung der Meldung
Ein Einmotoriger Kleinflieger kreiste in der Zeit von 13 bis 13:38 Uhr am 01.06.2020, über Horn-Lehe und verursachte einen ohrenbetäubenden Fluglärm. Das man ein Gebiet überfliegt mag ja normal sein, aber was ich nicht nachvolllziehen kann ist, dass man immer und immer wieder über einem kleinen Gebiet (direkt über unseren Häusern) eine Schleife fliegen muss. Das übersteigt mein Verständnis über den Sinn des Freizeit Fliegens.

Meldung wurde eingetragen am
01.06.2020

Antwort
Ihre zeitlichen Angaben wurden mit der Bitte um Überprüfung an die Deutsche Flugsicherung GmbH weitergeleitet.
Am 01.06.2020 handelte es sich nach Aussage des diensthabenden Fluglotsen um einen Fotoflug einer Cessna, die auffällig viele Kreise über verschiedene Stadtgebiete, auch über Horn-Lehe, geflogen ist. Die Flughöhen lagen in der Regel oberhalb von 1500 Fuß. Die einzuhaltende Sicherheitsmindesthöhe beträgt beim Betrieb von Luftfahrzeugen nach Sichtflugregeln über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien 1000 Fuß (300 Meter) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 Metern um das Luftfahrzeug.


Huchting

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
23.04.2067

Registriernummer der Meldung
322461

Beschreibung der Meldung
Fluglärmbeschwerde über den Schulbetrieb zum 23.04.2020 und diversen anderen Flugbetrieb obwohl im Tagesflugplan nicht ein einziger Flug eingetragen ist.
Diese fremde bunt lackierte Maschine flog tatsächlich 4 Platzrunden um 18:25 Uhr, 18:30 Uhr, 18:34 Uhr und 18:39 Uhr (Varreler Bäke Überflug)
Immer genau den gleichen Kurs aus Süden über Stuhr-Varrel und Höhe Varreler Bäke
auf den Leitstrahl über Huchting eingedreht ! Höhe ca. 200 m
Fragen zu diesen 4 Runden:
1.) Wo kommt die Maschine her?
2.) Was ist der Grund für die
Flüge über Bremer Wohngebiete
3.) Fand eine Landung statt?
4.) Waren Passagiere an Bord?
5.) Wo flog die Maschine jetzt hin?

Weiterer Landeanflug aus Westen um 18:20 Uhr.
Frage: Im Tagesflugplan war kein Flug
eingetragen! Was ist dann der Grund
für den Flug?


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27.04.2020

Antwort
Am 23.04.2020 handelte es sich nach den allgemein zugänglichen Informationen um einen von Sundair betriebenen Flug. Im Zeitraum von 18:21 bis 18:40 Uhr erfolgten vier VFR-Platzrunden nach Sichtflugregeln mit anschließender Landung in Richtung Osten.
Bei dem Landeanflug um 18:20 Uhr über Ihre Wohnbebauung handelte es sich um den Anflug der aus Hamburg kommenden Sundair-Maschine auf die Piste 09.
An internationalen Flughäfen sind Platzrunden aufgrund sehr unterschiedlicher Leistungsdaten verschiedener Luftfahrzeugtypen nicht festgelegt und somit nicht eindeutig definiert. Das ist aus Sicherheitsgründen auch nicht möglich, da unterschiedliche Luftfahrzeugmuster, in den verschiedenen Phasen des Anflugs, unterschiedliche Anforderungen an Flugzeugkonfiguration und damit auch
an Geschwindigkeiten bzw. Mindestgeschwindigkeiten bedeuten.
Insofern gibt es auch in Bremen keine festgelegte Platzrunde. Diese wird jedoch grundsätzlich im Süden des Flughafens geflogen.
Bezüglich der in Bremen durchgeführten Übungsanflüge wurde die Sundair GmbH angeschrieben.
Der Flug erfolgte tagsüber während der regulären Flugbetriebszeiten und nach luftrechtlichen Vorgaben.
Mit dem Flug des Airbus A320 waren an der Messstelle 9 (Hengeloer Straße, Sodenmatt) der Fluglärmmessanlage maximale Schalldruckpegel von 80,4 und 67,9 dB(A) verbunden.


Obervieland

Abweichung eines Flugverfahrens
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Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
23.04.2020

ca. 18:20 bis 18:35 Uhr

Registriernummer der Meldung
322422

Beschreibung der Meldung
Wir fühlen uns in der Sicherheit und aus Lärmgründen stark beeinträchtigt durch die Flüge am 23. April 2020 von ca. 18:20 bis ca. 18:35 Uhr. Es waren erhebliche Abkürzungen der Flüge mit ausgefahrenem Fahrwerk.

Meldung wurde eingetragen am
24.04.2020

Antwort
Am 23.04.2020 handelte es sich nach den allgemein zugänglichen Informationen um einen von Sundair betriebenen Flug. Im Zeitraum von 18:21 bis 18:40 Uhr erfolgten vier VFR-Platzrunden nach Sichtflugregeln mit anschließender Landung in Richtung Osten. Das Luftfahrzeug befand sich jeweils nach den Abflügen in Startrichtung Ost in Höhe der Südkurve westlich von Ihrem Wohngebiet (zweimal westlich und zweimal östlich vom Autobahnzubringer Arsten). An internationalen Flughäfen sind Platzrunden aufgrund sehr unterschiedlicher Leistungsdaten verschiedener Luftfahrzeugtypen nicht festgelegt und somit nicht eindeutig definiert. Das ist aus Sicherheitsgründen auch nicht möglich, da unterschiedliche Luftfahrzeugmuster, in den verschiedenen Phasen des Anflugs, unterschiedliche Anforderungen an Flugzeugkonfiguration und damit auch
an Geschwindigkeiten bzw. Mindestgeschwindigkeiten bedeuten.
Insofern gibt es auch in Bremen keine festgelegte Platzrunde. Diese wird jedoch grundsätzlich im Süden des Flughafens geflogen.
Bezüglich der in Bremen durchgeführten Übungsanflüge wurde die Sundair GmbH angeschrieben.
Der Flug erfolgte tagsüber während der regulären Flugbetriebszeiten und nach luftrechtlichen Vorgaben.
Mit dem Flug des Airbus A320 waren an der Messstelle 1 (Karl-Grunert-Straße, Kattenturm) der Fluglärmmessanlage maximale Schalldruckpegel von 78,9; 75,8; 76,4 und 70,2 dB(A) verbunden.




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